Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Hausverkauf bei Scheidung. Angenommen ein Haus wird von einem amtlich bestellten Wertgutachter auf 320000€ geschätzt, erzielt aber auf dem Markt einen Wert von 535000€. Das Grundstück wurde vom Gutachter mit 35000€ bewertet, wie gesagt bei einem angenommen Wert von 320tsd. Wie verhält es sich dann bei der Zugewinnberechnung, da der Grund nur einer Partei gehört? Zum Einen ist die gesamte Immobilie deutlich mehr Wert als vom Gutachter ermittelt und zum Anderen ist der qm Preis im Gutachten mit ca. 18€ ermittelt ( Randbereich). Ca. 1km entfernt kostet der Baugrund aktuell 98€ pro qm. Kann man hier ein neues Gutachten erstellen lassen, oder gibt es eine andere Möglichkeit.
Hausverkauf Schätzung Marktwert
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Anderl,
Die Schätzung bezieht sich auf den Verkehrswert?
wer steht denn im Grundbuch?
Steht im Grundbuch dass das Grundstück nur einem Partner gehört?
lg
edy
-- Editiert von edy am 11.03.2017 12:59
Hallo,
Im Grundbuch stehen beide, aber er wurde nachträglich eingetragen. Sie hat das Grundstück von ihren Eltern bekommen und es wird ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Ehebingte Zuwendung!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Anderl,
Wenn der Wert nicht per Gerichtsbeschluss festgestellt wurde, kannst du ein
weiteres Gutachten erstellen lassen.
Am besten du findest einen Käufer, der bereits ist einen höheren Betrag zu zahlen.( frag doch mal bei Wohnungsmaklern nach).
Ist im Grundbuch etwas zwecks des Grundstückes vermerkt? oder sind beide zu 50:50 eingetragen?
lg
edy
Zitat:Wie verhält es sich dann bei der Zugewinnberechnung, da der Grund nur einer Partei gehört?
Das ist falsch. Das Haus ist mit dem Grundstück fest verbunden und bildet eine Einheit. Wenn beide Ehegatten Eigentümer sind, bezieht sich das auf das Grundstück und das Haus.
Die Schenkung zält zum Anfangsvermögen der Ehefrau.
Hallo edy,
vielen Dank für Deine Hilfe. Es steht nichts im Grundbuch und es gehört jedem zu 50%.
Das Grundstück ist viel zu niedrig bewertet und der Ehemann profitiert von dem Gutachten, welches er selbst nie anerkannt hat. Es gibt bereits einen Käufer und der Ehemann hat das Haus ohne Einverständnis der Ehefrau im Internet inseriert und trotz Verbots vom Anwalt potentielle Käufer durchs Haus geführt. Sie will jetzt auch das Haus verkaufen, da es sonst kein Ende nimmt. Er ist ein geldgeiler A.... und wollte nur dass Sie es nicht bekommt und er mit einem goldenen Handschlag geht. Er würde ungefähr das dreifache bekommen, was er selbst getilgt hat. Und das Grundstück ist seit Urzeiten in Familiebesitz. Er ist nur dreist und erkennt auch die Bargeldschenkungen nicht an, welche auf das gemeinsame Konto von ihren Eltern kamen. Auch hier will er einen Teil. Ihre Anwältin ist eine Niete und gibt nur nach.
LG Anderl
Hallo cruncc1,
Ich meinte "das Grundstück wird in der Zugewinnberechnung nur der Ehefrau (eine Oeetei) als Anfangsvermögen zugerechnet, da Ehebedingte Zuwendung." War nicht richtig formuliert.
VG
Hallo Anderl.
also so schnell aufgeben sollte Sie nicht.
Zum Verkauf muss sie nicht zustimmen.
Kann Sie denn nicht alles übernehmen ? ( dann wäre eine niedrige Bewertung doch gut).
Wie lange war die Ehedauer? (auch wegen der Indexierung des Anfangsvermögens).
lg
edy
Ich grüble an einer ganz anderen Ecke. Nur, weil ein Gutachter vereidigt ist, muss er ja keine richtigen Gutachten erstellen. Der Unterschied hier scheint mir irgendwie zu gravierend. Nur, da das Haus mit dem Grundstück fest verbunden ist, wird ja der Wert des Grundstücks auch steigen, wenn es jetzt zu dem hohen Preis verkauft wird. Es geht doch letztlich nur um die Frage, wie der Anfangswert des Grundstücks war.
wirdwerden
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