Häusliche Trennung - Steuerklasse

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hurricane29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Häusliche Trennung - Steuerklasse

Hallöchen zusammen
Ich hab ein paar Fragen
Und zwar möchten meine Frau und ich eine Beziehungs/Ehepause einlegen.
Es ist ein Kind vorhanden es ist 2.5 jahre alt das ich adoptiert hab.
Es soll alles im guten passieren von scheidung ist nicht die rede.
Ich möchte mir eine eigene wohnung mieten meine Frau auch.
Wie ist das mit der Steuerklasse 3 die ich hab und das kind ist auch auf meiner karte behalte ich die??
Meine Frau will finanziell von mir unabhänig sein kann sie Hartz 4 beantragen???
Kann sie auf denn Unterhalt verzichten für sich????
Wie sieht es mit dem Kindsunterhalt aus muss ich den auch zahlen auch wenn sie es nicht will.
Und wenn doch wie hoch wäre der
Würde mich über viele und informative antworten freuen
Ich bedanke mich schon mal im vorraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Du musst nach der Trennung in die Steuerklasse I wechseln, ebenso darfst Du dann nur noch 0,5 Kind auf der Steuerkarte haben.
So lange wie ihr verheiratet seit musst Du Deiner Frau Unterhalt zahlen, das würde bei HartzIV geprüft werden. Da macht es auch keinen Unterschied ob sie auf Unterhalt für sich/das Kind verzichten würde.
Zumindest dem Kind würden ca. 200€ Unterhalt von Dir zu stehen, Abhängig von Deinem Einkommen, kannst Du auch hier nachgucken

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

Sie kann Dich natürlich auch auf Unterhalt für das Kind verzichten, aber das ist irrelevant, wenn sie HartzIV beantragt.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

nein, die Steuerklasse muss erst im Folgejahr der Trennung gewechselt werden.
Noch ist die drei angesagt und nach der wird auch der Unterhalt berechnet.
Für deine Tochter sind mindestens 202€ fällig. Auf KU darf nicht verzichtet werden.
Deine Frau kann zwar Hartz4 beantragen, die aber werden auf dich zurückgreifen.
Du bist vorrangig am Zug!

Mindestens 1000€ müssen dir aber verbleiben.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Hurricane29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die antworten
Wie sieht es aus wenn ich altlasten schulden und kredite hab
werden die vorrannig abgezogen vor der Unterhaltsberechnung
Mal angenommen ich verdiene mit der 3 und ein kind 2200
hab altlasten schulden von 3000 und kredite von 13000
wird das alles abgezogen
und wie sieht es aus wenn man sich doch scheiden läst wir sind jetzt knapp 2 jahre verheiratet läuft das noch unter kurz ehe
Gibt es da keine möglichkeit

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#4
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Hurricane29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal ne frage wie hoch ist der Trennungsunterhalt für die Frau und fürs kind wenn ich mal angenommen im ersten trennungsjahr nach steuerklasse 3 mit kind so um die 2200 verdiene
Kann mir da einer mal so ungefähre zahlen nennen
Danke

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#6
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Dein Selbstbehalt läge bei dieser Summer bei 1100€ + berufsbedingte Aufwendungen (Fahrkosten) + evtl. Altersvorsorge/Lebensversicherungsbeiträge.

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Der Selbstbehalt gegenüber dem Kind liegt bei 900 €!!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

... und der SB der Frau gegenüber bei 1000€.:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
Hurricane29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja danke schon mal ich trenne mich ja von meiner frau und nicht von meinem kind um das kind kümmern wir uns beide ja drum
Es soll einfach ne räumliche trennung oder sagen wir beziehung-ehe pause werden ohne scheidung oder so.
Was fällt denn unter berufsbedingte aufwendung und wie hoch sind die so generell.
Versicherungstechnisch und krankenversicherung soll ja alles bleiben geht das denn auch.

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

i.d.R. 5%.
Falls höher, mit Nachweis. OLG-abhängig, meist pro gefahren Kilometer 30 cent für die ersten 30km.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wenn ihr einfach so ne Pause einlegen wollt, wieso dann deine vielen Fragen? Staatliche Unterstützung kommt für deine Frau nicht in Betracht, ohne Rückgriff auf dich.

Warum setzt ihr euch nicht zusammen, schaut, wieviel Geld da ist und teilt das auf?

Ich werde den Eindruck nciht los, dass es hier doch um mehr geht, als eine Beziehungspause auf Zeit.

Egal wie oder was, du wirst um deine Verpflichtungen gegenüber Frau und Kind nicht rumkommen. Es sei denn, du betreust das Kind und sie geht arbeiten.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Menno Mikkian,

auf den Gedanken wär ich echt auch nicht gekommen..
Genau! Warum setzt man sich nicht zusammen und regelt das einvernehmlich?
Wenns doch eh nur um eine *Pause* geht...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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