Haushaltsgeld für Ehefrau

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltsgeld für Ehefrau

Hallo, wir haben ein Problem mit der Frau Mama meiner Frau, also meiner Schwiegermutter.

Kleine Zusammenstellung:
Ehepaar geht an die 80 und völlig überschuldet - knapp 110.000,00 €.
Er hat sie walten lassen, sie kann mit Geld nicht umgehen, wie man anhand der Schulden gemerkt hat.
Meine Frau und ich haben geholfen und es jetzt ist einigermaßen Ruhe, keine Mahnungen und kein GV mehr.
Mit Rente ein Ferienhaus und zwei Eigentumswohnungen gekauft.
Per Schneeballsystem Rechnungen bezahlt. Geld kam von A und wurde an B überwiesen.
Der Rest wäre ein Roman und leider für uns ein ziemlicher Nervenkrieg, da man mit ihr nicht reden kann.
Narzisstische Person.

Er Rente, sie nichts, sitzt nur zu Hause rum mit Pflegestufe 3, aber der Kopf funktioniert - leider - noch.
Haushaltsplan von uns erstellt.
Monatliche Reserve 150,00 Euro für außerplanmäßige Ausgaben.
Es bleibt ein Betrag von knapp 580,00 für beide.
Aufteilung 50/50, so das jeder den gleichen Betrag zur Verfügung hat.

Problem - sie räumt regelmäßig das Konto leer mit der Meinung, der Anwalt hätte ihr gesagt, ihr stehe als Ehefrau 2/3 zu. Im Juli sind jetzt schon wieder 400 € weg.
Gut, den Anwalt gibt es nicht bzw. den Kontakt (Telefonanrufliste).

So kommt man dann schnell zu neuen Schulden.

Einfache Frage: gibt es einen gesetzlichen Schlüssel oder etwas anderes, das man ihr nennen kann, wo man ersehen kann, was einem Ehepartner zusteht?
Eine andere Sprache versteht sie leider nicht.

Budget-Beratungsstelle habe ich bereits gefunden.


Besten Dank für ein wenig Hilfe.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Macrabos,

Wenn beide nicht in Trennung leben steht ihr gar nichts, außer wenn genügend EK vorhanden,

ein Taschengeld zu.

Leben beide in Trennung, steht ihr vom Betrag der über dem Selbstbehalt (1200€) liegt, ca. die Hälfte zu.

Das reine Haushaltsgeld ( Essen,Trinken,Putzmittel usw.) hängt von der Höh des EK ab.

edy

-- Editiert von edy am 05.07.2018 12:34

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke und nein

Keine Trennung oder Scheidung, leben nur im Haus getrennt voneinander und haben nur wenig Kontakt.

Ist auch nicht "geplant".

Man kann es mit ihr halt nicht längere Zeit aushalten.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

google doch mal nach

Haushaltsgeld Höhe

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich schon, ist aber nichts dabei, was ich (gegenüber ihr) verwenden könnte.

Habe jetzt noch die Schuldnerberatung angeschrieben, mit denen sind wir bereits länger in Kontakt.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

wenn die Schwiegermutter nicht mit Geld umgehen kann, sollte der Rentenempfänger ihr den Geldhan zudrehen, sprich ein Konto eröffnen, auf das sie keinen Zugriff hat. Manchmal sind pragmatische Löungen erforderlich.

Das Haushaltsgeld kann er ihr ja auf ihr Konto überweisen, zur Not in mehreren Raten.

Berry

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Jau, das wird wohl die einzige praktikable Lösung sein. So lange sie ans Konto kann und er nichts dagegen tut (warum auch immer), ist dem nicht beizukommen. Also neues Konto eröffnen, wo die Rente hingeht, ihr das Taschengeld überweisen und gut ist.

Das Haushaltsgeld würde ich ihr in Raten bar auszahlen, möglicherweise kann ja auch jemand anderes einkaufen gehen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das Haushaltsgeld würde ich ihr in Raten bar auszahlen, möglicherweise kann ja auch jemand anderes einkaufen gehen?


Gerade bei so alten Menschen nicht immer nur den Blick auf das rechtlich Mögliche richten. Auch die Befindlichkeiten der Personen berücksichtigen.
Bei Überweisungen aufs Konto wäre die Beweisbarkeit ein zusätzlicher Vorteil.

Berry

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#8
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zweites Konto haben wir bereits.
Das Geld war im Prinzip ein Köder, wir hatten ihr die Chance gegeben.
Jetzt ist der nächste Schritt sie auch vom Hauptkonto zu nehmen.

Wir wollen ihr nur etwas gegensteuern, weil sie garantiert mit dem Anwalt drohen wird.
Konto und EC sperren ist ebenfalls geplant.

Beide sind Profis im verklagen, egal wie der Erfolg aussieht und welche Kosten entstehen.
Ziemlich nervig und stressig.

Wenn man ihr mit einem Paragraphen o.ä. kommen könnte wäre das halt hilfreich.

Danach werden wir mal schauen, ob wir sie geschäftsunfähig bekommen.
Wird aber wohl schwierig - so wenigstens der Kommentar der Schuldnerberatung.

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Andersrum wird ein Schuh draus: Sie soll nachweisen, daß es ein gesetzliches Recht auf Kontenzugang gibt ;) . Soll sie sich abarbeiten.

Aber eine andere Frage, weil sie mir gerade einfällt: Wie steht denn ihr Ehegatte dazu, dass ihr der Zugang zum Konto verwehrt wird? Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann können Sie nichts machen. Denn letztendlich ist es dann vollständig Sache der beiden.

Noch etwas, das mir auffällt:

Zitat (von Macrabos):
Danach werden wir mal schauen, ob wir sie geschäftsunfähig bekommen.

Wenn die Dame noch im Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, wird das nicht einfach. Denn das Gericht muss zum Schluss kommen, daß sie nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Aber versuchen kann man es natürlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

# 9 hat doch was ganz Wesentliches gebracht: wie steht der Ehemann dazu? Das Engagement der Kinder in Ehren, aber letztlich haben wir ein Partnerproblem. Und auf der Ebene muss eine Regelung gefunden werden. Das können die Kids nicht stemmen. Und bitte nicht vergessen: an diesen ganzen Fehlkalkulationen waren zwei beteiligt.

Das, was funktionieren könnte, das ist vom Vater aus das Abzweigen seiner Rente, eigenes Konto, angemessene Versorgung seiner Ehefrau, das wars.

Nur, weil jemand nicht mit Geld umgehen kann, ist er nicht geschäftisunfähig. Warum auch? Warum lasst Ihr es nicht einfach laufen? Die beiden sind alt, was soll jetzt noch großartig passieren? Wenn die Raten für Eigentum nicht mehr zu bedienen sind, dann gehen die Teile in die Zwangsvollstreckung, die alten Leute eventuell in die Inso. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#11
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, das wir da mit drin hängen.
Führt jetzt zu weit, das zu erklären, die Kurzform - wir haben das Erbe meiner Frau gekauft und davon sind die Schulden bezahlt.
Beide zahlen an uns diesen Kredit ab, so lange sie leben.
Hat was mit Grundstücksteilung vor 25 Jahren zu tun - einzeln kann man diese Grundstücke nicht verkaufen, nur als ganzes - und mit den Schulden war klar, dass kein Erbe da ist und wir unser Grundstück nicht verkaufen können und, und, und.

Der Ehemann ist auf unserer Seite, ich mache die ganzen Geschäfte - Einkäufe, Anträge Krankenkasse, bezahlen lfd. Rechnungen usw. Er ist der Verdiener bzw. der, der die Rente bekommt.
Er will nur seine Ruhe haben und im Garten sitzen.

Solange er lebt haben wir kein Problem, bis auf die besagte Dame.

