Haus versuchen zu Halten... notfalls mit gutem Freund. Möglich?

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bene444
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus versuchen zu Halten... notfalls mit gutem Freund. Möglich?

Hallo.

Die Idee mag fast schon wie ein letzter Hilfeschrei wirken, jedoch interessiert mich, wie es sich in diesem Fall rechtlich verhält.

Angenommen ich habe ein Haus mit meiner Ehefrau.
Das Haus ist immernoch hoch verschuldet.
Eine Scheidung steht bevor. D.h. auch eine Ausbezahlung an die Frau ist zu leisten, wenn ich selbst in dem Haus bleiben möchte.

Spricht etwas dagegen, dass man eine Wohngemeinschaft mit einem guten Freund bildet und Mieteinnahmen entgegen nimmt, um das Darlehen weiterhin begleichen zu können?

Evtl. sind weitere Details notwendig.. Dennoch würde ich mich über eine allgemeine Antwort sehr freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Ihre Frau da nicht mitwohnt und somit nicht zustimmen muss, dann spricht doch nichts dagegen. Sie dürfen zusammenleben, mit wem Sie wollen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wo das Geld her kommt, um die Frau aus zu zahlen spielt doch keine Rolle.

Viel interessanter ist, ob die Frau dem Auszahlen überhaupt zustimmt.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

... und ob die Bank die Frau aus der Haftung entlassen würde.

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