Hallo,
da ich in den nächsten Tagen heirate ist das Thema Ehevertrag nochmals aufgekommen.
Wir verdienen beide gleich viel. Ich bringe noch eine Wohnung die zu 20% abgezahlt ist in die Ehe ein. Zudem bin ich Teilhaber an einer GbR.
Eigentlich möchte ich auf den Ehevertrag verzichten, aber ich habe Angst, das bei der GbR mal was schief läuft, und meine Frau dann mit haftet und mit zahlen muss.
Was meint ihr dazu?
Grüße
Andy
Heirat-Ehevertrag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich würde an deiner Stelle erst gar nicht ans heiraten denken.
Wenn Kinder kommen bist du als Mann sowieso mehr als genug der A_rsch der Nation.
Die Frau hat ihr Spielzeug und du die Probleme.
Da braucht man nicht auch noch heiraten.
Gruss
leinad
naja, das war eigentlich nicht meine Frage.
Mich würde es interessieren, ob Schulden die ich in meiner GbR mache auch meine Frau dafür haftet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hallo,
ich bin zawr rechtlich nicht bewandert, würde allerdings bei einer GbR immer mit einem Ehevertrag arbeiten.
Dieser kann auch nach der Eheschließung verhandelt werden.
Gruß
GIFMIK
Hier wäre unter Umständen auch die Gütertrennung zu empfehlen. Ich glaube mich zu erinnern, dass man die bei der Aufgebotsbestellung mit angibt und dass sogar bei der Trauung erwähnt wurde (bin 15 Jahre glücklich verheiratet, mit Kindern;)).
Dann solltet ihr aber entsprechend Testament erstellen, da das Erbrecht unterschiedliche %-Sätze vorsieht (gerade wenn Kinder da sind) - glaube ich jedenfalls.
Der Mann der heute bei den Gesetzen, die ausschließlich auf der Seite der Frau sind, noch ans Heiraten denkt, womöglich noch Kinder macht, den sollte man am besten gleich in die geschlossene einweisen.
Es gibt wirklich schönere Möglichkeiten sein Leben zu ruinieren.
Guck dich doch nur mal hier im Familienforum um, was dir blüht wenn das Experiment schief geht.
Kopfschüttelnde Grüße
mesalla
@andy78,
Man kann auch Firmen oder Gesellschaftsbeteiligungen einzeln aus der Zugewinngemeinschaft rausnehmen.
Guck mal hier auf der rechten Seite unter Familienrecht.
Ehe und Scheidung:
Gesetzliche Zugewinngemeinschaft und individuelle Regelungen durch Ehevertrag
dann bist du bestimmt schlauer.
Lass Dich nicht aufhetzten!!
Viel Glück
Na, da hast du ja einige haarsträubende Kommentare zum Thema Eheschließung bekommen. Das hast du nun wirklich nicht wissen wollen.
Zunächst einmal ist eines festzuhalten: haften tut jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Insofern wird deine Ehefrau nicht herangezogen werden können, wenn du in die Insolvenz gehst. Es sei denn sie unterschreibt irgendwelche Verpflichtungen. Und das war wohl erst mal deine Frage.
Ansonsten sollte man sich schon vorher Gedanken machen, was passiert, wenn die Ehe in die Brüche gehen sollte. Zum Beispiel kann man den Wertzuwachs deiner Eigentumswohnung vom Zugewinn ausschließen. Man sollte aber auch daran denken, die Unterhaltszahlungen an den Ehepartner zeitlich zu begrenzen. Das greift aber nur so richtig, wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen.
Die Materie ist sehr komplex. Aber eine Ehe birgt eben auch sehr große Risiken. Und von einigen, die davon betroffen sind, hast du ja entsprechende Kommentare erhalten.
Auch wenn du dich mit deiner zukünftigen Frau heute blendend verstehst, ist es vielleicht keine schlechte Idee, die möglichen nachehelichen Folgen einer Scheidung vorab zu regeln.
Also ich danke mal für alle antworten, auch für die weniger konstruktiven.
Ich hab mir einen Beratungstermin beim Anwalt heute geholt.
Ich warte mal was der sagt.
Grüße
Andy
Hallo Andy,
die Antwort des Anwalts weiß ich jetzt schon.
Der sagt dir, mach das! Schließlich bist du ein potentieller Kunde, für die kommene Scheidung.
Reines Geschäftsinteresse.
mesalla
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
43 Antworten