Ich habe mal alle Mahnungen GV und Anwaltsvorgänge gesammelt - bis jetzt ca. 60cm aus den letzten Jahren.
Der GV war mindestens 1x die Woche vor Ort und täglich Mahnungen.
Aktuell nichts mehr!

Ihr Sohn war auch so dämlich und hat ihr sein Erbe von ihrer Mutter überlassen.
Das Geld ist weg - er hat nichts davon gesehen - knapp 80.000 Euro.
Keine Ahnung, was damit passiert ist.

Mahnungen über 40 Euro wuchsen an auf 300 bis zum GV.

Und ja, wir wissen, dass es schwierig wird, hatte uns die Schuldnerberatung bereits gesagt.
Aber da wir nur einen Teilbereich ansprechen würden besteht evtl. Hoffnung.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wie kann man ein Erbe kaufen? Erben kommt doch nach sterben.

wirdwerden

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#13
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht gelesen?

Grundstück geteilt
50 meine Frau
50 ihre Mutter

Für sich jedes Grundstück nichts wert.
Erbe abwarten, 110.000 € Schulden = kein Erbe bzw. die Zwangsvollstreckung wurde bereits angedroht.

Ist noch mehr drum herum, gehört jetzt aber nicht hier hin.
Hier ist auf jeden Fall alles vermurkst, was nur geht.

Ist auch egal, ich bräuchte nur etwas, um ihr den "Mund zu schließen" wg. dem Haushaltsgeld.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du hast hier im Familienrecht gepostet. Die Antworten waren entsprechend. Es geht hier wohl um ganz was anderes, nämlich um die Rettung eines geschäftlichen Konzepts. Dafür sind wir hier nicht zuständig, und das klappt auch nicht, indem man wie viel auch immer an Haushaltsgeld der Schwiegermutter zuteilt.

wirdwerden

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#15
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich anders.
Ich habe nur eine Frage wegen dem Haushaltsgeld gestellt.

Das Drumherum war zur besseren Verständnis gedacht.
(Und es tut manchmal gut, sich was von der Seele zu schreiben)

Alle zusätzlichen Tipps sind freiwillig gepostet und wurden von mir auch nicht erwartet!


Ich hätte auch schreiben können:

Hallo, meine Schwiegereltern haben von seiner Rente monatlich 580 € über.
Wieviel steht jedem zu?
Kann man das irgendwo nachlesen o.ä.?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Und die Anfrage nach dem Haushaltsgeld ist genauso wie bisher: das müssen die Oldies unter sich ausmachen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Macrabos):
Hallo, meine Schwiegereltern haben von seiner Rente monatlich 580 € über.
Wieviel steht jedem zu?


Diese Frage enthält bereits den ersten Denkfehler, Das Renteneinkommen ist in seiner Gesamtheit Familieneinkommen.

Deine Frage nach dem Haushaltsgeld geht allerdings in eine völlig andere Richtung.



Auch mir scheint, dass hier eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und nicht die Zerpflückung in Einzelteile.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Gesamtbetrachtung ist schon richtig, sind wir dabei.

Die Antworten zeigen mir aber, dass letztendlich die Antwort von ihr totaler Humbug ist.
Was schon vorher klar war.
Wäre nur schön gewesen, wenn man ihr etwas handfestes entgegenbringen könnte.

Trotzdem haben mir die Antworten gezeigt, dass wir bis jetzt auf dem richtigen Weg sind.

Ist halt schwierig, wenn die eine Hälfte Hilfe haben möchte und die andere keine Hilfe annehmen will.

Das ist aber unser internes Problem.

Besten Dank an alle für die Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ja, das sehe ich auch so.

Ich versuche es mal:

Die Kinder versuchen (verständlicherweise) das zu retten, was sie quasi gekauft haben (Grundstück(e)) - aber anscheinend ohne dies wirklich korrekt (Grundbuch!) festzuzurren. Kommt es zur Zwangsversteigerung, ist alles weg, natürlich auch die schon bezahlten Grundstücke bzw das schon bezahlte Grundstück.

