Jugendamt - Jugendhilfegesetz

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
unbestechlich
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 16x hilfreich)
Jugendamt - Jugendhilfegesetz

hallo ich bräuchte da mal ein zwei tips,
ich muss eine Hausarbeit schreiben über das Jugendamt expliziet Jugendhilfegesetz.
Wer kann mir da weiterhelfen oder hat Tips an welche Stellen man sich da wenden kann? Es geht um die Frage was sind die strukturellen Möglichkeiten dieses Jugendendamtes, was darf es, wo hört dessen Befugniss auf? Klärung der Begriffe Amtwvormundschaft und Beistandsschaft ( noch nie vorher damit zu tun gehabt) Also wenn da jemand was darüber sagen kann - gerne, bin für jede Erklärung und jeden Tip dankbar. Die Jugendämter selbst haben keine Zeit sich mit irgendwelchen Studis rumzuärgern ( das war die telefonische Auskunft :-( )
Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Jugendamt macht nix,nur wenn es zu spät ist labbern sie von irgendwelchen Gesetzen. Alles zum Wohl des Kindes,wo bitte? Wenn es für das Kind zu spät ist, dann fangen sie vielleicht mal an irgendetwas zu unternehmen.Aber ansonsten ist das Jugendamt ein total sinnloser Verein!!!

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#2
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Seh ich ein bisschen anders, aber um dir genau zu erklären, welche Aufgaben das Jugendamt hat, habe ich auch nicht genug Ahnung, vielleicht findest du ja noch jemanden, der vielleicht zufällig da arbeitet.

Gruß

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#3
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Schau doch mal da rein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt

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#4
 Von 
fb527107-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf Jugendamt einen Vertrag mit einem 7j.kind abschließen und ist der überhaupt rechtens?0

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

mach ein eigenes Thema auf.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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