Hallo!
Kurz zum Sachverhalt:
Ich habe einen 8jährigen nichtehelichen Sohn aus einer früheren Beziehung und möchte nun erneut heiraten. Meinem Sohn zahle ich natürlich Unterhalt.
Frage:
Kann das Einkommen meiner zukünftigen Ehefrau mit in die Unterhaltsberechnung fließen und kann der Mehrverdienst durch die Veränderung der Steuerklasse von 1 auf 3 bei mir, zu einer höheren Unterhaltszahlung führen?
Und zu guter letzt: Bin ich für die Eheschließung verpflichtet ein sog. Vermögensauseinandersetzungszeugnis beim Familiengericht zu beantragen?
Vielen Dank
schon einmal im vorraus.
p.s. ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn und zu seiner Mutter. Ich kam bisher auch immer pünktlich meinen Zahlungen nach und zahlte lieber zu viel als zu wenig. Aber ich möchte nicht das meine Verlobte irgendwelche Nachteile dadurch erleidet ;-)
Grüße
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Heirat, Unterhaltszahlung Nichteheliches Kind
2. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2009 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat, Unterhaltszahlung Nichteheliches Kind
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#1
Antwort vom 2. September 2009 | 13:33
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Ohle30,
quote:
Kann das Einkommen meiner zukünftigen Ehefrau mit in die Unterhaltsberechnung fließen
Nein. Deine zukünftige Frau ist Deinem Sohn nicht zum Unterhalt verpflichtet, daher findet ihr Einkommen keine Anwendung in der Berechnung.
quote:
kann der Mehrverdienst durch die Veränderung der Steuerklasse von 1 auf 3 bei mir, zu einer höheren Unterhaltszahlung führen?
Ja. Das Kind partizipiert voll von Deinem erhöhten Nettogehalt. Ohne Dein Einkommen zu kennen, vermute ich mal, dass sich der Kindesunterhalt um eine Stufe der DT erhöhen könnte.
quote:
Bin ich für die Eheschließung verpflichtet ein sog. Vermögensauseinandersetzungszeugnis beim Familiengericht zu beantragen?
Das kenne ich nicht. Da ich aber auch wieder verheiratet, und einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet bin und so etwas nicht brauchte/brauche, vermute ich mal, dass es nicht benötigt wird.
LG Nero
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#2
Antwort vom 3. September 2009 | 11:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort Nero!!!
Hast mir wirklich sehr geholfen!
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