Hausrecht/Hausverbot für Kinder des Ehepartners

18. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
klemel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausrecht/Hausverbot für Kinder des Ehepartners

Liebe Forumsmitglieder,

hier handelt es sich um folgenden Sachverhalt:

Ehepaar, wohnhaft in dem im Alleineigentum der Frau stehenden Haus. Mann hat aus erster Ehe zwei erwachsene Kinder.

Die Kinder des Mannes haben sich der Ehefrau gegenüber sehr verletzend benommen, sie hintergangen und belogen (jedoch keine Rechtswidrigkeiten).

Die Ehefrau hat den Kindern Hausverbot erteilt.

Solange die Ehefrau zu Hause war, hat jeder sich daran gehalten. Jedoch sobald sie einige Zeit (tageweise eine Verwandte pflegen) außer Haus war, wurde das Hausverbot ignoriert, der Ehemann holte die Kinder in's Haus.

Darf er das?
Darf sie seinen Kindern das Haus verbieten?

Das Ehepaar lebt im 3. Trennungsjahr (er weigerte sich auszuziehen), Scheidung wird in 2014 eingereicht.
Räumliche Trennung nicht möglich, da das Haus sehr klein ist (2 Zi).

Kann jemand dazu etwas sagen??

Vielen Dank schon 'mal - klemel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Hallo

Wenn sie noch verheiratet sind, müsste das Haus Theoretisch beiden Eheleuten gehören.
Es sei denn,
es besteht ein Ehevertrag oder die Frau hat das Haus geerbt.

Gut, nehmen wir es so wie du es Geschrieben hast.
Und das Haus gehört in der Tat nur der Ehefrau.

Dann hat die Frau das alleinige Hausrecht.

Aber wenn er sich weigert auszuziehen, dann gehe ich davon aus, dass doch beide Eigentümer sind.
Ansonsten hätte Sie Ihn wahrscheinlich schon zum Auszug gezwungen.



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Ehemann hat seine Wohnung in dem Haus?
Dann darf er in seiner Wohnung jeden Gast empfangen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klemel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wie oben geschrieben, ist sie alleinige, im GB eingetragene Eigentümerin.

Das Haus besteht aus 2 Zimmern. Es hat deswegen leider nicht die Größe, dass jeder seinen eigenen Bereich hat.

Es gibt bestimmte Gründe, weswegen sie ihn nicht schon zum Auszug gezwungen hat.

Kann sie jemandem Vollmacht erteilen, in ihrer Abwesenheit den 'nicht gewollten Besuch' zu entfernen (mit allen Konsequenzen, wie z.B. Polizei etc.)?
Muss diese Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Dankeschön - klemel

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das Ehepaar lebt im 3. Trennungsjahr (er weigerte sich auszuziehen), Scheidung wird in 2014 eingereicht.


Warum wird die Scheidung erst 2014 eingereicht?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie ich schon sagte, wenn es seine Wohnung ist, kann er Besuch bekommen von wem er will. Da hilft weder Vollmacht noch Polizei. Da ist es auch völlig egal, wer der alleinige Eigentümer ist.
Die einzige Lösung ist ihn rauszuschmeißen oder seinen Besuch zu dulden.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
eine solche Vollmacht ist sinnlos!!!!
Der Ehemann hat dort nun einmal seine Wohnung, niemand, weder ein notariell Bevollmächtigter noch die Polizei können ihn daran hindern in seiner Wohnung Besuch zu empfangen, von wem auch immer. Da kann der alleinige Eigentümer sich auf den Kopf stellen.
Auch wenn du die selbe Frage noch 100x stellst, wirst du keine andere Antwort bekommen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
klemel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry, da hatte ich versehentlich meinen früheren Beitrag nochmal eingestellt, war keine Absicht, Andreas.

Vielen Dank für all' eure Antworten.

Klemel

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