Guten Tag zusammen,
folgende Situation: Ein Bekannter (noch nicht verheiratet gewesen, kinderlos) möchte eine Frau mit 2 Kindern heiraten (geschieden, geht nicht arbeiten). Die Kinder sind noch klein, sie geht nicht arbeiten. Frage 1:Kann er die Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen um Steuern zu sparen? Frage 2: Wenn die Ehe in die Brüche geht u.geschieden wird,, ist er auch den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, oder nur der Frau? Erlischt der Unteraltsanspruch des Ex- Mannes der Frau bei der Heirat? Wäre es nicht günstiger, nicht zu heiraten, bzw. ist die Argumentation "wir wollen heiraten um Steuern zu sparen" in dem Fall angebracht?
Heirat einer geschiedenen Frau mit Kindern
11. Juli 2008
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Frage vom 11. Juli 2008 | 16:16
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 24x hilfreich)
Heirat einer geschiedenen Frau mit Kindern
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#1
Antwort vom 11. Juli 2008 | 16:47
Von
Status: Praktikant (799 Beiträge, 300x hilfreich)
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#2
Antwort vom 11. Juli 2008 | 17:43
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
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#3
Antwort vom 12. Juli 2008 | 07:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 24x hilfreich)
Danke für die Antworten, den Satz
"der Rest Deines Beitrages stimmt familienrechtlich"
verstehe ich leider nicht....:
LG
#4
Antwort vom 12. Juli 2008 | 08:05
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
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#5
Antwort vom 12. Juli 2008 | 08:13
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
quote:
Sozialrechtlich schaut es wieder anders aus. Da kann vom Stiefvater auch Barunterhalt verlangt werden, sofern das Einkommen des leiblichen Vaters nicht ausreicht, um den Mindest-Ku zu decken.
MOMENT mal, was soll das denn wieder heißen?
Wo steht denn geschrieben, dass ein Stiefvater nach einer Trennung in irgendeiner Form unterhaltspflichtig für die Kinder eines anderen Mannes wird?!?
DAS wär mir aber völlig neu!
Wie immer offen für eine Erweiterung meines Erfahrungshorizontes in der Erwartung von Antwort, Erläuterung und Gesetzesgrundlage zutiefst neugierig und ergriffen ...
Grüße
#6
Antwort vom 12. Juli 2008 | 08:27
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
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#7
Antwort vom 12. Juli 2008 | 08:33
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
quote:
Frage 2: Wenn die Ehe in die Brüche geht u.geschieden wird,, ist er auch den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, oder nur der Frau?
Ich glaub kaum, dass man nach einer Trennung noch von einer Bedarfsgemeinschaft sprechen wird.
Es gibt keinen Kindesunterhaltsanspruch von Stiefkindern gegenüber einem Stiefelternteil nach einer Trennung.
Weder familien-, noch sozialrechtlich.
Grüße
#8
Antwort vom 12. Juli 2008 | 08:38
Von
Status: Lehrling (1043 Beiträge, 183x hilfreich)
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