Haus und Scheidung - Schulden Zugewinn Restschuld

15. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
looser61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Scheidung - Schulden Zugewinn Restschuld

Hallo, beimir steht die Scheidung an und ich habe folgendes Problem.
Während der Ehe (2001) habe wir ein Haus auf einem Erbaugrundstück gebaut und zum jetzigen Zeitpunkt sind noch 150.000 € Schulden vorhanden. Da ich das Haus und verbleibenden Schulden übernehme, wüsste ich gerne wie es mit dem Zugewinn meines Ex-Partners aussieht. Ich hatte 95.000 € in den Bau gesteckt (das Geld stammte aus der Zeit vor der Ehe) und mein Ex-Partner hatte nichts und bisher nur die Abzahlung in Höhe von ca. 40.000 € geleistet geleistet. Er ist nun der Meinung (ich behalte das Haus), obwohl ich die Restschuld übernehme, dass ihm von seinen gezahlten 40.000 € ein Teil als Zugewinn zustehen würde. Ist das tatsächlich so, obwohl ich die Schulden übernehme und er Schuldenfrei rausgeht. Er behauptet, wenn ich ihm 10.000 € geben würde, wäre ich noch gut dabei. Kann das sein?
bitte helft mir, da es eilt und ich keine Fehler machen möchte.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

wie der Name Zugewinn schon sagt, muss es sich um einen Gewinn (also ein Plus ;) ) handeln...

ist das Grundstück belastet und gibt es KEIN weiteres Vermögen, gibt es auch keinen Zugewinn...weil der mehr als Null sein müsste und hier aber bei Minus 150 liegt

die Rechnung würde ja ohnehin nicht aufgehen, weil er quasi noch 75 TEUS Schulden hätte...die du ihm quasi schenkst...


quasi


winkserchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Moment, geschenkt wird hier nichts ;)

Hier wird ein Grundbuchanteil gegen Restschuldbefreiung getauscht. Einen Zugewinn gibt es auch, die Tilgung der 40 Teuro. Sein Anteil somit 20 Teuro.

Wert des Hauses 285 Teuro, davon ihr AV von 95 Teuro abgezogen, Restschuld von 150 Teuro abgezogen, = gemeinsames Endvermögen 40 Teuro.

Also ich würd die 10.000 Euro sofort (nach Notarvertrag) zahlen, alles andere wird viel, viel teurer.

:)

-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 14:42:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

tzeeee Socke...und was ist mit den 95 TEUS ? ;)

wie wäre es mit Haus versteigern, dann bleiben für beide Schulden, also das würde ich meinem Ex auf so ein Verlangen hin anbieten *zwinker*

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
looser61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zur Vereinfachung

-ich hatte vor der Ehe 95.000 mein Partner nichts. dieser Betrag floß in das Haus ein.
-Haus steht auf Erbpacht/Kirche
-bestehende Restschuld 150.000
-bisher bezahlte Abtragung 40.000 (die hat mein Partner alleine gezahlt)
-ich übernehme Haus und Restschuld
-Ex-Partner verlangt 10.000 €

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
looser61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@träne

ich will das Haus behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Völlig richtig, bei ner Zwangsversteigerung kann sie die 95 Teuro direkt abschreiben ;)

Außerdem hat er ja auch die 40 Teuro abgezahlt... . Ich finde die Lösung des Herrn ansich noch recht fair.

Oder hab ich mich verrechnet?

:)

@Träne
Sie hat die 95 AV mitgebracht, wenn er das anbieten würde, könnte ich es ja noch verstehen. Aber so macht das irgendwie keinen Sinn. Was sollte ihn denn die Zwangsversteigerung interessieren? Sein Schuldanteil wird dabei wohl noch abgedeckt werden... .




-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 15:03:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Socke, du verhaust hier aber was :)

looser sprach von Zugewinn ... und den gibt es hier nicht...

etwas anderes ist die Vereinbarung hinsichtlich des halben Hauses...die hat aber mit dem Zugewinn nix zu tun...sondern bedarf einer gesonderten Regelung



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

looser...welchen Verkehrswert hat das Haus denn...liegt der über den 150 ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nicht das doch noch ein Zugewinn rauskommt *feix*

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Zugewinnausgleich am Ende der Ehe (bzw. am Ende des Güterstandes) wird dadurch herbeigeführt, daß das Endvermögen beider Ehegatten mit dem Anfangsvermögen verglichen wird. Die Differenz wird dann durch zwei geteilt.

Anfangsvermögen sie 95 Teuro. Endvermögen beide 135 Teuro.

http://www.kanzlei-kassing.de/familie/ehevt/zugewinn.htm

;)

Mach beim Notar einen Ehevertrag (geht bis zur Scheidung noch), nennt sich Beurkundung eines Ehevertrages mit Scheidungsfolgenvereinbarungen (da kannste den Rest auch gleich regeln) sowie eines Auseinandersetzungsvertrages bezüglich gemeinsamen Grundbesitz. Ist wesentlich preiswerter als ein Anwalt.

:) Mit 10 Teuro Abstand kommste noch gut aus der Nummer raus.

-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 15:30:59

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

@Kater

Nein, der Ex fliegt aus dem Grundbuch raus.

Sie übernimmt mit Zustimmung der Bank seinen Grundbuchanteil. Das Schreiben der Bank muss Sie dem Notar vorlegen. Nennt sich Schuldhaftentlassung.

;)

Ich gehe mal davon aus, dass das Haus noch die Baukosten wert ist :) Ist aber egal, ein Rechtsstreit um den Verkehrswert wird teurer. ;)

-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 15:41:07

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Socke ! du erzählst Quatsch

es sind 150 TEUS Kredit offen....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

LOL, hätte er die auch noch tilgen müssen, um Anpruch auf Zugewinn zu haben?

:) :) :)

Aber mal ehrlich, 10.000 Euronen sind wirklich nicht viel. Damit bekommst Du den Ex problemlos für kleines Geld aus dem Grundbuch. Hat doch auch was ;)
Geh zum Notar und laß Dich beraten, mit Ehevertrag, Gerichtskosten für die Umschreibung und der Bankgebühr (für die Schuldhaftentlassung) kostet der ganze Spass so 2.000 Euro.


-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 16:07:59

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ach Socke...Neandertaler und Kofferradio *abwink*


wie gesagt looser, wichtig wäre zu wissen, wie hoch der Verkehrswert des Hauses ist...bei 95+40+150 ist es ja sicher nicht nur ein Häuschen...

und lässt die Bank den Partner überhaupt aus dem Vertrag ?




0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

:) Ich sag jetzt nichts mehr, aber aus Erfahrung wird man(n) klug.... . Und behält das Häuschen für kleines Geld. Man kann sich seine Scheidung auch schwer und teuer machen.

;)

-- Editiert von armesocke am 15.06.2006 16:47:11

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Celin
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Geh ganz schnell auf den Vorschlag mit den 10000 € ein bevor er es sich anders überlegt.
Bei mir war genau der gleiche Fall und es wurde 7 mal so teuer. 3 Jahre Gerichtstermine, Gutachten etc.

LG Celin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

reine Spekulation Pawel :)

bei vor 5 Jahren gültigen Bauzinsen könnte durchaus getilgt worden sein...

wir warten was looser zu sagen hat, ok ?

Fakt bleibt, Zugewinn ist unwahrscheinlich...das sagte ich aber schon im ersten Posting...

bliebe die Frage des halben Hause...

wo war das falsch ?

träne
für Aufklärung immer dankbar...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
looser61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe leider momentan kein I-Net und habe nur alle 2-3 Tage die Möglichkeit zu mailen.

Wenn ich jetzt richtig verstanden habe, sind die 40.000 kein Zugewinn für den Ex, da ja auch Zinsen davon getilgt wurden. Wenn ich mir das jetzt so anschaue, bekommt er also nichts. Von dem Baugeld haben wir allerdings auch noch Möbel angeschafft, wovon er einen Teil haben will. Steht ihm dies denn jetzt auch noch zu? Ich sehe nicht ein, da ich die Schulden jetzt amm Back habe, ihm auch nur ein Möbelteil auszuhändigen.
Er zog übrigens Ende Oktober aus und hat ab diesem Zeitpunkt keine Abtragung mehr geleistet. Die trage ich nun seit November.

Gruß Looser

-- Editiert von looser61 am 18.06.2006 16:44:19

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch, mit Deiner Einstellung wird das sicherlich eine friedliche und preiswerte Scheidung.


:)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
looser61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Socke

ich habe mein Anfangsvermögen reingesteckt und jetzt noch die Schulden am Hals. Er hatte gat nichts am Anfang. Ich bin froh, wenn ich die weitere Belastung halten kann und habe keinen Cent, den ich ihm geben könnte. Er ist doch fein raus und hat keine Schulden mehr.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Haus versteigert wird. angenommen der Erlös deckt gerade aufgrund der derzeitigen Immobilienlage, die Schulden. Muss er mir dann von meinen 95.000 € noch etwas bezahlen oder hab ich das Geld dann in den Wind gesetzt?

-- Editiert von looser61 am 18.06.2006 17:26:49

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Von Deinem Ex bekommst Du nichts mehr. Das ist ja das Problem.

Dein Ex wird sich ggf. auch noch schlau machen und schnell feststellen, dass er nach Scheidung die Teilungsversteigerung beantragen kann. Dazu braucht er nach der Scheidung nicht einmal Deine Zustimmung. Warum sollte er Dir jetzt für lau seinen Anteil abgeben?

An Deiner Stelle würde ich jetzt ganz kleine Brötchen backen und mir alles nochmal überlegen.

Deine Position ist leider eindeutig schlechter.

:)

http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc1.pdf

;)

Evt. kannst Du ja auch noch die Möbel in die 10 Teuro einbeziehen... gebrauchte Möbel sind eh nix wert.
==> Eine Scheidung kostet immer Geld, daher sollte man den Schaden versuchen begrenzt zu halten!

-- Editiert von armesocke am 18.06.2006 19:23:54

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen