Ist Gehaltspfändung möglich oder gibt es andere Methode, Unterhalt für die Kinder zu erhalten?

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2013 05:08:37
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Gehaltspfändung möglich oder gibt es andere Methode, Unterhalt für die Kinder zu erhalten?

Guten Tag,

ich habe 19- jährige Söhne,Zwillinge, der Vater (Beamter) ist laut eines Titels zum Unterhalt verpflichtet. Ein Vergleich durch das Fam.gericht am 16.05.11 hat die Höhe des Unterhaltes festgelegt. Seit 4! Monaten zahlt der Vater keinen Unterhalt, Ende Dezember ist von meiner Rechtsanwältin per Eilantrag eine erneute Klage an das Gericht gesendet worden.Bisher gibt es keine Reaktion/ Antwort. Leider ist die Rechtsanwältin nicht sehr engagiert und kooperativ.
Nun meine Fragen:
1) ist Gehaltspfändung möglich oder gibt es eine andere Methode, den Unterhalt für die Kinder zu erhalten ?
2) Kann der Vater aufgrund "nur" durchschnittlicher Noten (Zeugnisdurchschnitt 3,0, 13. Klasse Gymnasium) die Lernbereitschaft des Sohnes in Frage stellen und den Unterhalt verweigern?
3)Der andere Sohn hat sich seit Abschluss des Fachabiturs Sommer 2011 bisher erfolglos auf einen Studienplatz (Informatik)beworben (2 Bewerbungen, da er in Berlin bleiben wollte und es nur 2 Möglichkeiten für sein gewünschtes Studium gibt). Er jobbt seit Sommer 2011 und erhält 300 €/ monatlich. Jetzt im Januar bewirbt er sich erneut, diesmal auch ausserhalb Berlins, auf einen Studienplatz. In der Zwischenzeit hat er an 2 PC- Lehrgängen der Volkshochschule teilgenommen, welche seine Informatik- Kentnisse erweitern. Auch diesem Sohn verweigert der Vater die Unterhaltszahlung.Ist der Vater weiterhin unterhaltspflichtig?
VIELEN DANK IM VORAUS FÜR IHRE/ EURE ANTWORTEN !

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Erst einmal sind die Kinder alleine für die Durchsetzung ihrer Ansprüche verantwortlich, sie sind volljährig.

Von Ende Dez. bis jetzt, was soll da passieren?

Außerdem sind Sie auch gleichermaßen für den Unterhalt der Kinder verantwortlich. Seit Volljährigkeit. Auch wird seitdem das Kindergeld voll angerechnet auf den Unterhalt.

Und das Kind, welches auf einen Studienplatz wartet, das befindet sich nicht in einer Ausbildung. Folglich hat es keinen Anspruch, weder gegen den Vater noch gegen Sie. Muss für sich selbst sorgen.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12316.12.2013 05:08:37
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten ! Natürlich sind die bei mir lebenden Jungs die Unterhaltsberechtigten, aber ich vertrete sie in dem Rechtsstreit.
Es gibt einen mehrer Jahre alten vollstreckbaren Titel.Ist GEhaltspfändung etc. auch ohne aktuellen vollstreckbaren Titel möglich ?

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#5
 Von 
guest-12316.12.2013 05:08:37
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rechtsanwältin hat eine Vollmacht und stimmt, der vollstreckbare Titel ist durch den Vergleich geändert worden. Bleibt mir jetzt also nichts anderes als auf die "Reaktion" der Klage zu warten ? Das kann doch nicht sein, dass ein unterhaltsverpflichteter Vater einfach 4 Monate keinen Unterhalt zahlt.

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