Was geschieht, wenn ein mittelloser Vater keinen Unterhalt zahlt,
obwohl er vom Jugendamt des öfteren aufgefordert wurde, daß er den Titel beim Jugendamt unterschreiben soll.
Bisher hat der Kindesvater den Titel noch nicht unterschrieben.
Die richterliche Entscheidung zur Zahlung des Unterhalts liegt noch nicht vor.
Kann das Jugendamt den Unterhalt einklagen ?
Oder gibt das Jugendamt an die Kindesmutter weiter, daß seine Bemühungen erfolglos waren mit der Empfehlung an die Kindesmutter, den Unterhalt selber einzuklagen oder wer klagt den Unterhalt ein ?
Wird bei den Gerichtsverhandlungen zu
Scheidung
Sorgerecht
Unterhalt
Umgang
vom Familienrichter entschieden, wieviel Unterhalt gezahlt werden muß, wenn der Kindesvater vorher noch keinen Titel unterschrieben hat ?
Kann der Gerichtsvollzieher beim Kindesvater pfänden kommen, wenn er den Titel noch nicht unterschrieben hat ?
-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:05:18
-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:08:32
-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:10:06
Jugendamt - Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Das JA hat dich mit der Forderung in "Verzug" gesetzt. Wenn also irgendwann von einem Gericht der Unterhalt entsprechend festgelegt wird, hast du auch rückwirkend zu zahlen.
Das Jugendamt kann klagen, sofern Beihilfe besteht. Ansonsten wird die Mutter klagen. Und das wird sie tun, da sie ansonsten keine staatlichen Gelder mehr zu erwarten hat.
Das Nicht-Unterschreiben des Titels schützt dich also in keiner Weise davor, ab Dato der Inverzugsetzung zu zahlen, sofern du leistungsfähig bist.
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was heißt UVG
Wer ist berechtigt, mir Leistungsunfähigkeit zu bescheinigen ? Kann dies auch ein Dipl.Pädagoge machen, der mich seit Trennung von Kind und Frau betreut ?
-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 19:19:44
Hallo Robert,
die Mutter kann kein UVG ( Unterhaltsvorschußgesetz ) bekommen sondern allenfalls UV. Und das heißt: Unterhaltsvorschuß.
Deine Leistungsfähigkeit ( damit ist die finanzielle gemeint ) kann dir kein Pädagoge berechnen. Lediglich das Gericht oder das JA ( im Vorfeld evtl. ein Anwalt ) kann dies.
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