Meine Frau und ich wollten ganz bewusst mit unserer Tochter, nicht an der U7A teilnehmen und haben dementsprechend keinen Termin bei unserem Kinderarzt gemacht. Jetzt hat sich die Jugendhilfe bei uns gemeldet und bittet darum, nachträglich unser Kind untersuchen zu lassen.
Gerne wüssten wir, ob diese Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob man noch frei entscheiden kann, diese zu machen oder eben nicht. Leider werden wir im Internet nicht fündig, woraus ersichtlich ist ob diese Untersuchungen inzwischen (früher waren sie es nicht) gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht sind.
HILFE: Kleinkind - keine Teilnahme an der U7A / Jugendhilfe eingeschaltet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, ist sie nicht, aber in vielen BL ergeht dann halt eine Meldung ans JA und dieses prüft, ob das Kindeswohl gefährdet ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung#Verbindliches_Einlade-_und_Meldewesen
-- Editiert von muemmel am 03.01.2017 15:27
Hallo,
Impfgegner oder was?
Das hängt von eurem Bundesland ab. In Hessen ist z.B. die Teilnahme an den U1-9 durch hessisches Landesgesetz vorgeschrieben und ihr habt kein Wahlrecht.
Also guckt euch mal die Vorschriften für euer BL an.
-- Editiert von Akkarin am 04.01.2017 11:38
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ZitatImpfgegner oder was? :
Nicht bei der U7a, dort werden maximal Empfehlungen ausgesprochen.
In der U7a geht es neben der allgemeinen Untersuchung hauptsächlich um die körperliche und geistliche Entwicklung des Kindes, inkl. Hör- und Sehtest, Kontrolle der Geschlechtsorgane und die sprachliche Entwicklung.
Da Gründe für eine Verweigerung der Untersuchung nicht auf der Hand liegen, sondern eine Verweigerung eher mulmige Geschmäcker hinterlassen können, fragen die Jugendämter da gerne mal nach.
Zumindest in Hessen könnte "Impfgegner" eine Erklärung sein, warum man als Eltern da nicht hin will, da hier im Rahmen der U7a der Impfstatus geprüft wird.
Ansonsten fallen mir wenig Gründe ein, warum man sich "bewußt" gegen die Untersuchung entscheiden will.
Zitat...da hier im Rahmen der U7a der Impfstatus geprüft wird. :
Richtig, er wird geprüft und es werden Empfehlungen ausgesprochen, mehr aber auch (leider) nicht.
Zitat:Ansonsten fallen mir wenig Gründe ein, warum man sich "bewußt" gegen die Untersuchung entscheiden will.
Mir schon, die haben aber durchgehend eine strafrechtliche Relevanz.
Dies soll KEINE Unterstellung an den TE sein!!!!
-- Editiert von spatenklopper am 04.01.2017 16:07
ZitatZumindest in Hessen könnte "Impfgegner" eine Erklärung sein, warum man als Eltern da nicht hin will, da hier im Rahmen der U7a der Impfstatus geprüft wird. :
Ansonsten fallen mir wenig Gründe ein, warum man sich "bewußt" gegen die Untersuchung entscheiden will.
Unsere Tochter hat jede Impfung mitgemacht. Daher könnt Ihr "Impfgegner" zukünftig in diesem Thema außen vorlassen. Wie schon erwähnt, ist die U7a lediglich zum Lücke schließen und daher, war diese aus unserer Sicht nicht relevant. Wir nehmen selbstverständlich wieder an der U8 teil, sowie an allen vorhergegangenen (U1-U7) auch. Lediglich die Lückenfüller, werden wir sofern möglich, auslassen.
Daher danke, für Eure Beiträge.
Ich verstehe nicht ganz, warum diese typisch deutsche Mentalität des"Prinzips" jedes Mal soweit gehen muss, dass man sich einer gegebenenfalls strafrechtlichen Relevanz aussetzen muss. Dies ist aber ein rein rhetorischer "Beitrag", muss nicht beantwortet werden.
Du, das kann ich Dir erklären. Wir haben (leider) in Deutschland inzwischen so viele Kindsmißhandlungen, Kindsvernachlässigungen u.s.w. , dass man sich bemüht, eben diese Kinder zu erfassen. Und das ganz zeitig. Leider nimmt die Erziehungsfähigkeit der Eltern ab, darüber gibt es wissenschaftliche Untersuchungen. Im Augenblick wird versucht, diese Lücke durch ärztliche Untersuchungen zu füllen. Ob das der richtige Weg ist, das wird die Zukunft zeigen.
wirdwerden
ZitatLediglich die Lückenfüller, :
Da liegt die Diskrepanz, man sollte die U7a nicht als Lückenfüller sehen, die macht durchaus Sinn.
Im Endeffekt ist es aber (meistens) keine Pflichtuntersuchung, daher der Jugendhilfe einfach mitteilen, dass man sich gegen die U7a entschieden hat und zur U8 wieder vorstellig wird.
-- Editiert von spatenklopper am 05.01.2017 09:34
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