Haben wir Anspruch auf Sozialhilfe?

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
*Iris*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haben wir Anspruch auf Sozialhilfe?

Hallo zusammen,

habe mich schon durch die Foren gelesen, aber keine Antworten auf meine Fragen gefunden.
Vielleicht kann mir ja jemand Auskunft geben.

Zum besseren Verständnis beschreibe ich erst mal unsere Situation:
Ich bin in 2. Ehe verheiratet (die Kinder von mir und meinem Ex sind 4 und 6 Jahre alt und leben bei uns). Ich bekomme keinen Unterhalt für die beiden weil der Ex arbeitslos ist - ich weiß aber, daß er nebenbei arbeitet... kann es ihm aber leider nicht nachweisen.
Mein jetziger Ehemann hat Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau und 3 Kinder zu leisten.
Wir haben also nur etwa die Hälfte von seinem Nettoeinkommen und das Kindergeld für meine beiden Kinder. Anspruch auf Unterhalt vom Jugendamt habe ich auch nicht weil ich neu verheiratet bin.

Ich war vor kurzem beim Sozialamt und wollte mich informieren, ob wir Anspruch auf Sozialhilfe haben. Nach Schilderung unserer Situation sagte man mir, daß wir keinen Anspruch haben, da das Sozialamt die Unterhaltszahlungen meines Mannes an seine Ex-Frau und seine Kinder nicht anrechnet.

Das kann doch nicht sein, daß die so rechnen als ob wir den vollen Lohn zur Verfügung haben!?

Haben wir vielleicht doch einen Anspruch?

Wo kann man sich objektiv informieren, wenn das Sozialamt sich so quer stellt?

Wenn nein, können wir Sozialhilfe für meine Kinder beantragen?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Lieben Gruß Iris






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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo.......
super gelle ? Das ist der deutsche Staat !! Sozialrecht und Familienrecht kollidiert ständig.
Wir haben das gleiche Problem.
Hast du es mal mit Wohngeld probiert ? Da werden nämlich Unterhaltszahlungen mit angerechent ( evtl. nur zum Teil, aber immerhin )
Du kannst auch für einzelne Personen Sozialhilfe beantragen ( Hier für die Kinder ).... dein Mann ist deinen Kindern aber verschwägert und es wird wieder das Familieneinkommen zugrunde gelegt.

-----------------
""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

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#2
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Iris,

vielleicht nicht "Du", aber auf jeden Fall Deine KINDER haben Anspruch auf Sozialhilfe, solange der Vater nicht "Unterhaltsfähig" ist!

Lass Dich nicht abspeisen!
Verlange den Vorgesetzten des Sachbearbeiters! DIE MÜSSEN Dich über DEINE RECHTE und ANSPRÜCHE aufklären!

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#3
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

PS:

Die Sache ist so: Dein jetziger Mann ist DIR gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, nicht jedoch den Kindern gegenüber!

Die Kinder haben jedoch Anspruch auf Unterhalt von DIR, Sprich auf einen Anteil des Unterhaltes von Deinem Mann!

Kompliziert, gell?

Da dieser UH Anteil bei Euch ja wohl hinten und vorne nicht ausreichend ist, haben Deine Kinder Anspruch auf zumindest den Mindestsatz an Sozialhilfe (auch Kleidergeld etc.).

Du musst also den Antrag für Deine KINDER stellen.

Bezieht Ihr Wohngeld, wird das natürlich anteilig wieder abgezogen.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ich kenne die Höhe eures Gesamt- Einkommens nicht. Aber wenn du keinen Anspruch auf laufende Hilfe hast, so könntest du aber Anspruch auf einmalige Leistungen haben. Diesebzüglich müßtest du dich mit dem Sozialamt nochmal in Verbindung setzen.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Meister des Untergrunds,
UVG fällt weg, sobald sie wieder neu verheiratet ist !!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

...ausserdem will sie Unterhalt für SEINE Kinder!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
*Iris*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Mark hat recht, ich möchte doch nur für meine Kinder Unterhalt - der steht ihnen doch wohl zu. Ist mir schon klar, daß ich nach der Heirat
keinen Anspruch darauf habe.

Dann werde ich es mal mit einem Antrag für die Kinder versuchen. Also sehe ich das richtig, daß ich im Namen der Kinder Sozialhilfe beantrage?

Muß ich da auf dem Antrag "laufende Hilfe" oder "Hilfe in besonderen Lebenslagen" ankreuzen?

Gruß Iris

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Stop !
Du stellst den Antrag (im Beisein eines Zeugen) für Dich und seperat für Deine Kinder.
Du läßt Dir die Antragstellung quittieren.
Der Träger der Sozialhilfe wußte bereits nach Deinem ersten Vortrag um die Bedürftigkeit der Kiddies...und ab da sollte der Antrag laufen...aber vergiß´ das mal wieder.
Das Sozialamt wird unendlich viele Unterlagen von Dir verlangen (Kontoauszüge der letzten drei Monate, Vermieterbescheinigung, Antrag auf Wohngeld, Scheidungsurteil(e), Unterhaltsfeststellungen, Belege über Dein Einkommen, Belege über das Einkommen Deines Mannes (dieser kann erklären, nicht für Deine Kinder aufkommen zu wollen) etc.pp.). Dann bist Du in der Situation, Deiner Mitwirkungspflicht nachkommen zu müssen. Dies gilt für alle geforderten Belege, mit Ausnahme derer, welche das Sozialamt mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann (bspw. Wohngeldantrag/Bewilligungsbescheid).
Ganz wichtig : Laß´ Dir alles schriftlich geben und glaube nicht nur den mündlichen Zusagen.
Sorry, aber das muß sein...jeder Tag zählt und nur das, was Du schriftlich hast ist beweisbar.
MfG,
Andreas

-----------------
"www.bulkens.info"

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#10
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

An den "Meister des Untergrunds"
richtig lesen - dann klappts!!!!!

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#11
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Und :
Für die Kinder natürlich
"Antrag auf laufende Hilfe"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
*Iris*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar hab ich einen Titel für die Kurzen.
Nur was bringt mir das?
Offiziell hat mein Ex ja nur den Selbstbehalt zum Leben.
Und nem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen ;)

Iris

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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