Hausrat-Teilung Scheidung - KInderwagen

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz471067-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrat-Teilung Scheidung - KInderwagen

Hallo ich hab eine Frage, meine Frau und ich lassen uns scheiden. Wir kommen überhaupt nicht mehr miteinander zurecht aber haben 3 Kinder. Meine Frage ist, werden die Kinderwagen bei der Haushaltteilung angerechnet? Sie kauft von unserem gemeinsamen Sparkonto wahnsinnig teure Kinderwagen (1800€ pro Wagen) und argumentiert jetzt, Kindermöbel/Gegenstände sind kein Hausrat. Den einen Kinderwagen hat sie angeblich verschenkt, was ich aber nicht glaube. Sie hat ihn verkauft und will das Geld behalten. Wie verhalte ich mich da?

VIelen Dank für die Antworten

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wieviele Kinderwagen hat sie denn verkauft? 10? Wenn's sonst keine Probleme gibt....

Kinderzimmer und Kinderwagen gehören natürlich auch mit zum Hausrat, warum denn auch nicht? Einer von beiden muss dann neue Sachen kaufen bzw beide nur die Hälfte neu kaufen. Eigentlich ganz einfach.

-- Editiert von fb367463-2 am 25.07.2017 23:00

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen