Jugendamt definiert Wohngemeinschaft als Familie?

9. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)
Jugendamt definiert Wohngemeinschaft als Familie?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohngemeinschaft und deren Definition. Es gab heute beim Jugendamt die Aussage, dass eine Wohngemeinschaft per se eine Familie sei.
Aussage 1: wir sind eine Familie sobald wir zusammen wohnen.
Aussage 2: wenn es 2 Mietverträge gibt, ist das nicht der Fall, da wir dann getrennte Wohnbereiche haben.

Natürlich gibt es im konkreten Fall keine zwei Mietverträge, sondern einen, den beide (WG mit zwei Mädels) unterschrieben haben. Sie sind weder Bedarfs- noch Haushalts- noch eheähnliche Gemeinschaft. Das Jugendamt lehnte den Antrag auf Unterstützung der Kita-Betreuung des Juniors mit dieser Begründung ab.

Das ist doch völlig absurd oder? Habt Ihr ähnliche Erfahrungen oder auch Ideen, wie man diese Familiendefinition widerlegen kann?

Merci in die Runde...

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-- Editiert Flossi am 09.05.2012 12:36

-- Editiert Flossi am 09.05.2012 12:38

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Flossi am 09.05.2012 12:35

Das ist doch völlig absurd oder?

Abwegig ist das nicht, schließlich ist das Wort Familie aus dem lateinischen familia, was Hausgemeinschaft bedeudet.



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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 09.05.2012 12:53

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#2
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin mir nicht sicher, ob das ethymologisch gedacht ist...^^

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Da bin ich ebenfalls perplex.
Von einer solchen Definition habe ich noch nie gehört.
Widerspruch einreichen, auf die tatsächlichen Verhältnisse hinweisen.
Ein Mietvertrag macht noch lange keine Bedarfsgemeinschaft.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Meiner Meinung nach wäre ein guter Beleg dafür dass man sich nur den Wohnraum teilt und nicht gemeinschaftlich wirtscahftet ein Untermietvertrag. Das ist aber durch euren gemeinsamen Mietvertrag hinfällig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#13
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

danke erstmal für die ersten Antworten und auch die Häufigen von radfahrer 999 :-P

Kurz zu Nick_19:
es geht, wie beschrieben, darum, dass das Jugendamt die Übernahme des Kitaplatzes mit eben der Begründung ablehnte. Würde nach Deiner Argumentation bedeuten, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner subjektiven Definition in der Lage dazu ist. Spanned übrigens an der Stelle auch, worin dann in dem Fall der grundgesetzliche Schutz von [Ehe und] Familie liegen würde...

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#14
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

danke erstmal für die ersten Antworten und auch die Häufigen von radfahrer 999 :-P

Kurz zu Nick_19:
es geht, wie beschrieben, darum, dass das Jugendamt die Übernahme des Kitaplatzes mit eben der Begründung ablehnte. Würde nach Deiner Argumentation bedeuten, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner subjektiven Definition in der Lage dazu ist. Spanned übrigens an der Stelle auch, worin dann in dem Fall der grundgesetzliche Schutz von [Ehe und] Familie liegen würde...

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#17
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Also Aussagen wie "mach dich nicht lächerlich" sind mir ehrlich gesagt einen Zacken zu persönlich.

"Es wird erkennbar weder die Ehe noch die sonstige Familie des Kindes angegriffen."

Das seh ich anders, wenn einer alleinerziehenden Mutter, die mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft lebt, eine notwendige Beihilfe verweigert wird, weil ein Jugendamtmitarbeiter aufs Basis eine gemeinsamen Mietvertrags definiert, dass es sich um eine Familie und nicht um eine WG handelt, dann dann kann man das als Angriff (unteranderem) auf das Wohl des Kindes verstehen.

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#18
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Flossi,

ist doch müßig das breit zu treten.

Handelt es sich um eine mündliche Aussage des JA-MA oder liegt dazu ein schriftlicher Bescheid vor?

Wenn nur mündlich, dann rechts rein und links wieder raus. Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kita stellen und den Bescheid abwarten.

Sollte dann immer noch verweigert werden, muss das ja im Bescheid begründet werden. Wenn die Begründung unschlüssig ist, Widerspruch einlegen.

LG nero


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#20
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
um mal wieder auf den Kern deines Threads zu kommen:
Du solltest unter Schilderung der tatsächlichen Verhältnisse (Getrennte Wirtschaftsbereiche, keine Lebensgemeinschaft etc.) Widerspruch einlegen. Sollte der entsprechende Bescheid wieder negativ ausfallen bleibt die Klage.
Gruß
Andreas
P.S. die Mehrfachpostings sind wohl einem Systemfehler bei 123recht geschuldet. Ich erhalte nach dem Senden ständig Fehlermeldungen, obwohl das Posting angekommen ist.

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#21
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Euch...

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