Hausrat (Möbel) mitnehmen bei Trennung

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:37:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausrat (Möbel) mitnehmen bei Trennung

Hallo,

ich bin seit ca. einem Jahr verheiratet, möchte aber nun die Trennung (es gab einen schweren Vertrauensbruch). Ich muss eine Wohnung suchen und möchte voraussichtlich alle Möbel mitnehmen, da ich sie gekauft/bezahlt habe (nach Eheschließung).

Ich möchte nun sichergehen, dass wenn ich die Möbel mitnehme, ich keinen Ärger bekomme und mein Noch-Mann Möbel von mir zurückverlangen kann. Kann ich mich rechtlich absichern, indem er und ich eine Trennungsvereinbarung unterzeichnen, in der formuliert ist, dass jeder die Gegenstände behalten darf, die man jeweils nach der Eheschließung selber bezahlt hat? Akzeptiert ein Gericht so ein Schreiben?

Gruß

Phiona

-- Editier von Phiona am 03.01.2017 01:07

-- Editier von Phiona am 03.01.2017 01:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Grundsätzlich gilt in der Ehe 50:50, egal wer die Möbel bezahlt hat. Oft ist es ja auch so, dass der eine z.B. die Möbel verauslagt, während der andere dafür in den nächsten 2 Monaten meinetwegen das Essen bezahlt oder ähnliche Konstrukte. Im Grundsatz wird der Hausrat jedoch geteilt bzw der eine zählt den anderen aus.Ein "mein und dein" gibt's nur bei Gütertrennung.

Natürlich können Sie ein solches Schreiben aufsetzen, wenn ihr Ehemann zustimmt. Das hat den Vorteil, dass die Kosten für die Teilung des Hausrats nicht in die Scheidungskosten einfließen und es damit ein bisschen billiger wird. Aber wie gesagt die Einwilligung des Ehemannes ist in Ihrem Falle von Nöten. Sagen Sie direkt bei der Beauftragung des Anwaltes, dass der Hausrat außen vor bleiben soll.

Das Gericht akzeptiert eine von beiden unterschriebene Vereinbarung natürlich; eine Ausnahme besteht dann, wenn der Partner danach auf soziale Leistungen angewiesen ist. Es geht natürlich nicht, dass einer den gesamten Hausrat weg gibt und dann erwartet, dass der Sozialstaat die neue Wohnung vollständig einrichtet. Da würde das Jobcenter natürlich davon ausgehen und erwarten, dass die entsprechenden Ansprüche gegen den Partner auch geltend gemacht werden. Hat Ihr Mann aber genug Geld um seine eigene Wohnung dann auch einzurichten, dann steht dem Ganzen natürlich nichts entgegen

-- Editiert von fb367463-2 am 03.01.2017 01:20

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 11:37:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verstehe den Grund, dass er am Ende nicht vom Sozialstaat leben soll wegen einer neuen Einrichtung. Das Problem ist, dass ich noch weniger als er verdiene und auch kein Geld hätte, um nochmal in eine neue Einrichtung zu investieren.

Wir haben es leider verpasst einen Ehevertrag mit Gütertrennung zu vereinbaren.

Wenn folgendes in einer Trennungsvereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet wird, kann ich dann ohne Probleme alle Möbel und sonstige Gegenstände beim Auszug mitnehmen, die ich bezahlt/gekauft habe?

"Zwischen den Parteien wird mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart. Zugleich erklären die Parteien ausdrücklich den Verzicht auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn und nehmen die Verzichtserklärungen wechselseitig an."

Und muss diese Vereinbarung dann auch nicht von einem Notar unterzeichnet werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


-- Editiert von Phiona am 03.01.2017 02:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Phiona):
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verstehe den Grund, dass er am Ende nicht vom Sozialstaat leben soll wegen einer neuen Einrichtung. Das Problem ist, dass ich noch weniger als er verdiene und auch kein Geld hätte, um nochmal in eine neue Einrichtung zu investieren.

Wir haben es leider verpasst einen Ehevertrag mit Gütertrennung zu vereinbaren.

Wenn folgendes in einer Trennungsvereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet wird, kann ich dann ohne Probleme alle Möbel und sonstige Gegenstände beim Auszug mitnehmen, die ich bezahlt/gekauft habe?

