Habe ich ein Recht auf Ki.-Geld /Unterhalt ?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sliwee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Recht auf Ki.-Geld /Unterhalt ?

Hallo.

Wie einige hier hab auch ich ein Problem...
Ich bin 19 Jahre alt befinde mich derzeit in meinem ersten Bildungsweg - ich studiere in einer 60km weit entferten Stadt und Pendle jeden Morgen.
Demnächst will ich ausziehen weil ich es zu Hause einfach nicht mehr aushalte. Mein Vater ist Alkoholiker und die Gesamtsitutation lenkt mich immer wieder vom Studium ab. Darum habe ich beschlossen nun mit meinem Freund zusammen zu ziehen.
Soweit die Situation. Um nun meinem Lebensunterhalt zu finanzieren benötige ich Geld. Also dachte ich mir das ich ja das Kindergeld bekommen könnte. Hab meine Eltern auch darauf angesprochen, die meinten nun, dass sie mir 100 euro per Dauerauftrag geben würden und 40 Euro so.
Das sind nach Adam Riese keine 164 Euro. Allerdings würden mir 24 schon weiterhelfen.

Frage: Steht mir das ganze Ki.-Geld zu? Und wenn ja, hab ich das Recht das Ki.-Geld auf mein Konto von der Familienkasse überweisen zu lassen ? (Meine Eltern werden der Zahlung Garantiert nicht nachkommen - muss ich das beweisen?)

Nun der zweite Teil:
Ich befürchte dass ich im kommenden Semster nicht mehr meinem Nebenjob nachkommen kann. Demnach bräuchte ich mehr Geld.

Frage: Sind meine Eltern verpflichtet Unterhalt zu zahlen, auch wenn ich in der gleichen Stadt wohne? (wie gesagt, kann ich mich zu Hause nicht mehr auf mein Studium konzentrieren, worunter nicht nur ich leide sondern auch meine berufl. Zukunft)
Wenn ja, wie kann ich erreichen das ich Unterhalt bekomme ?

Danke schonmal im Voraus.
Gruß Sliwee

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sliwee,

quote:
Frage: Steht mir das ganze Ki.-Geld zu? Und wenn ja, hab ich das Recht das Ki.-Geld auf mein Konto von der Familienkasse überweisen zu lassen ?


Ja, KG steht dir ab Auszug in voller Höhe zu. Kontaktiere die Familienkasse.

quote:
Frage: Sind meine Eltern verpflichtet Unterhalt zu zahlen, auch wenn ich in der gleichen Stadt wohne?


Nein! SIE bestimmen in welcher Form sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
Bieten sie dir Natural-Unterhalt an, wirst du das schlucken müssen.

quote:
(wie gesagt, kann ich mich zu Hause nicht mehr auf mein Studium konzentrieren, worunter nicht nur ich leide sondern auch meine berufl. Zukunft)


Ist das Zusammenleben unzumutbar, könnte ein Auszug gerechtfertigt sein und du könntest deine Eltern auf Barunterhalt in Anspruch nehmen.
Leistungsfähigkeit vorausgesetzt!
Hast du noch Geschwister?
Arbeiten beide Elternteile und wie hoch ist ihr Einkommen?
Bafög beantragen nicht vergessen!

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 05.01.2009 19:59

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#2
 Von 
Sliwee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja von sich aus haben meine Eltern bisher nichts angeboten.
Muss ich den Barunterhalt einklagen ? Oder wie läuft das ab ?
Ich hab keine Geschwister.
Also meine Mutter ist seit diesesm Monat arbeitslos, und mein Vater ist Beamter ich schätze mal das er so ca. 1800 Euro netto hat.
BaföG kann ich eigentlich vergessen hab das schon mal ausrechnen lassen und die meinten das meine Eltern zu viel verdienen würden. Erst wenn sie 201 euro weniger verdienen würde bekäme ich einen euro bafög.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Sliwee,

