Haus und Trennung

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
ichbindabei
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Trennung

Hallo,ich folgendes Anliegen.
Mann und Frau haben in der Ehe ein Haus gebaut (Zugewinngemeinschaft).beide stehen im kreditvertrag und im Grundbuch drin.Kann er von Ihr verlangen das sie auszieht.Muss sie die Hälfte der Kreditrate zahlen obwohl sie nicht mehr im Haus wohnt.was passiert wenn sie die Zahlung einstellt.Kann der mann ohne einwilligung der Frau das gemeinsame Girokonto auflösen bzw.kündigen
Vielen Dank für die Antworten

-- Editiert von ichbindabei am 24.06.2007 16:57:15

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16 Antworten
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#1
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guest123-1540
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#2
 Von 
guest123-1765
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#3
 Von 
guest123-1035
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#4
 Von 
guest123-1765
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Beginner
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#5
 Von 
guest123-1035
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Student
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#6
 Von 
guest123-1765
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Beginner
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#7
 Von 
guest123-1035
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Student
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#8
 Von 
guest123-1765
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#9
 Von 
guest123-1035
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Student
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#10
 Von 
ichbindabei
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,ich wollte eigentlich nicht so einen Streit mit meinem Anliegen entfachen.
Ich kann bestätigen das die Frau nie geschlagen wurden ist.

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#11
 Von 
Mit-Leidender
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ideelle Hälfte und Zugewinngemeinschaft bedeutet, das keiner ohne die Einwilligung des anderen etwas machen kann. Also müsst ihr euch einigen, wer auszieht...sonst gibt es ja automatisch irgendwann eine Schlägerei, und das wollen wir ja nicht!!! Wenn beide die Kreditverträge unterschrieben haben, dann müssen auch beide je die Hälfte der Raten zahlen. Allerdings muss sich derjenige, der im Haus lebt, auch den sogenannten Wohnwert anrechnen lassen, in der Regel in Höhe des ortsüblichen Wohnwertes für die Hälfte des bewohnten Hauses, denn das gehört ja dem anderen.
Also ich habe das paar Jahre durch, und dann ist es wohl besser, die Hütte gleich zu verkaufen, denn einer geht immer pleite, meist der, der im Haus bleibt....:(

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#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Es kann aber auch derjenige, der im Haus verbleiben und es behalten möchte, dem anderen abkaufen und in alle Verträge allein eintreten - so die Bank mitspielt.

Grundsätzlich die Empfehlung, diese Angelegenheit möglichst außerhalb des Scheidungsverfahrens einvernehmlich zu regeln. Erhöht sonst nur unnötig den Streitwert und damit die Kosten.

Grüße

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#13
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

hi mikkian!, kennst du dich gut aus, in diese angelegenheit??
weil ich genau dieses Problem habe aber bei mir ist nur eine Wohnung, und möchte das Kredit in meine name übernehme.
du meinst, ist es besser nach der scheidung zu machen,wegen kosten?,
welche kosten?, habe ich dich nicht richtig verstanden?! oder!!

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#14
 Von 
Mit-Leidender
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mikkian, ja, das ist richtig, wenn Mann es sich leisten kann. Denn es kommt ja der Unterhalt, zumindest für die Kinder hinzu, ich meine jetzt zu der vollen Hausbelastung, und wer kann das dann schon noch blasen???

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#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Charqui, du kannst (und solltest m. E. )alles vor der Scheidung regeln. Wichtig ist, dass beide Partner erklären, dass bestimmte Angelegenheiten finanzieller Art einvernehmlich geregelt sind oder werden und deshalb im Scheidungsverfahren nicht behandelt werden müssen. Festgelegt wird dann alles in einer notariellen Urkunde, die es natürlich auch nicht ganz umsonst gibt, aber es ist immer noch günstiger.

Wenn sich das Gericht und der Anwalt damit beschäftigen, erhöht das den Streitwert, nach dem die Kosten für das Verfahren berechnet werden. Und bei Immobilien kann da ein nettes Sümmchen zusammen kommen.

@ Mit-Leidender, klar kann sich meistens keiner von beiden Haus oder Wohnung mehr alleine leisten und den anderen auch noch auszahlen. Aber einigen müsst ihr euch und besser außerhalb der Scheidung, weil ihr sonst beide noch mal drauf zahlt (s. o.).
Im Bekanntenkreis hatte ich einen Fall, wo die Frau das Haus behalten, den Mann aber nicht ausgezahlt hat, sondern der Hausanteil mit dem Kindesunterhalt verrechnet wurde. D. h. er brauchte keinen Kindesunterhalt zu zahlen, dafür gehört ihr irgendwann einmal das Haus. Fand ich auch eine interessante Variante, die aber so nur möglich ist, wenn das Einkommen des im Haus verbleibenden hoch genug ist, die monatliche Abzahlung zu tragen und die Kinder zu unterhalten.

Grüße

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#16
 Von 
einefragehabich
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin ausgezahlt worden...außergerichtlich weil zu hoher streitwert sonst, mein ex hat das haus .auszahlen konnte er mich nur indem er wieder höhere schulden auf das fast abgezahlte haus bei der bank aufgenommen hat...sprich er zahlt nun wieder länger ab.

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