"Zwischen den Parteien wird mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart. Zugleich erklären die Parteien ausdrücklich den Verzicht auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn und nehmen die Verzichtserklärungen wechselseitig an."

Und muss diese Vereinbarung dann auch nicht von einem Notar unterzeichnet werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


-- Editiert von Phiona am 03.01.2017 02:35


Das bringt nichts, wenn damit eine Hilfsbedürftigkeit dann entsteht.

Hat der Mann Geld, ist das natürlich obsolet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 11:37:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von asd1971):


Das bringt nichts, wenn damit eine Hilfsbedürftigkeit dann entsteht.

Hat der Mann Geld, ist das natürlich obsolet.


Er hat Geld (ca. 3000-4000€ erspartes) um sich theoretisch eine neue Einrichtung zu kaufen. Er hätte auch die Möglichkeit, aus seinem ehemaligen Kinderzimmer bei seinen Eltern einige Möbel zu übernehmen (z.B. Bett, Kleiderschrank).

Ich habe vor, unter anderem folgendes in die Trennungsvereinbarung zu schreiben:

[...]
II. Hausrat
1. Folgende Gegenstände, die die Ehefrau spätestens bei ihrem Auszug mitnehmen wird, stehen ihr sodann zur alleinigen Nutzung zu und werden mit Unterzeichnung des Vertrages Alleineigentum der Ehefrau: [Aufzählung der Möbel, sonstiger Gegenstände]
Dies gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung, wobei die während der Trennung von den Eheleuten jeweils allein genutzten Gegenstände, die oben nicht aufgeführt sind, mit Rechtskraft der Scheidung in deren Alleineigentum übergehen.
[...]


Auf einem weiteren Blatt möchte ich nochmal eine sofortige Gütertrennung und den Verzicht auf Zugewinnausgleich vereinbaren. Oder ist das auf Grund der obigen schriftlichen Vereinbarung des Hausrats "doppeltgemoppelt"?

Mache ich mich mit diesen 2 Vereinbarungen dann auch sicher nicht strafbar, wenn ich meine Möbel/Gegenstände während der Trennung in meine neue Wohnung mitnehme, wenn beide Ehepartner unterschrieben haben, ohne Notar?

Gruß

Phiona

-- Editiert von Phiona am 03.01.2017 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Phiona):
Er hat Geld (ca. 3000-4000€ erspartes)


Die Frage ist, ob er ausreichendes Einkommen hat.

Wenn er vom Ersparten neue Möbel kauft und dann pleite ist, wird das -> Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich rein rechtlich nicht funktionieren.

Grundvoraussetzung ist, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, ohne auf Gelder aus dem SGB angewiesen zu sein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es ist ja in einer Beziehung meist so, das einer die Möbel bezahlt, der andere vermutlich dann mehr Lebensmittel oder sonstige Dinge übernommen hat. Irgendwo gleicht sich jedenfalls alles aus. Sich freiwillig bedürftig machen im Nachhinein geht natürlich nicht. Und mal ganz ehrlich, Sie haben ihre Beziehung zusammen gelebt, ist es da nicht möglich, fifty-fifty zu teilen und dann seiner Wege zu gehen. Es muss doch nicht zwanghaft einer übers Ohr gehauen werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Phiona):
Mache ich mich mit diesen 2 Vereinbarungen dann auch sicher nicht strafbar, wenn ich meine Möbel/Gegenstände während der Trennung in meine neue Wohnung mitnehme, wenn beide Ehepartner unterschrieben haben, ohne Notar?


Nein, das ist kein Straftatbestand.

Sie nutzen Dir allerdings auch nicht viel, außer das Du die Möbel mitnehmen kannst.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo :)

Falls sich deine Fragen nicht sowieso schon geklärt haben:

Wenn ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart habt, dann lebt ihr in einem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies wird vom BGB automatisch festgelegt, wenn ein Paar heiratet.
Was genau eine Zugewinngemeinschaft ist, wird hier ganz gut erklärt finde ich:http://www.familienrecht.net/zugewinngemeinschaft/#was-bedeutet-zugewinngemeinschaft
Vielleicht kann dir das ja noch weiter helfen.

LG
Smartie


1x Hilfreiche Antwort

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