Hauserbe nach Scheidung

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauserbe nach Scheidung

Hallo,
meine Eltern sind nun seit knapp 7 Jahren geschieden und es gibt leider immer noch reichlich Probleme..
Soweit ich weiß hat mein Vater ein Teil des neuen Hauses bezahlt und eine Vereinbarung getroffen, dass mir und meiner Schwester ein Teil des Hauses gehört. In letzter Zeit gab es viele Probleme bezüglich des Unterhaltes (weil mein Vater nicht mehr das Einkommen von früher hat). Nun bin ich seit ein paar Wochen 18 Jahre alt und meine Mutter bittet mich um eine Unterschrift, dass ich ihr meinen Anteil des Hauses gebe, u.a. nannte sie Bafög als Begründung. Jedoch frage ich mich, ob meine Mutter einen Hintergedanken hat in irgendeiner Hinsicht meinem Vater zu schaden oder etwas von ihm zu verlangen... Brauche dringend Hilfe..
Hoffe ich konnte einigermaßen hilfreiche Informationen geben..
Danke im voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo unkwon,

das Haus wurde von deinem Vater nach der Scheidung erworben?

du und deine Schwester seid im Grundbuch eingetragen?

edy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Also Hintergrund der Aktivitäten Deiner Mutter KÖNNTE sein, dass Du durch Dein Immobilienvermögen (und sei es noch so klein) ggf. keinen Anspruch auf Bafög hast. Das wiederum führt dazu, dass - weil Du ja 18 bist - sie und dein Vater - je nach Leistungsfähigkeit für die Zeit Deiner Erstausbildung unterhaltspflichtig sein könnten. Ggf. will sie das insbesondere für sich vermeiden... Hast Du kein Vermögen und die Eltern ein schlechtes Einkommen hast Du ggf. Anspruch auf Bafög. Mit Vermögen könnte es schwierig(er) werden.

Selbst wenn Du Deiner Mutter irgendwas bezüglich der Übertragung des Hauses unterschreibst, entfaltet das keine Wirkung, da alles was Grundstücke betrifft notariell beurkundet sein muss.

Ich würde Dir auf jeden Fall raten Dich zuerst mit Deinen Vater mal hinzusetzen und Dir genau erklären zu lassen, wem das Haus gehört, was für eine Vereinbarung (ggf. Testament) für Dich und Deine Schwester geschlossen wurde. Also Informationen sammeln und vor allem verstehen, wie die Hintergründe sind. Ich rate dazu, da junge Leute oft glauben zu wissen, was los ist und es ggf. noch nicht ganz verstanden zu haben. Das ist auch nicht böse gemeint, sind Erfahrungswerte mit den eigenen Kindern.

Wenn das Gespräch mit dem Vater gelaufen ist, die Mutter ganz konkret ansprechen, was sie warum von Dir möchte. Wenn Du Dir unsicher bist, nimm ggf. eine Person Deines Vertrauens mit hinzu. 4 Ohren hören mehr als zwei... Viel Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Rotkäppchen
Danke erstmal für deine Antwort. Ich werde noch mal mit meionem Vater reden. Meine Mutter meinte ein Grund wäre bafög, der andere Grund wäre, dass ich Fall einer Verschuldung z.b. meines Vaters meine anteile des Hauses hinzugezogen werden und somit die Existenz meiner Mutter in Frage gestellt wird..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo unkwon,

das Haus wurde von deinem Vater nach der Scheidung erworben?

du und deine Schwester seid im Grundbuch eingetragen?

edy

Ja richtig wir sind im Grundbuch eingetragen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, wenn dem so ist, dann gibt es darüber eine Akte, eine Entscheidung bzw. Genehmigung des Familiengerichts. In diese Akte wäre erst einmal Einsicht zu nehmen. Und auch einen Grundbuchauszug wirklich zu verstehen. Dann wäre die nächste Frage, wie die Belastungen aussehen, wie das ganze Konstrukt gestaltet ist. Einserseits hast Du als Eigentümer (wenn Du denn einer bist und zu Deinen Gunsten nicht nur eine Grundschuld eingetragen ist) natürlich Rechte, etwa auf Nutzungsentschädigung für Deinen Anteil, andererseits hast Du auch Verpflichtungen. Grundsteuern, Versicherungen, u.s.w.

Also, erst einmal den tatsächlichen Zustand klären. Aber eines ist ganz sicher: mit einer Unterschrift bei Deiner Mutter klärst Du gar nichts, wirklich nicht. Das ist dummes Zeug.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, wenn dem so ist, dann gibt es darüber eine Akte, eine Entscheidung bzw. Genehmigung des Familiengerichts. In diese Akte wäre erst einmal Einsicht zu nehmen. Und auch einen Grundbuchauszug wirklich zu verstehen. Dann wäre die nächste Frage, wie die Belastungen aussehen, wie das ganze Konstrukt gestaltet ist. Einserseits hast Du als Eigentümer (wenn Du denn einer bist und zu Deinen Gunsten nicht nur eine Grundschuld eingetragen ist) natürlich Rechte, etwa auf Nutzungsentschädigung für Deinen Anteil, andererseits hast Du auch Verpflichtungen. Grundsteuern, Versicherungen, u.s.w.

Also, erst einmal den tatsächlichen Zustand klären. Aber eines ist ganz sicher: mit einer Unterschrift bei Deiner Mutter klärst Du gar nichts, wirklich nicht. Das ist dummes Zeug.

wirdwerden

Was würde sich denn ändern bei einer Einsicht in die Akte?
Und eine Unterschrift bei meiner Mutter mit Beisein eines Anwalts.
Mal angenommen mein Vater würde pleite gehen oder hätte Höhe Schulden kann dann auf dem Anteil von mir also seiner Kinder zugegriffen werden?



