Hallo zusammen.
Wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft und wollten uns gemeinsam ein Haus kaufen. Da meine Partnerin leider beruflich in der Probezeit ist und Verbindlichkeiten durch eine andere Immobilie mitbringt, musste die Finanzierung des gemeinsamen Hauses auf mich laufen, mit der Folge, dass auch nur ich im Grundbuch stehe. Allerdings ist es so, dass ich die Schulden gerne auf beide Köpfe verteilen würde und mir wünsche, dass auch meine Partnerin Eigentümerin der Immobilie wird. Wir heiraten in 2 Monaten. Welche Möglichkeiten haben wir? Danke für Ihre Hilfe. LG
Hauskauf vor der Ehe. Nur ein Eigentümer
22. März 2018
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Frage vom 22. März 2018 | 22:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf vor der Ehe. Nur ein Eigentümer
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#1
Antwort vom 25. März 2018 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Da meine Partnerin leider beruflich in der Probezeit ist und Verbindlichkeiten durch eine andere Immobilie mitbringt, musste die Finanzierung des gemeinsamen Hauses auf mich laufen,
Das verstehe ich nicht. Hat sich die Bank tatsächlich geweigert, Deine Freundin mit in den Darlehensvertrag aufzunehmen?
Zitat:Allerdings ist es so, dass ich die Schulden gerne auf beide Köpfe verteilen würde und mir wünsche, dass auch meine Partnerin Eigentümerin der Immobilie wird.
Das wird schwierig. Da Ihr in zwei Monaten sowieso heiratet, solltet Ihr überlegen, das Ganze so zu belassen mit Dir als Alleineigentümer.
Für den Fall der Trennung ist Deine Frau über den Zugewinnausgleich abgesichert.
#2
Antwort vom 25. März 2018 | 22:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Da meine Partnerin leider beruflich in der Probezeit ist und Verbindlichkeiten durch eine andere Immobilie mitbringt, musste die Finanzierung des gemeinsamen Hauses auf mich laufen,
Das verstehe ich nicht. Hat sich die Bank tatsächlich geweigert, Deine Freundin mit in den Darlehensvertrag aufzunehmen?
Ja, die Bank hat verweigert.
Zitat:Allerdings ist es so, dass ich die Schulden gerne auf beide Köpfe verteilen würde und mir wünsche, dass auch meine Partnerin Eigentümerin der Immobilie wird.
Das wird schwierig. Da Ihr in zwei Monaten sowieso heiratet, solltet Ihr überlegen, das Ganze so zu belassen mit Dir als Alleineigentümer.
Für den Fall der Trennung ist Deine Frau über den Zugewinnausgleich abgesichert.
Verstehe ich nicht - Ich dachte alles was vor der Ehe Bestand hat, verändert sich im Falle einer Trennung nicht.
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#3
Antwort vom 26. März 2018 | 00:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Ich dachte alles was vor der Ehe Bestand hat, verändert sich im Falle einer Trennung nicht.
So ist es. Das ist aber kein Widerspruch zu meiner Aussage. In die Ehe bringst Du dann ein Haus und ein Darlehen ein.
Wertsteigerungen (=Zugewinn) während der Ehe werden geteilt. Die Tilgung des Darlehens wie auch Wertsteigerungen des Hauses und während der Ehe angesammeltes Geldvermögen gelten dabei als Zugewinn. Wer also während der Ehe das Darlehen abbezahlt ist letztlich egal.
Kommt es zur Trennung, erfolgt ein Zugewinnausgleich.
Wenn Hauseigentümer und Darlehensnehmer nicht identisch sind, kann es zu überraschenden (und ungerechten) Ergebnissen beim Zugewinnausgleich kommen.
Wenn sich jedoch Deine Frau vor der Heirat mit Eigenkapital am Kaufpreis beteiligt, dann wird es komplizierter.
-- Editiert von hh am 26.03.2018 00:33
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 26. März 2018 | 21:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die Antworten. Einen Notartermin bezgl einer Beratung für einen Ehevertrag haben wir erst in 6 Wochen.
Wollte mich bis dahin schalu machen.
LG
#6
Antwort vom 26. März 2018 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Einen Notartermin bezgl einer Beratung für einen Ehevertrag haben wir erst in 6 Wochen.
Ihr wisst schon, dass Ihr einen Ehevertrag abschließen wollt, habt aber keine Idee, was dessen Inhalt sein soll?
Das ist keine gute Vorrausetzung für den Gang zum Notar.
#7
Antwort vom 26. März 2018 | 23:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Notartermin beinhaltet ein Beratungsgespräch. Du kannst gerne Input leisten. Beide bringen eine Immobilie mit, die im Zweifel einer Trennung unberührt bleiben sollen. Zusätzlich gibt es die neue Immobilie in der wir beide wohnen. Darlehen läuft auf mich, Eigentümer bin auch ich. Meine Verlobte wünscht sich jedoch Eigentümerin zu 50% zu werden und auch 50% der Schulden zu übernehmen. Was wäre möglich? Danke
Und jetzt?
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