Hallo.
Die Idee mag fast schon wie ein letzter Hilfeschrei wirken, jedoch interessiert mich, wie es sich in diesem Fall rechtlich verhält.
Angenommen ich habe ein Haus mit meiner Ehefrau.
Das Haus ist immernoch hoch verschuldet.
Eine Scheidung steht bevor. D.h. auch eine Ausbezahlung an die Frau ist zu leisten, wenn ich selbst in dem Haus bleiben möchte.
Spricht etwas dagegen, dass man eine Wohngemeinschaft mit einem guten Freund bildet und Mieteinnahmen entgegen nimmt, um das Darlehen weiterhin begleichen zu können?
Evtl. sind weitere Details notwendig.. Dennoch würde ich mich über eine allgemeine Antwort sehr freuen.
Haus versuchen zu Halten... notfalls mit gutem Freund. Möglich?
5. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2018 | 20:49
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus versuchen zu Halten... notfalls mit gutem Freund. Möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. September 2018 | 21:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn Ihre Frau da nicht mitwohnt und somit nicht zustimmen muss, dann spricht doch nichts dagegen. Sie dürfen zusammenleben, mit wem Sie wollen!
#2
Antwort vom 5. September 2018 | 22:33
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Wo das Geld her kommt, um die Frau aus zu zahlen spielt doch keine Rolle.
Viel interessanter ist, ob die Frau dem Auszahlen überhaupt zustimmt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. September 2018 | 22:43
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
... und ob die Bank die Frau aus der Haftung entlassen würde.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
21 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten