Infos Unterhalt ab 18

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)
Infos Unterhalt ab 18

Frohes Neues!!!

Folgende Frage:

Vater zahlt Unterhalt für 18 jährige Zwillinge. Beide studieren im ersten Semester. Leider fehlen Informationen zum Nebenverdienst. Ob überhaupt gejobbt wird ist unklar. Müssen die 2 eine Steuererklärung machen, aus denen ich diese Infos erhalten könnte? Beide erhalten üppig Unterhalt, da Verdienst seitens der Mutter gut ist. Auch Informationen zu den Prüfungen oder ob sie überhaupt noch bei der Mutter leben fehlen leider komplett. Hat jemand Rat?

Mit besten Grüßen Mamaviola

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mamaviola,

Der Nebenverdienst dürfte überobligatorisch sein.

Wenn sie nicht mehr bei der Mutter leben, könnte ihr Unterhaltbedarf auf 735€ mtl. steigen.

Was zahlt der Vater?

Sein SB liegt nun bei 1300€

edy






-- Editiert von edy am 03.01.2018 06:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Ein in Ausbildung stehendes unterhaltsberechtigtes Kind ist im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten gehalten, seine Ausbildung mit dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit zu betreiben, damit es sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer beenden kann.

Das Kind muss die unterhaltspflichtigen Eltern über den Fortgang der Ausbildung unterrichten; es muss also beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung über die Regelstudiendauer des Studienganges und die nach den Regelstudienvorschriften erforderlichen Leistungsnachweise zum entsprechenden Zeitpunkt vorlegen.

Bei eigenen Einkünften des Kindes beachte

http://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/

sowie Rechtsprechung des zuständigen OLG.

Unterhaltsrechtlich hat das Kind auf Verlangen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen (§ 1605 BGB ). Dazu würden auch Steuererklärung und Steuerbescheid zählen, wenn das Kind gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antworten! Der Unterhalt würde nicht auf 735 steigen, sondern sinken. Vater zählt 220 pro Kind, den Rest die Mutter. Bzw. sie leben ja glaube ich noch dort.
Die Frage ist ja, wie erfahre ich , ob die zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind? Oder arbeiten?
Nach den geleisteten Scheinen im Semester frage ich dann mal im März an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Ach.... Vater zahlt auch weniger, weil er noch einen minderjährigen Dohn hat....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Müssen die 2 eine Steuererklärung machen, aus denen ich diese Infos erhalten könnte? Nö. Erstens sind Sie weder Mutter noch Vater, weswegen Ihnen gar keine Infos zustehen, zweitens besteht hier keine Pflicht zur Steuererklärung und drittens taucht nicht jeder Job in der Steuererklärung auf. Und damit meine ich keineswegs Schwarzarbeit, sondern den guten alten Minijob - solange der vom AG pauschalversteuert wird, braucht man ihn in der Steuererklärung nicht erwähnen, denn er ist steuerfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen