Frohes Neues!!!
Folgende Frage:
Vater zahlt Unterhalt für 18 jährige Zwillinge. Beide studieren im ersten Semester. Leider fehlen Informationen zum Nebenverdienst. Ob überhaupt gejobbt wird ist unklar. Müssen die 2 eine Steuererklärung machen, aus denen ich diese Infos erhalten könnte? Beide erhalten üppig Unterhalt, da Verdienst seitens der Mutter gut ist. Auch Informationen zu den Prüfungen oder ob sie überhaupt noch bei der Mutter leben fehlen leider komplett. Hat jemand Rat?
Mit besten Grüßen Mamaviola
Infos Unterhalt ab 18
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Mamaviola,
Der Nebenverdienst dürfte überobligatorisch sein.
Wenn sie nicht mehr bei der Mutter leben, könnte ihr Unterhaltbedarf auf 735€ mtl. steigen.
Was zahlt der Vater?
Sein SB liegt nun bei 1300€
edy
-- Editiert von edy am 03.01.2018 06:32
Ein in Ausbildung stehendes unterhaltsberechtigtes Kind ist im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten gehalten, seine Ausbildung mit dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit zu betreiben, damit es sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer beenden kann.
Das Kind muss die unterhaltspflichtigen Eltern über den Fortgang der Ausbildung unterrichten; es muss also beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung über die Regelstudiendauer des Studienganges und die nach den Regelstudienvorschriften erforderlichen Leistungsnachweise zum entsprechenden Zeitpunkt vorlegen.
Bei eigenen Einkünften des Kindes beachte
http://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/
sowie Rechtsprechung des zuständigen OLG.
Unterhaltsrechtlich hat das Kind auf Verlangen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen (§ 1605 BGB
). Dazu würden auch Steuererklärung und Steuerbescheid zählen, wenn das Kind gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.
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Hallo,
Danke für die Antworten! Der Unterhalt würde nicht auf 735 steigen, sondern sinken. Vater zählt 220 pro Kind, den Rest die Mutter. Bzw. sie leben ja glaube ich noch dort.
Die Frage ist ja, wie erfahre ich , ob die zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind? Oder arbeiten?
Nach den geleisteten Scheinen im Semester frage ich dann mal im März an.
Ach.... Vater zahlt auch weniger, weil er noch einen minderjährigen Dohn hat....
Müssen die 2 eine Steuererklärung machen, aus denen ich diese Infos erhalten könnte? Nö. Erstens sind Sie weder Mutter noch Vater, weswegen Ihnen gar keine Infos zustehen, zweitens besteht hier keine Pflicht zur Steuererklärung und drittens taucht nicht jeder Job in der Steuererklärung auf. Und damit meine ich keineswegs Schwarzarbeit, sondern den guten alten Minijob - solange der vom AG pauschalversteuert wird, braucht man ihn in der Steuererklärung nicht erwähnen, denn er ist steuerfrei.
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