um zu wissen, ob überhaupt ein Anspruch auf Barunterhalt besteht, muss gesichert sein, dass ein Zusammenleben mit deinen Eltern unzumutbar ist.
Ansonsten fällst du mit einer Klage kräftig auf die Schnauze. Nicht nur, dass du keinen Unterhalt erhältst, sondern dir auch Anwalts- und Gerichtskosten aufgebrummt werden. Die deiner Eltern auch! Überleg dir das gut.
Bafög musst du beantragen, damit dein evtl. Anspruch berechnet werden kann.
Zudem sich durch die Arbeitslosigkeit deiner Mutter das Einkommen deiner Eltern reduziert.

Der Selbstbehalt deiner Eltern dir gegenüber liegt bei 1100 + 800€ = 1900€.
Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Kredite...vorab vom Einkommen abzuziehen.
Könnte also eng werden...

Warum fragst du sie nicht einfach, ob sie dich finanziell unterstützen, als gleich mit der Keule loszuziehen?
Vielleicht ist ein Zusammenleben für sie mit dir auch unzumutbar...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Sliwee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das geht leider nicht mehr mit dem Fragen nach finanzieller Unterstützung, ich hab schon um diese 100 Euro die mein Kindergeld symbolisieren sollen kämpfen müssen.
Zu meiner Mutter: Die bekommt ja noch zusätzlich ca. 370€ Arbeitslosengeld.
Von meiner Seite kann ich daher sagen, das ich mit reden so gut wie alles versucht habe.
Wie kann ich denn beweisen das ein Zusammenleben unzumutbar ist ?
Abgesehn davon leben meine Eltern in einer Scheinwelt, die haben kein Problem das ich bei denen wohne; Der Verstand meines Vaters hat durch den Alkohol schon rapide abgenommen.

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Sliwee,

quote:
ich hab schon um diese 100 Euro die mein Kindergeld symbolisieren sollen kämpfen müssen.


Kindergeld steht, solange du bei deinen Eltern wohnst, ihnen zu und ist eine rein freiwillige Leistung.

quote:
Zu meiner Mutter: Die bekommt ja noch zusätzlich ca. 370€ Arbeitslosengeld.


Zieh mal bei deinem Vater die o.g. Posten vom Netto-Einkommen ab, zusätzlich den Unterhalt an deine Mutter...dann wirds eng für dich!

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Sliwee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen den 100 Euro, ich will bzw wollte die ja nicht während der Zeit wo ich zu Hause wohne, sondern unter der Betrachtung das ich ausziehe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Sliwee,

das Kindergeld steht dir ab Auszug natürlich zu.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
Sliwee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werd ich morgen mal bei der Familienkasse anrufen und mich weiter infomieren, hab mitbekommen dass meine Eltern erst ein Schreiben unterzeichnen müssen bevor ich das geld auf mein konto bekomme, mal schauen.... Danke für deinen Rat !

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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Büdde-büdde, Sliwee,

viel Glück und Erfolg!

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Du deinen Unterhaltsanspruch durchsetzen willst, kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dann einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Dann kostet dich das Ganze höchstens 10 Euro.
Auch wenn Du dann vor Gericht gehen musst, kriegst du HIlfe.

Aufgrund seines doch recht hohen Einkommens muss dein Vater für dich Unterhalt zahlen. Aber das klärt dann der Anwalt :)


-- Editiert von hamburgerin01 am 06.01.2009 02:12

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

bin selten anderer Meinung::)

quote:
Aufgrund seines doch recht hohen Einkommens muss dein Vater für dich Unterhalt zahlen.


Dieses *hohe* Einkommen ist erst zu bereinigen und der Unterhaltsanspruch der Mutter vorrangig abzuziehen.
Natürlich sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet, steht außer Frage. Nur, SIE bestimmen die Form!

Ich persönlich halte eine gerichtliche Klärung etwaiiger vager Ansprüche für als die letzte Lösung. Das Jugendamt berät kostenlos.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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