Ehepaar ist zu je 1/2 für ein Haus im Grundbuch eingetragen.Ehemann hat vor 5 Jahren ohne Wissen der Ehefrau einen Kredit für das Haus aufgenommen und den Kreditvertrag allein unterschrieben. Wg. Scheidung soll das Haus jetzt verkauft werden.
Frage: Wer haftet jetzt für den Kredit ? Derjenige der den Kreditvertrag unterschrieben hat oder beide weil im Grundbuch als Eigentümer je 1/2 eingetragen ist.
Vielen Dank für eine sachdienliche Antwort,ggf mit Quellenangabe wenn möglich
Haftung für Hauskredit bei Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hier ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Im Außenverhältnis haftet der Mann alleine. Im Innenverhältnis kann das anders aussehen. Wenn der Kredit "für das Haus" aufgenommen worden ist, dann dürfte der Kredit in die Auseinandersetzung einfließen.
wirdwerden
Hallo,wg Krankheit kann ich erst jetzt nachfragen.
WAS bedeutet" im Innenverhältnis kann das anders aussehen"?
Könnten sie das erläutern? Vielen Dank
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Wenn der Kredit für "das Haus" aufgenommen wurde, also z.B. für den Innenausbau, Gartenanlage, Dach reparieren o.ä. könnte man an eine Ausgleichspflicht der Ehefrau denken. Wurde von dem Geld der PKW des Ehemannes bezahlt oder seine jährliche Reise mit dem Kegelverein, dann ist die Schuld sein eigenes Problem.
Der Kredit wurde für den Neubau eines Hauses aufgenommen. Was bedeutet an Ausgleichspflicht der Frau denken.Wie hoch ist diese,gibt es Musterurteile, können sie mir Quellen nennen ? Vielen Dank
Im Außenverhältnis haftet er. Im Innenverhältnis ist es nicht automatisch geteilt. Grundsätzlich wird sie Sicherungsgeberin sein, bis dahin muss sie ggfs. die Summe frei geben. Je nach dem ob Kinder da sind, wird genauer hingesehen.
Sollte er nicht weiter zahlen wollen, sollte er sich einigen. Sinn macht i.d.R. bei kinderlosen Paaren eine Einigung durch Verkauf/Übernahme ggfs. mit Auszahlung an den Partner.
Sollten Kinder vorhanden sein, die bei einem Partner leben, wäre es vernünftig, entweder zu verkaufen oder dem Partner anzubieten, den Kredit zu übernehmen, dafür verzichtet der Partner zugunsten der Kinder auf eine Auszahlung. Und die Partnerin eventuell auf Trennungsunterhalt oder ähnlichem.
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