Ist "Kostgeld", Einkommen bei der Mutter?

1. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Flower-53
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist "Kostgeld", Einkommen bei der Mutter?


Hallo und guten Tag,
ich hätte gerne folgendes gewusst.

Tochter ist 22 J., wohnt bei der Mutter, studiert. Die Mutter erhält das Kindergeld. Normaler Weise würde das Kindergeld an die Tochter ausgezahlt. Es wird vereinbart, dass es aber bei der Mutter als sogenanntes Kostgeld, für wohnen, Essen etc. verbleibt.

Meine Frage nun:

Wird dieses sogenannte „Kostgeld" als Einkommen bei der Mutter bei der Unterhaltsberechnung (nachehelicher Unterhalt der Mutter) mit angerechnet? Gibt es einen Unterschied, wenn
a. die Mutter es so wünschte?
b. wenn die Tochter es angeboten hat?

Wäre nett, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte.

LG Flower

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Die Mutter erhält das Kindergeld. Normaler Weise würde das Kindergeld an die Tochter ausgezahlt.


Das Kindergeld ist die Einnahme, das Kind die Ausgabe dazu. Bleibt also nicht übrig.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo flowe553,

im Prinzip sehe ich das, wie @mustermann2000.

Das Kostgeld kann zwar einerseits als Einkommen der Mutter betrachtet werden, andererseits kann sie die anteiligen Wohnungs-und Nebenkosten, ebenso wie die weiteren Lebenshaltungskosten als Unterhaltsleistung an die Tochter gegenrechnen.

Eher unwahrscheinlich, dass da ein Überhang zu Gunsten der Mutter verbleiben würde.

Steht eine Erstberechnung oder Neuberechnung des nachehelichen Unterhaltes an?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flower-53
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mustermann und Haselstrauch,

danke erstmal für die Antwort. Ich wollte das allgemein wissen, ob sowas überhaupt dazu gerechnet werden müsste.

Einen schönen restliche Tag noch

Flower

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na der Unterhalt wird doch für die Ehefrau und das Kind berechnet, dabei werden die Einnahmen wie Kindergeld mit gezählt.

Das Kindergeld ist nicht für die Kindern sondern für die Eltern, damit sich die die Kinde leisten können :-)

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_04.html

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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