Mein Freund hat sich von seiner Frau scheiden lassen, da diese ein Kind mit ihrem damaligen Freund bekommen hat.
Nun hat mein Freund auf seiner Steuerkarte "ein halbes Kind", obwohl das Kind nicht von ihm ist und er auch sonst kein eigenes oder leibliches Kind hat und geschieden ist.
Was bedeutet dieses halbe Kind auf seiner Steuerkarte?
Hat er Vor- oder Nachteile dadurch? Hat seine Exfrau dann auch nur ein halbes Kind auf ihrer Steuerkarte? Sollte sie nicht das ganze Kind auf der Karte haben?
Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
"Halbes Kind"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1/2 Kind bekommt jedes Elternteil bei Trennung oder Scheidung. Hierdurch hat man den Vorteil, weniger Lohnsteuer zu zahlen. Wenn das halbe Kind auf der Steuerkarte deines Freundes eingetragen ist, ist er als leiblicher Vater eingetragen, daher erhält er Steuervorteile. Geprüft werden muß, wer in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen worden ist. Wenn dein Freund nicht der leibliche Vater ist, kann es irgendwann dazu kommen, daß er die gesparte Lohnsteuer zurückzahlen muß. Ihr müßt euch darum kümmern!
Lg
Angelika
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Freund ist wie bereits erwähnt NICHT der leibliche Vater! Er hat gar nichts damit zu tun, außer dass er mit der Mutter vorher mal verheiratet war.
An wen muss er sich denn wenden? An das Finanzamt direkt oder an welche Behörde?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie kann sich mein Freund denn Einsicht in die Geburtsurkunde verschaffen, um festzustellen, wer als leiblicher Vater eingetragen ist, wenn seine Exfrau das nicht will???
Er muß sich an sein zuständiges Einwohnermeldeamt wenden, da diese die Steuerkarten verschicken. Die sehen auch, wer als Vater eingetragen ist. Wer hat denn das Familienstammbuch? Dort wird das vermerkt.
Wie sieht das denn mit Unterhalt aus? Wird der von deinem Freund gezahlt?
Lg
Angelika
Ich weiß, dass er mal so einen Zettel unterschreiben sollte, dass er NICHT der Vater ist.
Das Stammbuch hat SIE ja wahrscheinlich.
Meines Wissens zahlt er keinen Unterhalt!
Ich würde auf jeden Fall erst mal zum Einwohnermeldeamt. Wenn das Kind auf seiner Steuerkarte ist, muß es "sein" Kind sein, sonst wäre kein Eintrag vorhanden. Dann bekommt er auch Kopie der Geburtsurkunde. Ist er dort als Vater eingetragen, muß er auf jeden Fall dagegen angehen, geht wahrscheinlich nur mit Anwalt. Kümmert euch möglichst schnell darum, denn die zuwenig gezahlten Steuern müssen auf jeden Fall zurückgezahlt werden, wenn das Kind von der Steuerkarte genommen wird.
Lg
Angelika
Meines Wissens nach ist es so, dass er 'automatisch' als Kindsvater anerkannt wird, wenn die beiden bei der Geburt noch verheiratet waren (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
Das halbe Kind auf der Steuerkarte würde dafür sprechen...
LG
-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
Nein, da liegst du völlig richtig. Dann hat die Mutter bei der Geburt nicht angegeben, dass das Kind einen anderen Vater hat.Theoretisch könnte sie sogar auf Unterhalt klagen, wenn das nicht ganz schnell geklärt wird. Also bitte: Darum kümmern!!
Lg
Angelika
Irgendwann wird das Ja auf der Matte stehen. Es passiert automatisch, dass das Kind den Namen des Ehemannes der Frau erhält, selbst wenn er nicht der Vater ist,. Der Gesetzgeber geht halt immer davon aus, dass es nur der Ehemann sein kann, der das Kind gezeigt hat. Es muss auf jeden Fall festgestellt werden, dass Du nicht der Vater bist. Zuerst einmal würde ich zum Ja gehen und den Fall vortragen. Die werden beraten und auch die Mutter auffordern, Stellung dazu zu nehmen. Problematisch wird es, wenn sie sagt, dass Du der Vater bist. Dann hilft nur ein DNA-Test. Aber alles musst Du bezahlen und beweisen, dass Du nicht der Vater bist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
81 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten