Heirat-Ehevertrag?

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
andy78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat-Ehevertrag?

Hallo,

da ich in den nächsten Tagen heirate ist das Thema Ehevertrag nochmals aufgekommen.

Wir verdienen beide gleich viel. Ich bringe noch eine Wohnung die zu 20% abgezahlt ist in die Ehe ein. Zudem bin ich Teilhaber an einer GbR.

Eigentlich möchte ich auf den Ehevertrag verzichten, aber ich habe Angst, das bei der GbR mal was schief läuft, und meine Frau dann mit haftet und mit zahlen muss.

Was meint ihr dazu?

Grüße

Andy

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle erst gar nicht ans heiraten denken.
Wenn Kinder kommen bist du als Mann sowieso mehr als genug der A_rsch der Nation.
Die Frau hat ihr Spielzeug und du die Probleme.
Da braucht man nicht auch noch heiraten.

Gruss
leinad

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#2
 Von 
andy78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, das war eigentlich nicht meine Frage.
Mich würde es interessieren, ob Schulden die ich in meiner GbR mache auch meine Frau dafür haftet.

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#3
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

ich bin zawr rechtlich nicht bewandert, würde allerdings bei einer GbR immer mit einem Ehevertrag arbeiten.

Dieser kann auch nach der Eheschließung verhandelt werden.

Gruß

GIFMIK

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hier wäre unter Umständen auch die Gütertrennung zu empfehlen. Ich glaube mich zu erinnern, dass man die bei der Aufgebotsbestellung mit angibt und dass sogar bei der Trauung erwähnt wurde (bin 15 Jahre glücklich verheiratet, mit Kindern;)).
Dann solltet ihr aber entsprechend Testament erstellen, da das Erbrecht unterschiedliche %-Sätze vorsieht (gerade wenn Kinder da sind) - glaube ich jedenfalls.

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#5
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Mann der heute bei den Gesetzen, die ausschließlich auf der Seite der Frau sind, noch ans Heiraten denkt, womöglich noch Kinder macht, den sollte man am besten gleich in die geschlossene einweisen.
Es gibt wirklich schönere Möglichkeiten sein Leben zu ruinieren.

Guck dich doch nur mal hier im Familienforum um, was dir blüht wenn das Experiment schief geht.

Kopfschüttelnde Grüße
mesalla

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

@andy78,


Man kann auch Firmen oder Gesellschaftsbeteiligungen einzeln aus der Zugewinngemeinschaft rausnehmen.

Guck mal hier auf der rechten Seite unter Familienrecht.

Ehe und Scheidung:
Gesetzliche Zugewinngemeinschaft und individuelle Regelungen durch Ehevertrag

dann bist du bestimmt schlauer.

Lass Dich nicht aufhetzten!!

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na, da hast du ja einige haarsträubende Kommentare zum Thema Eheschließung bekommen. Das hast du nun wirklich nicht wissen wollen.

Zunächst einmal ist eines festzuhalten: haften tut jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Insofern wird deine Ehefrau nicht herangezogen werden können, wenn du in die Insolvenz gehst. Es sei denn sie unterschreibt irgendwelche Verpflichtungen. Und das war wohl erst mal deine Frage.

Ansonsten sollte man sich schon vorher Gedanken machen, was passiert, wenn die Ehe in die Brüche gehen sollte. Zum Beispiel kann man den Wertzuwachs deiner Eigentumswohnung vom Zugewinn ausschließen. Man sollte aber auch daran denken, die Unterhaltszahlungen an den Ehepartner zeitlich zu begrenzen. Das greift aber nur so richtig, wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen.

Die Materie ist sehr komplex. Aber eine Ehe birgt eben auch sehr große Risiken. Und von einigen, die davon betroffen sind, hast du ja entsprechende Kommentare erhalten.

Auch wenn du dich mit deiner zukünftigen Frau heute blendend verstehst, ist es vielleicht keine schlechte Idee, die möglichen nachehelichen Folgen einer Scheidung vorab zu regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andy78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich danke mal für alle antworten, auch für die weniger konstruktiven.

Ich hab mir einen Beratungstermin beim Anwalt heute geholt.
Ich warte mal was der sagt.

Grüße
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Andy,
die Antwort des Anwalts weiß ich jetzt schon.
Der sagt dir, mach das! Schließlich bist du ein potentieller Kunde, für die kommene Scheidung.
Reines Geschäftsinteresse.

mesalla

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