Hauptwohnsitz bekommt das Kindergeld?

25. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pennie
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptwohnsitz bekommt das Kindergeld?

Hallo!
Kindergeld Frage:
Wir haben beide ABR und SR, sind auf ein 50/50 Wechselmodel.
KM ist an Harz IV.
Bei die Trennung hat die KM die Kinder neu bei ihr gemeldet, obwohl HWS bei mir (KV) ist. Hat ein bisschen gedauert, aber habe die HWS Meldung zurück.
Sie hat das Kindergeld Antrag damals gemacht, und sagte das die Kinder bei ihr als HWS wohnen. Jetzt kommt ein Brief von Familienkasse:
"nach den hier vorliegenden Unterlagen lebt das Kind nicht in Ihrem Haushalt. Die Familienkasse hat deshalb zu entscheiden, welchem Elternteil das Kindergeld vorrangig auszuzahlen ist".

Meine Frage: Ist es nicht so das das Hauptwohnsitz bekommt das Kindergeld -- auf jeden Fall?

Ich möchte das das Geld zu mir kommt und ich übernehme alle Kosten (Schule etc.). So das später sie kann nicht sagen das nur sie an alle Zeug gekummelt hat.

Sie wird jetzt kämpfen gegen der EMA das sie eben ein gleich berechtigen 2. Hauptwohnsitz hat.

So wenn ich die Papier nicht unterschreibe, gibts kein Geld. Muss ich es alles von vorn beantragen?

Oh -- ich habe nicht ein Cent von das Geld gesehen in die 20 Monate.

Vielen Dank!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Hat ein bisschen gedauert, aber habe die HWS Meldung zurück.


quote:
Familienkasse:
"nach den hier vorliegenden Unterlagen lebt das Kind nicht in Ihrem Haushalt.


Das ist dann offensichtlich nicht richtig. Ich würde die Familienkasse anschreiben, die Kopie der Meldebestätigung beilegen und um Auszahlung des Kindergeldes bitten.

Eine Neubeantragung ist m.E. nicht erforderlich.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Es geht nicht um die Meldebestätigung, sondern um den tatsächlichen Wohnsitz des Kindes. Mach sofort glaubhaft, dass die Kinder bei Dir leben. Wenn allerdings wegen des Wechselmodells kein Lebensmittelpunkt feststellbar ist, dann müssen die Eltern das untereinander ausmachen.

Du kannst die Auszahlung des Kindergeldes an Dich jedenfalls nicht als Beweismittel dafür anführen (familienrechtlich gesehen), dass Du dich mehr um die Kinder kümmerst. Also, trenne öffentliches Recht und Zivilrecht sauber.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12327.02.2011 19:12:43
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12302.03.2011 09:16:07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.02.2011 19:12:43
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.03.2011 09:16:07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Bei einem "echten" Wechselmodell ist das doch kein Problem der Familienkasse, sondern ein Problem zwischen den Eltern. Da ist es doch auszutragen.

wirdwerden

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#8
 Von 
pennie
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S.
Die KM ist an HarzIV. Angenommen die gute Leute bei H4 nicht wissen das sie das ganze Kindergeld behalten hat, wie wurde das aussehen? Da sind 162 Euro nicht gemeldet bei AGII. Das kann nicht gut sein, oder?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

1. Es sind 184 €.
2. Dieses Geld wird mit dem Bezug der Mutter verrechnet.

wirdwerden

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#10
 Von 
pennie
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau -- 184 mal 2 für beide Kinder.
Ist sie nicht verpfilchtet das AGII zu informieren das sie das ganze kinderhalt behält, und nicht mit KV teilt?
Und wenn sie es nicht gettan hat, was macht die gute AGII Leute?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Die freuen sich, weil sie dadurch weniger ALG II zahlen mussten, als ihr eigentlich zugestanden hätte.

wirdwerden

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#12
 Von 
pennie
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke wirdwerden.
Aber die Frage ist wenn sie es NICHT gemeldet hat.
Dann wissen ALG II nichts davon.
Strafbar??

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Sie muss es nicht melden, das wird automatisch überprüft. Anhand von Kontoauszügen. Die Job-Center-Mitarbieter mögen teilweise doof sein. Aber die Kindergeldgeschichte, die beherrscht nun jeder, wirklich jeder.

wirdwerden

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