Haus und Zugewinn

17. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Haus und Zugewinn

Hallo,
dieses Mal eine Frage für eine Freundin:
Sie hat während ihrer Ehe das Haus ihrer Eltern zur Hälfte überschrieben bekommen. Die Eltern haben lebenslanges Wohnrecht.
Geht das Haus mit in die Zugewinngemeinschaft?
Lieben Gruß
Anna

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baby T
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ei sicher. Wenn vererbt, oder verschenkt wird, dann an die Eheleute bei Zugewinngemeinschaft. Oder besteht eine andere Rechtsform für die Ehe deiner Freundin ?

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#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ein Erbe od. Schenkung während der Ehezeit wird zum Anfängsvermögen gezählt. Lediglich die Wertsteigerung wirkt sich im Zugewinn aus.

In das Endvermögen muss zunächst alles eingestellt werden, was vorhanden ist. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ober Vermögenswerte durch Erbschaft und Schenkung erworben oder bereits mit in die Ehe gebracht wurden. Diese zuletzt genannten Werte (Schenkungen, Erbschaften und in die Ehe gebrachte Vermögenswerte) stellen vielmehr zusammengerechnet das "Anfangsvermögen" dar. Die Formulierung ist etwas irreführend, weil "Anfangs"vermögen auch Schenkungen und Erbschaften nach dem Anfang der Ehe sind.

Das so ermittelte Anfangsvermögen wird dann vom Endvermögen abgezogen. Endvermögen und Anfangsvermögen können nicht niedriger als 0 sein. Das Ergebnis dieser Berechnung stellt dann den auf beiden Seiten erwirtschafteten Zugewinn dar. Sofern ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss er dem anderen die Hälfte dieses Mehrbetrages auszahlen. Achtung: ein solcher Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung!

aus: http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Scheidungsfolgen.htm

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