Jugendamt - Unterhalt

21. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)
Jugendamt - Unterhalt

Was geschieht, wenn ein mittelloser Vater keinen Unterhalt zahlt,
obwohl er vom Jugendamt des öfteren aufgefordert wurde, daß er den Titel beim Jugendamt unterschreiben soll.
Bisher hat der Kindesvater den Titel noch nicht unterschrieben.
Die richterliche Entscheidung zur Zahlung des Unterhalts liegt noch nicht vor.
Kann das Jugendamt den Unterhalt einklagen ?
Oder gibt das Jugendamt an die Kindesmutter weiter, daß seine Bemühungen erfolglos waren mit der Empfehlung an die Kindesmutter, den Unterhalt selber einzuklagen oder wer klagt den Unterhalt ein ?
Wird bei den Gerichtsverhandlungen zu
Scheidung
Sorgerecht
Unterhalt
Umgang
vom Familienrichter entschieden, wieviel Unterhalt gezahlt werden muß, wenn der Kindesvater vorher noch keinen Titel unterschrieben hat ?
Kann der Gerichtsvollzieher beim Kindesvater pfänden kommen, wenn er den Titel noch nicht unterschrieben hat ?

-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:05:18

-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:08:32

-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 17:10:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das JA hat dich mit der Forderung in "Verzug" gesetzt. Wenn also irgendwann von einem Gericht der Unterhalt entsprechend festgelegt wird, hast du auch rückwirkend zu zahlen.
Das Jugendamt kann klagen, sofern Beihilfe besteht. Ansonsten wird die Mutter klagen. Und das wird sie tun, da sie ansonsten keine staatlichen Gelder mehr zu erwarten hat.

Das Nicht-Unterschreiben des Titels schützt dich also in keiner Weise davor, ab Dato der Inverzugsetzung zu zahlen, sofern du leistungsfähig bist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)

was heißt UVG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)

Wer ist berechtigt, mir Leistungsunfähigkeit zu bescheinigen ? Kann dies auch ein Dipl.Pädagoge machen, der mich seit Trennung von Kind und Frau betreut ?

-- Editiert von Robert K. am 21.12.2004 19:19:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Robert,
die Mutter kann kein UVG ( Unterhaltsvorschußgesetz ) bekommen sondern allenfalls UV. Und das heißt: Unterhaltsvorschuß.

Deine Leistungsfähigkeit ( damit ist die finanzielle gemeint ) kann dir kein Pädagoge berechnen. Lediglich das Gericht oder das JA ( im Vorfeld evtl. ein Anwalt ) kann dies.
Du kannst dir auch selbst schon mal vorab Infos besorgen unter
http://www.treffpunkteltern.de/modules.php?op=modload&name=Forum&file=index&viewcat=1

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen