Haftung für Hauskredit bei Scheidung

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
holaban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung für Hauskredit bei Scheidung

Ehepaar ist zu je 1/2 für ein Haus im Grundbuch eingetragen.Ehemann hat vor 5 Jahren ohne Wissen der Ehefrau einen Kredit für das Haus aufgenommen und den Kreditvertrag allein unterschrieben. Wg. Scheidung soll das Haus jetzt verkauft werden.
Frage: Wer haftet jetzt für den Kredit ? Derjenige der den Kreditvertrag unterschrieben hat oder beide weil im Grundbuch als Eigentümer je 1/2 eingetragen ist.
Vielen Dank für eine sachdienliche Antwort,ggf mit Quellenangabe wenn möglich

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Im Außenverhältnis haftet der Mann alleine. Im Innenverhältnis kann das anders aussehen. Wenn der Kredit "für das Haus" aufgenommen worden ist, dann dürfte der Kredit in die Auseinandersetzung einfließen.

wirdwerden

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#2
 Von 
holaban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,wg Krankheit kann ich erst jetzt nachfragen.
WAS bedeutet" im Innenverhältnis kann das anders aussehen"?
Könnten sie das erläutern? Vielen Dank

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn der Kredit für "das Haus" aufgenommen wurde, also z.B. für den Innenausbau, Gartenanlage, Dach reparieren o.ä. könnte man an eine Ausgleichspflicht der Ehefrau denken. Wurde von dem Geld der PKW des Ehemannes bezahlt oder seine jährliche Reise mit dem Kegelverein, dann ist die Schuld sein eigenes Problem.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
holaban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kredit wurde für den Neubau eines Hauses aufgenommen. Was bedeutet an Ausgleichspflicht der Frau denken.Wie hoch ist diese,gibt es Musterurteile, können sie mir Quellen nennen ? Vielen Dank

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#5
 Von 
villach68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Außenverhältnis haftet er. Im Innenverhältnis ist es nicht automatisch geteilt. Grundsätzlich wird sie Sicherungsgeberin sein, bis dahin muss sie ggfs. die Summe frei geben. Je nach dem ob Kinder da sind, wird genauer hingesehen.

Sollte er nicht weiter zahlen wollen, sollte er sich einigen. Sinn macht i.d.R. bei kinderlosen Paaren eine Einigung durch Verkauf/Übernahme ggfs. mit Auszahlung an den Partner.
Sollten Kinder vorhanden sein, die bei einem Partner leben, wäre es vernünftig, entweder zu verkaufen oder dem Partner anzubieten, den Kredit zu übernehmen, dafür verzichtet der Partner zugunsten der Kinder auf eine Auszahlung. Und die Partnerin eventuell auf Trennungsunterhalt oder ähnlichem.

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