Harz 4 oder Sozialhilfe oder BaföG

25. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
rogreb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz 4 oder Sozialhilfe oder BaföG

Hallo Ihr Lieben,

wir haben ein hausgemachtes Problem. Meine Freundin wollte ab Oktober 2008 mit dem Studium beginnen. Um aber nicht sinnlos ein Jahr BaföG zu verschwenden wollen wir evtl lieber Harz 4 beantragen. Sie würde dann erst in 1 Jahr mit dem Studium beginnen.

Bis jetzt hatte sie die letzten 2 Jahre das Abitur nachgeholt und Schülerbafög erhalten. Nun wissen wir nicht genau, was wir eigendlich beantragen sollen. Arbeitslos melden gestern ging nicht, weil sie z.Z. krank geschrieben ist. Dann meinte die Dame wir erhalten einen Ablehungsbescheid von der Agentur für Arbeit und dann sollen wir zum Harz 4 Amt. Aber da wir evtl.. nicht vermittelbar sind, müssten wir zum Sozialamt.

Also niemand weiss, wo wir eigendlich was beantragen müssen. Was sagt denn das Recht dazu? Es muss doch irgendwo geregelt sein, an wen wir uns wenden müssen. ( Sie hat nur KiGe als Einkommen zum Beginn der ALG-Zeit ) und ich etwa 500 Euro BaföG und 315 aus einem Job plus KiGe.

Vielen Dank im Voraus, vielleicht weiss ja einer etwas schlaues oder hat es selbst schon durch.

Falls sich einer wirklich auskennt, wäre für mich natürlich auch interessant, was finanziell das Beste wäre.

Viele Grüße Robert

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Robert,

quote:
Um aber nicht sinnlos ein Jahr BaföG zu verschwenden wollen wir evtl lieber Harz 4 beantragen. Sie würde dann erst in 1 Jahr mit dem Studium beginnen.


Ach, ein Jahr Urlaub auf Kosten der Steuerzahler oder wie?
Wenn deine Freundin nicht studiert, gibts natürlich auch kein Bafög.

quote:
Nun wissen wir nicht genau, was wir eigendlich beantragen sollen.


Böse gesagt: Vielleicht wär deiner Freundin mit einem *Bewerbungskurs* geholfen.

quote:
wäre für mich natürlich auch interessant, was finanziell das Beste wäre.


Finanziell das Beste wäre natürlich die Sicherstellung des Lebensunterhalts mit ihrer eigenen Hände Kraft...

Was hält deine Freundin denn von einer sofortigen Aufnahme ihres Studiums ab?

Wie alt ist sie und wo wohnt sie?

Grüßle

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#2
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Wieso seid ihr nicht vermittelbar?
Deine Freundin wäre das ja in der Zeit, in der sie auf den Studienplatz wartet.
Versteh ich das richtig, dass es jetzt nur um 4 Monate geht?
Ich kenne einige, die zwischen der letzten Prüfung im Frühjahr bis zu Beginn des Referendariats (lehramt) Harz 4 bezogen haben.
Meine Freundin musste da auch nicht arbeiten bzw. bekam gar keine Vorschläge, weil es nur so ein kurzer Zeitraum war.
Ich würde also noch mal zu der Harz 4 Stelle zurück.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nadja,

quote:
Versteh ich das richtig, dass es jetzt nur um 4 Monate geht?


Nein, es geht um 1 Jahr + 4 Monate:

quote:
Sie würde dann erst in 1 Jahr mit dem Studium beginnen.


Und da denke ich, besteht durchaus Hoffnung, vermittelt zu werden.

Grüßle

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#4
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Oh, ok.
Ähm ja, dann verstehe ich das Problem nicht?
Bafög muss sie während des Studiums anscheinend bekommen, was ändert es da, ob sie früher oder später anfängt?

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ganz einfach Nadja:

wenn das Studium früher beginnen würde, dann fehlt ein Jahr Freizeit...:)

Grüßle

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#6
 Von 
rogreb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

es sind nicht alles Schmarotzer auf der Welt. Wir haben bis jetzt immer gearbeitet und auch neben dem Studium arbeite ich und meine Freundin neben dem Abitur. Hochschwanger allerdings beginnt man kein Studium und geht auch nicht arbeiten. Und selbst wenn man wollte, würde man eh nichts bekommen in der Zeit. Schwachsinn, sich das einzubilden. Das Thema ist damit beendet, vielen Dank für alle Beiträge bis dahin.

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Rogreb, du brauchst jetzt nicht pampig werden! Von einer Schwangerschaft war bisher nicht die Rede... :augenroll:

Grüße

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#8
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Rogreb: Es wäre sehr sinnvoll gewesen, die Schwangerschaft gleich zu Beginn zu erwähnen. Dann hättest du andere Antworten bekommen.

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#9
 Von 
rogreb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man, tut mir leid. Hab ich doch wirklich das Wichtigste vergessen hinzuschreiben. Na jetzt versteh´ ich auch die antworten. Bin ich mir umsonst auf den Schlips geteten vorgekommen. Sorry

-- Editiert von rogreb am 25.06.2008 16:29:28

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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

ok, kann ja mal passieren :grins:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Robert,

quote:
Hochschwanger allerdings beginnt man kein Studium


Na, so liest sich das aber anders an...:)

Also: Bafög fällt flach.
Rein theoretisch wärst du für Mutter und Kind unterhaltspflichtig. Für die Mutter 6 Wochen vor Geburt und hinterher mindestens 3 Jahre lang.
Dem Kind ( es ist doch deines?) gegenüber unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und hast alles zu unternehmen, wenigstens den Mindest-KU aufzubringen.
Kannst du aber nicht, da du studierst.
Deine Freundin muss also beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen müsstest du evtl. nicht zurückzahlen, wenn dein Studium deine Erstausbildung darstellt.
Also aufpassen!
Ob dein Freundin kindergeldberechtigt ist, weiß ich nicht. I.d.R. muss man dafür ausbildungssuchend gemeldet sein.
Unterhalt seitens ihrer Eltern steht ihr familienrechtlich auch nicht zu.
Wird wohl auf Hartz4 hinauslaufen...

Vielleicht solltest du mal im Forum Sozialrecht nachfragen.

Grüßle


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rogreb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

also ja es ist mein Kind und wir wohnen zusammen usw.

Okay ich versuchs mal bei Sozialrecht, weil zum Jugendamt wollten wir nicht gehen.

Bis dann und danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

was ich grad im Sozialrecht gelesen habe:

quote:
meine Frendin und ich bekommen im Januar ein Kind.


Das passt aber nicht dazu:

quote:
Hochschwanger allerdings beginnt man kein Studium und geht auch nicht arbeiten.


Hochschwanger ist ab 8.Monat, aber sicher nicht *grade* mal...

Deine Freundin kann unbesorgt bis Dezember arbeiten gehen.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

ich bin auch verwirrt.
hatte grad dort geantwortet. vielleicht eine doublemind schwangerschaft? :grins:

sunbee

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