Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Trennungszeit und nach der Scheidung gleich?

10. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
zaki
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Trennungszeit und nach der Scheidung gleich?

Hallo


Habe jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter beantragt. Bin immer noch im Trennung, nicht noch lange.

Meine Frage:

Aufenthaltsbestimmungsrecht für Trennungszeit und
Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Scheidung - ist das gleiche, oder muss ich nach der Scheidung wieder das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?



Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hi zaki,

da stellt sich mir erstmal die Frage warum du zwingend das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht möchtest. Du und deine Frau habt ja erstmal das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht was doch eigentlich das optimalste ist.
Bei der Scheidung müßtest du dann nur darauf achten, dass es dir nicht aberkannt wird, da viele Anwälte dann automatisch veranlassen das es dem Kindsvater abgesprochen wird.



-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"...was doch eigentlich das optimalste ist."

Nur am Rande:
"optimal" darf nicht gesteigert werden!
;)

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

"Nur am Rande:
"optimal" darf nicht gesteigert werden!"

Wieder was fürs Leben gelernt :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zaki
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sabi70


Ich bin die Frau. Will das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, mein Mann ist Alkoholika. Glaube das ICH das auch bekommen würde, wie gesagt mein (noch) Mann - hat Alkohol problemme.
Meine Frage :
Wenn ich Aufenthaltsbestimmungsrecht für Trennungszeit bekomme, muss ich nach der Scheidung wieder - ANTRAG auf Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, oder ....?

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Du wirst höchstwahrscheinlich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, sofern dem Vater ein schwerwiegendes Alkoholproblem nachgewiesen werden kann. Nur weil du sagst er hat ein Alkoholproblem wird ihm nicht gleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Bei der Scheidung selber müßtest du das dann durch den Anwalt neu bestätigen lassen, da ihr es ansonsten eventuell beide bekommt.

Wobei ich mir jetzt die Frage stelle was hat das Alkoholproblem deines Mannes mit dem Auftenthaltsbestimmungsrecht zu tun? das macht ihn ja nicht zwingend zum schlechten Vater. Meine Mutter hatte früher auch ein Alkoholproblem und sie war trotzdem sehr bemüht eine gute Mutter zu sein.

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

-- Editiert von sabi70 am 10.11.2004 18:54:37

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Was begrüßenswert ist, da manche Frauen diesbezüglich doch ein ziemlich einnehmendes Wesen habe ;)

*muss ich wieder dazuschreiben das ich es ironisch meine :) *

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

-- Editiert von sabi70 am 10.11.2004 19:04:04

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#10
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Kanalmeister du enttäuschst mich :( ich hätte dir etwas mehr Sensibilität zugetraut :)

Wegen Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Apotheker :) Reklamationen bitte direkt an meine Mail. :) :)

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Es wird schnell das Wort im Munde verdreht...
++++++++++++++

Neeeeeeeee ehrlich. Is ja der Hammer ... ist mir noch gar nicht aufgefallen. Ich bin jetzt echt erschüttert und werde diesem Phänomen auf der Spur bleiben ;)



Übrigens habe deine Mail hier noch nirgens gelesen
+++++++++++++++

Die darf man hier nicht schreiben sonst gibbet 1000 Werbe+Sexmails mit Empfehlung der schärfsten Mädels im I-net. Hängt man an meinen Nick allerdings ein web.de dran hat man es auch schon.

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"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
zaki
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Soooo,
Vielen Dank - Jungs

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