Jugendamt - Dienstaufsichtsbeschwerde?

21. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
sten0804
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Jugendamt - Dienstaufsichtsbeschwerde?

Hallo...heute hatte mein Ehemann einen Termin beim Jugendamt, wegen Klärung des Umgangsrechts (da er es gütlich versuchen wollte). Wir erkundigten uns und es ist gestattet jemanden mit zu nehmen. Nicht zuletzt auch, da mein Mann so einen Zeugen hat. Schon bei der Terminabsprache lies die Dame vom Jugendamt durchblicken, dass sie einseitig ist (bspw.mein Mann musste sich so richten wie Frau M. - Kindsmutter - die Termine passen, etc.)
Wir sind dann also heut morgen zusammen zum Termin gefahren - ich hatte ein Protokoll dabei, um das Gespräch kurz zu protokollieren. Da wir etwas zu früh waren, mussten wir kurz warten und wenig später tauchte auch Frau M. auf. Nach kurzem Warten, kam auch die Dame vom Jugendamt (Frau P.), begrüßte zuerst Frau M., dann meinen Mann. Dann trat sie vor mich, gab mir die Hand und drehte sich sofort in Richtung Frau M. und fragte: \"Sind sie damit einverstanden, dass Frau B. dabei ist?\" - Dies wurde daraufhin verneint und Frau P. bat meinen Mann mich wegzuschicken. Als er daraufhin argumentierte sich erkundigt zu haben und er sehr wohl jemanden mitbringen kann/darf, entgegnete Frau P.:\"Hier geht es einzig um die Mutter und sie könne das so entscheiden.\"
Mein Mann machte daraufhin nocheinmal deutlich, dass er mich dabei haben möchte und wiederholte, dass er sich bei einem Anwalt diesbezüglich erkundigt hat und es dürfte. Frau P. kam ein wenig in Bedrängnis und antwortete lappidar: \"Das hätte er vorher beantragen müssen. Das geht so nicht und hier geht es nur um die Mutter.\" - dabei hat sich mein Mann an das Jugendamt gewandt, da ihm der Umgang zu seinem Kind verwehrt wird. Frau M. meinte dann nur: \"Es geht doch hier um die Eltern und da sieht man ja mal wieder wie hoch dir das Wohl des Kindes ist.\"
Mein Mann bedankte sich dann höflich und sagte, dass er so den Termin abbricht, da Frau P. darauf beharrte, dass ich nicht dabei sein darf und wir gingen wieder. Im gehen hörten wir nur noch wie Frau M. sagte: \"Da sehen sie mal wieder wie er ist...\" - den Rest können wir nur erahnen.
Anmerken will ich noch, dass diese Diskussion im Gang getätigt wurde und Frau Mohsler uns nicht in ihr Büro bat.

Nun meine Fragen:

1. Wer hat nun Recht??? Durfte Frau M. und somit auch Frau P. mich abweisen??? - letztendlich ist es doch immer von Vorteil jemanden bei sowas dabei zu haben...nicht zuletzt, da auch Frau M. gern die Sachen verdreht, wie sie ihr gerade passen.

2. Wenn nicht, wie kann mein Mann nun gegen das Jugendaamt vorgehen??? Dienstaufsichtsbeschwerde???

3. Kann er um neuen Termin bitten, aber Frau P. wegen Befangenheit ablehnen??? - selbst wenn er es \"beantragt\", dass ich mit kann, wird Frau M. dies wohl immer noch nicht wollen.

4. Oder soll er lieber gleich beim Amtsgericht einen Antrag auf Umgangsvermittlung stellen??? Oder Klage auf Umgangsrecht??? - was wäre sinnvoller???

Für die Hilfe im Voraus vielen Dank...

MfG

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-- Editiert am 21.07.2011 11:14

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36 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo sten0804,

Das JA kann doch keine endgültigen Entscheidungen fällen
(nur das Gericht).
Neuen Termin ausmachen und Zeuge anmelden (schriftlich).
Ob nun ein Zeuge dabei ist oder nicht,ist doch egal.

JA soll die Sache bearbeiten und das Ergebnis wird akzeptiert
oder nicht (also vom Familiengericht geklärt).

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 21.07.2011 13:07

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erstmal bitte ganz schnell den Begriff "Zeuge" in diesem Zusammenhang vergessen. Es gibt kein Recht, einen Zeugen mitzunehmen zu einem Gespräch in einer Behörde. Der darf dann auch abgelehnt werden.

Wenn, dann nimmt man einen Beistand mit, das darf man.
Siehe

Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 14 VwVfG - Bevollmächtigte und Beistände
....
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sten0804
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem "Zeugen" weiß ich und wir habe es ja so dort auch nicht gesagt/hab´s hier nur geschrieben...aber danke für den Link (sehr hilfreich)...

.............................................................

Ob jemand dabei ist oder nicht...finde nicht, dass das so egal ist. Meinem Mann wurden in der Vergangenheit schon mehrfach Dinge im nachhinein ausgelegt, die er so nie gesagt hatte. Also reiner Selbstschutz...und das die meisten Sachbearbeiter beim Jugendamt eher zur Mutter tendieren, ist wohl auch nicht von weit her geholt. Außerdem sollte das Jugendamt ein erster Schritt sein, es vielleicht doch außergerichtlich geregelt zu bekommen, dass mein Mann sein Kind sehen darf - Naja, würde ich wohl als gescheitert ansehen...

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#5
 Von 
panda440
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Also um ehrlich zu sein ist es wirklich nicht fair gewesen einfach mit zu kommen. und das stimmt schon man kann es zwar beantragen diesen Beistand allerdings wenn die Mutter diesen ablehnt kann man leider auch nichts machen denn es geht um ihr KIND. Mein Rat gleich vor Gericht. Da hat man dann auch was handfestes und zeugen werden befragt. es ist zwar schlimm für ein Kind wenn es zwischen die fronten gerät aber besser man wächst trotzdem mit beiden eltern auf. Ich spreche da aus Erfahrung. Ein Kind zerreist es keinen KOntakt zu seinen wurzeln zu haben.... das solltet ihr der mutter vielleicht mal klar machen sie schadet dem kind damit zwangsläufig, dauerhaft auf psychischer ebene

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#6
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Ich finde dieses Verhalten unmöglich. Jetzt stelle sich bitte mal jemand die Kindesmutter vor, die zu einem moderierten einvernehmlichen Gespräch des Jugendamtes mit dem anderen Elternteil erscheint und dort sitzt die neue Frau des Exmannes mit gezücktem Bleistift im Stile einer Protokollantin. Ich hätte ihr einen Vogel gezeigt, mich umgedreht und wär gegangen.

Bei der Empörung der TE kann ich mir lebhaft vorstellen woher die Umgangsschwierigkeiten kommen.

Gruß Nubi

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es nicht jemanden neutrales, der Ihren Mann als Beistand begleiten kann? Schwester, Onkel, Freundin, irgendjemand, der von der Exfrau nicht abgelehnt wird?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es nicht jemanden neutrales, der Ihren Mann als Beistand begleiten kann? Schwester, Onkel, Freundin, irgendjemand, der von der Exfrau nicht abgelehnt wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das Jugendamt kann, was den Umgang angeht, nichts verbindliches einseitig festlegen. Sinn eines solchen Gespräches ist es also, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Ob es dem Einvernehmen bzw. dem Ringen um Einvernehmen gut tut, wenn ausgerechnet die Next mit gezücktem Bleistift dabei sitzt - wohl eher nicht. Und die war ja auch noch geladen, wenn sie sich schon darüber aufregt, dass die Jugendamtsmitarbeiterin zunächst der Kindsmutter die Hand gibt. Etwas anderes wäre es, wenn der Kindsvater ohne die Kindsmutter einen Termin beim Jugendamt gehabt hätte. Aber so, da verstehe ich die Reaktion des Jugendamtes. Auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit."

Man kann natürlich immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, in diesem Fall aber fristlos, formlos, fruchtlos. Nach dem, was hier beschrieben worden ist, vermag ich kein fehlerhaftes Verhalten der JA-Mitarbeiterin zu erkennen.

Wenn der Vater meint, er kommt mit der Frau vom Jugendamt nicht zurecht, dann muss er halt klagen, dann entscheidet das Gericht. REchtsverbindlich ist so eine Vereinbarung, die unter der Moderation des Jugendamtes zustande kommt, ohnehin nicht.

wirdwerden



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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

richtig Gilhorn, es ist das Kind von Vater und Mutter. Es ist aber nicht das Kind der Next und des aktuellen Lovers der Mutter. Und wenn um eine einvernehmliche Regelung unter Moderation des Jugendamtes gerungen wird (das war hier wohl der Fall) dann haben weder die Next noch ein neuer Lover der Mutter da was zu suchen.

wirdwerden

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#12
 Von 
sten0804
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Beiträge...

Komisch, dass ich als die NEXT wieder wichtig bin, wenn der Vater nicht zahlen kann, weil er arbeitslos ist.
Ich sehe das alles ein wenig anders und in keinster Weise zum Wohl des Kindes. Wie es schon erwähnt wurde, sollen Väter nur zahlen...mehr nicht.
Anmerken will ich noch, dass ich bis zum Vorfall von heut für die Kindsmutter nicht nur die NEXT war. Vielmehr wurden die Termine, als das Kind noch kommen durfte über mich geregelt, weil es die Kindsmutter so wollte. Ich sollte die Kleine holen und auch wieder bei ihr abgeben. Mit dem Kindsvater wollte sie das nicht abhandeln. Und als sie vor ca1,5Jahren ihm den Kontakt gänzlich verbot, durfte ich das Kind wiederum jederzeit sehen...habe mit ihr auch mal ein WE bei ner Freundin verbracht oder ähnliches. Und das, obwohl ich nur die NEXT bin!!!!!

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, die Next zahlt nicht für das Kind. Nur, der Vater muss sich die Vorteile anrechnen lassen, die er hat. Also halbe Miete, halbe GEZ u.s.w. Und das Kind kann nun wirklich nichts dafür, dass der Vater nicht zahlen kann/will. Einverstanden?

So, dann sollte der Vater wegen des Umganges vor Gericht gehen. Aber, so geladen wie Du bist, besser ohne Dich.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sten0804
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Einverstanden...!!!

...weiteres spar ich mir

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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

"Ins Boot holen" heisst aber nicht, dass da plötzlich eine Next als Protokollantin auftaucht.

wirdwerden

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#18
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt war nicht überfordert, sondern hat korrekt gehandelt. Wenn einer der Beteiligten keine "dritte Person" dabei haben möchte, ist dies zu respektieren.
Wie hätte sich der Vater gefühlt wäre er alleine gewesen und die Mutter hätte Jemanden mitgebracht?

LG

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-- Editiert am 21.07.2011 20:38

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#21
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)

hat bitte was mit der Kommune zu tun?






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#22
 Von 
sten0804
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Gilhorn für deine sachlichen Beiträge...sie decken sich fast zu 100% mit denen, die ich auch vom Anwalt heut erhalten habe. Musste ja ne fachliche Meinung holen, bei der Vielzahl von ... ach, ich spar´s mir ebenso!!!
Und nun wird die NEXT mal zu ihrem ach so bösen Ehemann und ziemlich "geladen/aufgebrach"ins Bett gehen. Protokoll folgt morgen...

-CLOSED-

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-- Editiert am 21.07.2011 23:32

-- Editiert am 21.07.2011 23:33

0x Hilfreiche Antwort






#28
 Von 
guest-12322.07.2011 09:18:41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

ich glaube, es wird verkannt, dass hier nicht ein Verwaltungsakt erlassen werden sollte und das Gespräch der Vorbereitung desselben diente. Hier handelte es sich letztlich um eine bloße Mediation, nicht mehr. JA-Mitarbeiterin als Mittlerin, als Moderatorin. Das Ergebnis wäre nicht rechtserheblich gewesen. Da bedarf es keines Beistandes, der war ja auch nicht gewollt, sondern es sollte Protokoll geführt werden. Das ist nicht Sinn eines solchen Gespräches. Erst recht nicht, wenn die betroffene Mutter von dieser Situation unvorbereitet überrollt wird.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Vater allein zum Jugendamt gegangen wäre (Einzeltermin) und dieses Gespräch z.B. Basis eines rechtsverbindlichen Titels gewesen wäre.

wirdwerden

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