So habe ich es verstanden.

Der Rettungsplan sieht vor, die Schwiegermutter unter Betreuung stellen zu lassen (für finanzielle Dinge jedenfalls), um ihr den Hahn abzudrehen.

So habe ich es verstanden.

(Korrektur darf gerne sein :) )

Es hat ja nun schon eine Menge Hinweise gegeben - einmal, wie man es kurzfristig bewerkstelligen kann; zum Zweiten auch, daß eine Betreuung nicht mal eben so (vulgo: weil sich jemand nicht so verhält, wie der Rest der Familie es gerne hätte) eingerichtet wird.

Das Betreuungsgericht schaut da ganz genau hin - einmal, was die geistigen Fähigkeiten in Sachen Verständnis um dir Situation, etc, angeht (und da fürchte ich fast, wird die Schwiegermutter möglicherweise sogar einen recht guten Eindruck abgeben, wenn dir die ganze Familie dermaßen unter der Fichtelgebirge hat....) - und zum anderen, was denn möglicherweise als Motivstionsschub des Anregers in Frage kommen könnte.... Das Betreuungsgericht weiß auch, daß Verwandte sehr gerne die finanziellen Fäden in der Hand halten möchten, wenn es um Pfründe geht, die man unter Umständen ganz gerne selbst abschöpfen möchte (ich möchte nichts unterstellen, aber das Familiengericht schaut halt auch unter diesen Aspekten auf die Geschichte).

Da immer wieder der Hinweis auch auf andere Komplikationen kommt, würde ich persönlich raten, einen Anwalt einzuschalten, der die ganze Geschichte mal von vorne bis hinten beleuchtet, bewertet und gegebenenfalls in die richtigen Bahnen lenkt.

Meiner Meinung nach klappt es, wie ich oben dargelegt habe, mit dem zweiten Konto und einer konsequenten Verweigerung des Zugriffs darauf am besten (wie gesagt, soll sie die Paragraphen beschaffen, die ihr das Recht geben, darauf Zugriff zu bekommen) - das Taschengeld zur freien Verfügung wird ihr natürlich auf ihr Konto überwiesen und basta. Das würde wahrscheinlich sogar funktionieren, wenn Schwiegervater da mitspielt.

Interessant wirds, wenn Schwiegervater plötzlich nicht mehr egal ist, dass er täglich Terror in der Bude hat und deswegen nicht mehr ungestört im Sessel hocken kann - wenn er dann, um Frieden zu haben, verlangt dass die Gattin wieder Zugriff bekommt, dann wirds erst richtig interessant. Denn den Weg übers Betreuungsgericht sehe ich als sehr, sehr steinig voraus.

Viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ah, Sie haben geschrieben, während ich noch meinen Beitrag verfasst habe. Ich lass den jetzt trotzdem einfach mal stehen.

Wie gesagt, viel Glück und Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Macrabos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleine Korrektur ;-)

Der Kauf wurde korrekt vollzogen - Grundbuch, Notar, Verträge, kein Wohnrecht erteilt usw.

Sie musste ja mitziehen, weil sie das Schneeballprinzip nicht mehr aufrecht halten konnte.


Und der Rest wird schwierig - bin da selber skeptisch.
Meine Frau ist da anderer Meinung - bin mal gespannt, wie es weitergeht.


Schwiegervater wird weiter mitziehen.
Bei einer Betreuung würde er auch nur zusagen, wenn ich dieses weiter übernehme.
Scheine ja was richtig zu machen.

Ansonsten stimme ich dem Beitrag im großen und ganzen zu.
Nur, das ich eher dafür sorge, dass nicht zu viel Geld ausgegeben wird.
Reserve für Anschaffungen (Pflegebett), zusätzliche Pflege usw.
Hätte sie das Geld in den Händen wäre es jetzt schon weg.

Gut, schaun wir mal

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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