-- Editiert von Unknown1502 am 07.03.2018 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun, du wüsstest z.B. für was Du Kostenschuldner hinsichtlich des Hauses bist. Ob es bei BaföG anrechnungsfähig ist als Vermögen. Ob Du Nutzungsentschädigung für Deinen Anteil des Hauses verlangen könntest. Denn der Steuerzahler muss Dich ja nicht finanzieren, wenn Du Dein Eigentum nicht richtig nutzt.

Und eine Unterschrift, ob mit oder ohne Anwalt ändert gar nichts, wirklich nicht. Im Gegenteil. Da könnte man auf die Idee des Betruges kommen. Natürlich kannst Du Deiner Mutter Deinen Anteil schenken, bist ja volljährig. Dann aber mit Notar, Umschreiben im Grundbuch und allen Kosten, Steuern, die nicht so ganz wenig sind.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vielleicht ist der "Anwalt" ja ein Notar...

Hier will vermutlich die Mutter die Kinder über den Tisch ziehen, über die Kinder den Ex weiter abkassieren... klar, sie betrachtet alles als ihres was er verdient und besitzt.

Nichts unterschreiben!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Vielleicht ist der "Anwalt" ja ein Notar...

Hier will vermutlich die Mutter die Kinder über den Tisch ziehen, über die Kinder den Ex weiter abkassieren... klar, sie betrachtet alles als ihres was er verdient und besitzt.

Nichts unterschreiben!


Wie wäre es denn meiner Mutter möglich dann über meine Vater abzukassieren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn sie sich von Ihnen schenken läßt, was Ihr Vater Ihnen geschenkt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sie wäre zunächst einmal an den Kosten beteiligt, die ja nicht so wenig sind. Möglicherweise würde sie für Deinen Anteil eine Nutzungsentschädigung erhalten für den Bruchteil des Hauses, der Dir gehört, was ja nicht bekannt ist. Könnte ja auch eine eingetragene Grundschuld sein, dann sähe es schon wieder anders aus.

M.E. eine sehr undurchsichtige Angelegenheit. Ab 18 sind nämlich beide Elternteile den Kindern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Es gibt zwei Alternativen, zumindest. Da stimme ich hinsichtlich der einen @bear zu. Du sollst betrogen werden. Oder aber die BaföG Behörde soll betrogen werden. Für beides solltest Du Dich nicht hergeben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn sie sich von Ihnen schenken läßt, was Ihr Vater Ihnen geschenkt hat?

Ja schon,aber nach meiner Mutter war mein Vater verpflichtet ihr das zu "schenken"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

So ein Quatsch. Wenn er im Rahmen des Zugewinnausgleichs verpflichtet gewesen wäre, ihr etwas zu übertragen, dann wäre sie ins Grundbuch eingetragen und nicht Du, sofern Du es denn bist. Das alles stimmt vorne und hinten nicht. Du solltest wirklich mal anfangen, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So ein Quatsch. Wenn er im Rahmen des Zugewinnausgleichs verpflichtet gewesen wäre, ihr etwas zu übertragen, dann wäre sie ins Grundbuch eingetragen und nicht Du, sofern Du es denn bist. Das alles stimmt vorne und hinten nicht. Du solltest wirklich mal anfangen, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

Sorry, dass ich jetzt so doof frage, aber wie soll ich den tatsächlichen Sachverhalt ermitteln? Was für Informationen brauch ich?
Meine Eltern kann ich ja schlecht fragen, weil es da zwei verschiedene Versionen gibt..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Frage ist nicht doof. Du bist jung, hast keine Erfahrung. Aus der Entfernung kann ich eines mit Sicherheit sagen: Mit der Scheidung war die Vermögensauseinandersetzung der Eltern beendet, vielleicht auch noch mit einem Folgeverfahren, aber damit hattet Ihr Kids nichts zu tun. Eine nacheheliche Schenkung gibt es in dem Zusammenhang nicht. Ebensowenig eine Verpflichtung, Dein Eigentum an die Mutter zu übertragen. Also, Scheidung und Eltern/Kind Verhältnis sind hier mit Sicherheit nicht zu vermengen.

Für mich wäre der Einstieg ein Grundbuchauszug. Den kannst Du beim Amtsgericht bekommen. Und bis dahin nichts tun, nichts unterschreiben. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Kennen Sie denn schon die Version Ihres Vaters?

Was Ihr Vater im Rahmen der Scheidung an Ihre Mutter geben mußte, das hat sie bereits bekommen. Wo Sie ins Grundbuch eingetragen sind, das hat er Ihnen geschenkt und Ihre Mutter hat keinen Anspruch drauf. Selbst wenn Ihr Vater Ihrer Mutter noch irgendwelchen Unterhalt schulden sollte, kann sie nicht Ihr Vermögen dafür einkassieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Unknown1502
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Kennen Sie denn schon die Version Ihres Vaters?

Was Ihr Vater im Rahmen der Scheidung an Ihre Mutter geben mußte, das hat sie bereits bekommen. Wo Sie ins Grundbuch eingetragen sind, das hat er Ihnen geschenkt und Ihre Mutter hat keinen Anspruch drauf. Selbst wenn Ihr Vater Ihrer Mutter noch irgendwelchen Unterhalt schulden sollte, kann sie nicht Ihr Vermögen dafür einkassieren.

Okay , vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und so eine Eigentümerschaft eines Minderjährigen geht ja auch nicht so ohne weiteres. Da ist das Familiengericht mit drinne. Denn die Belastung kann ja größer sein als der Gewinn. Deshalb ja meine Empfehlung, erst mal den Ist-Zustand zu klären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen