Gütertrennung und Unterhalt

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)
Gütertrennung und Unterhalt

Die Ehefrau bringt ein Haus mit in die Ehe (Sie steht im Grundbuch), plus Aktien, plus Sparbuch und der Ehemann ein Aktiendepot. Das Verhältnis des Vermögens ist etwa 2,5:1 zugunsten der Ehefrau. Ein Ehevertrag besteht nicht.

1. Im Falle einer Trennung - Ist der Mann zum Unterhalt gegenüber der Ehefrau verpflichtet, obwohl die Ehefrau mehr Vermögen besitzt?

2. Die Ehefrau lässt sich während der Ehe, vor der räumlichen Trennung (Scheidung ist noch nicht beantragt) aus dem Grundbuch zugunsten des Vaters streichen, ist das kurz vor der Scheidung rechtens und bekommt Sie daher evtl. doch einen Versorgungsausgleich?

Dank und Gruß


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20 Antworten
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#1
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Nachtrag: Die Ehefrau ist Beamtin. Die Einkommensverhältnisse wären identisch, sofern die Ehefrau voll arbeiten gehen würde. Sie geht aber nur zu 30% arbeiten, obwohl der kleine 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten geht. Theoretisch könnte Sie voll arbeiten gehen. Sie möchte aber lieber Unterhalt vom Ehemann, statt arbeiten zu gehen. Spielt das Privatvermögen evtl. auch eine Rolle? Dann muß Sie eben dieses aufbrauchen, wenn Sie nicht arbeiten gehen will.

Was jedoch, wenn sich ihr Vermögen durch die Grundbuchlöschung schlagartig veringert?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das voreheliche Vermögen gehört nicht zumm Zugewinn, nur die Wertsteigerung während der Ehe wird geteilt, ebenso beim Aktiendepot. Zur Übertragung des Eigentums an den Vater wäre zu sagen, dass ein Ehegatte nicht über sein Vermögen als Ganzes verfügen kann, § 1365 BGB . Dies bedeutet nicht nur, dass sie nicht ihr wirklich gesamtes Vermögen verkaufen kann, was wohl eher selten der Fall sein dürfte, sondern dass sie auch nicht über einzelne Gegenstände (Haus) verfügen kann, die nahezu das gesamte Vermögen ausmachen. Sie kann dies nur mit Einwilligung des Mannes. Verfügt sie trotz allem hierüber, so ist die Übertragung des Hauses unwirksam.
Das Vermögen an sich ist für die Unterhaltsansprüche nicht maßgeblich, nur evtl. Einkünfte, die daraus erwachsen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 04.12.2012 16:27

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Was könnte der Grund sein, das sich die Frau nicht scheiden lässt? Irgendetwas hindert Sie daran. Liebe ist es nicht, es muß was finanzielles sein.

Hat Sie Angst, dass Sie bei einer Scheidung evtl. dann keinen Unterhalt bekommt? Das Sie voll arbeiten gehen müsste? Das dass Haus evtl. in den letzten 4 Jahren an Wert gewonnen hat?

Es geht nur um ihren Unterhalt, nicht um den des Kindes, der ist außer Frage.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo skylounge123 ,

quote:
Was könnte der Grund sein, das sich die Frau nicht scheiden lässt?


So lange die Scheidung nicht eingereicht ist,profitiert Sie von

deinen Rentenversicherungbeiträgen.

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Sorry, aber darum geht es, denke ich, nicht. Die Paar Rentenpunkte, die da jetzt noch zusammenkommen. Ich denke, es hat was mit der Gütertrennung oder dem Unterhalt zu tun, der derzeit (freiwillig) höher sein dürfte, als nach einer Scheidung.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was du sicherlich meinst ist der Zugewinnausgleich. Die Frau kann nicht einfach ohne Zustimmung des Mannes ihr Vermögen verheizen (siehe oben).
Will der Ehemann keine Verzögerungen sollte er selbst tätig werden. Solange sie nicht geschieden sind ist Trennungsunterhalt fällig, gesteigerte Erwerbspflicht gibt es für die Frau nicht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

So ganz schlau werde ich nicht. Vergessen wir mal den Zugewinn. Nehmen wir an, das Haus ist genauso viel Wert wie vor der Ehe und das AktienDepot des Mannes ebenfalls.

Wie sieht es mit dem Unterhalt aus?

Ist der Mann der Frau Unterhaltspflichtig, obwohl Sie eigentlich vom Papier her vermögender ist?

Obwohl Sie 100% arbeiten gehen könnte und das gleiche verdienen würde wie der Ehemann, evtl. sogar leicht mehr?

Wenn ich richtig verstanden habe, muß Sie erst nach einer rechtskräftigen Scheidung, also nach 12 Monaten, für sich selbst sorgen. Dann will Sie evtl. diesen Zeitpunkt möglichst lange hinauszögern, um bis dahin Trennungsunterhalt zu beziehen, der wohl höher ausfallen dürfte.

In dem Haus wohnen 3 Mieter. Wie sieht es mit den Mieteinnahmen aus. Praktisch gehen Sie an den Vater, aber was kann der Ehemann dafür. Theoretisch wären Sie doch den Einnahmen der Ehefrau hinzuzurechnen und würden ihren Unterhaltsanspruch wohl erheblich mindern?

MfG
skylounge

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
eigentlich sind deine Fragen schon beantwortet:
1. sie muß nicht mehr arbeiten.
2. das Vermögen selbst ist für die Unterhaltszahlungen nicht maßgeblich, sondern nur aus dem Vermögen erwachsende Einkünfte, wie Zinsen, Dividende, Mieteinnahmen,
3. die Übertragung des Eigentums an den Vater wäre anfechtbar.
Will der Mann zügig geschieden werden, ab zum RA und Scheidungsklage einreichen.
Gruß
Andreas

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn ich richtig verstanden habe, muß Sie erst nach einer rechtskräftigen Scheidung, also nach 12 Monaten, für sich selbst sorgen


Im günstigsten Falle...
Kann sich aber auch drei Jahre hinziehen, wenn sich einer der Ehepartner weigert.
Und, ob die betreuende Mutter dann voll arbeiten muss, kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Guck mal hier: Klick wie das für dich zuständige OLG drüber denkt.

Zitat:
Sie geht aber nur zu 30% arbeiten,


In Ehezeiten war das für den Ehemann in Ordnung?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 05.12.2012 20:44

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#10
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

>Gütertrennung und Unterhalt

1. Wieso muß eine Frau nur 14 Stunden arbeiten gehen, wenn das Kind für 30-35 Stunden in der Kita ist? bzw. wieso muß Sie nicht mehr arbeiten, obwohl sie es könnte?

2. Die 30% = 14 Stunden, waren auch zu Ehezeiten nicht ok, da der Mann relativ wenig verdient. Es gab immer Streit wegen Geld bzw. zuwenig Geld.

3. Wie verhält es sich mit den Mieteinanhmen, bisher gingen sie an den Vater. Zählten also nie zum ehelichen Einkommen. Praktisch gehört das Haus aber Ihr, also theoretisch doch auch die Mieteinnahmen? Kann doch der Unterhaltspflichtige Mann nichts dafür, dass die Frau auf die Mieteinnahmen zugunsten des Vaters verzichtet.

Gruß
skylounge

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich frage mich, warum du immer die gleichen oder ähnliche Fragen stellst. Vielleicht sind die Antworten unverständlic, darum noch ein Versuch.
1. Weil die Rechtslage beim TU nun mal so ist. Willst du was ändern wende dich zur gesetzl. Regelung an den Petitionsausschuß des Bundestages.
2. Das ist für TU nicht relevant.
3. Das hängt von den Eintragungen im Grundbuch und evtl. vertraglichen Regelungen ab.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.

Lassen wir mal TU und Zugewinn außen vor.

1. Wie verhält es sich mit dem Vermögen der Frau beim nachehelichen Unterhalt und der theoretischen Mieteinamen?

Mindern diese dann die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau?

2. Und ist die Frau dann bei einem 4 jährigen Kindergartenkind zu mehr als 14 Stunden verpflichtet?

Der Mann hat in der ganzen Ehe ca. 1,5 Jahre zu 100% für die Frau gesorgt und ca. 1,5 Jahre zu etwa 50%. Davor hat Sie selbst verdient.

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nachehelichen Unterhalt wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, es sei denn das Kind hätte einen besonderen Betreuungsbedarf. Das Vermögen ist nicht relevant.
Das alles betrifft aber die Zeit nach der Scheidung. Will der Ehemann möglichst schnell die derzeitigen Unterhaltsansprüche los werden, hilft nur ein schnelles Scheidungsverfahren.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
3. Wie verhält es sich mit den Mieteinanhmen, bisher gingen sie an den Vater. Zählten also nie zum ehelichen Einkommen. Praktisch gehört das Haus aber Ihr, also theoretisch doch auch die Mieteinnahmen? Kann doch der Unterhaltspflichtige Mann nichts dafür, dass die Frau auf die Mieteinnahmen zugunsten des Vaters verzichtet.


Wer versteuert denn die Mieteinnahmen?

Die Eltern können ihrem Kind doch frühzeitig (zu Lebzeiten) ihr

Haus überschreiben,unter der Bedingung, das die Mieteinnahmen

an sie gehen.

lg
edy

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durch."

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo edy,

so dürfte es sein.

Wer Sie genau versteuert ist mir nicht bekannt. Würde ein Anwalt das herausbekommen, also Einsicht in die Steuererklärung der Frau und des Vaters bekommen?

Hat der Ehemann Einsicht in die komplette gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung), also auch in Teile, welche vielleicht die Ehefrau als Anlage abgegeben hat und den Mann selbst nur indirekt betreffen?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo skylounge123 ,

Bei einer Zusammenveranlagung ist es doch auch deine

Steuererklärung.

Wenn dies schon Jahre so läuft,hattest du doch Einsicht in die

Erklärungen.

Du kannst aber auch eine Kopie des Steuerbescheides vom Finanz-

amt anfordern( evtl.die letzten Jahre),

Dort müsste doch auch ersichtlich sein, ob Angaben zu Vermietung

und Verpachtung gemacht wurden.

Achtung natürlich darfst du die EX nicht "anschwärzen",


lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Du hast in Deiner Überschrift das Wort " Gütertrennung " verwendet. Wenn das Paar in notariell beurkundeter Gütertrennung lebt, dann sind sie sich gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Gütertrennung bedeutet, keinen Zugewinn. Aber Unterhalt?

guggst du hier:

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/ehepaare-guetertrennung-schuetzt-nicht-vor-unterhaltspflicht-504656.html

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

Es gibt keinen Ehevertrag, nur getrennte Konten, also wohl auch keine Ehe mit Gütertrennung.

Vielleicht ist es nicht das richtige Wort gewesen, bin ja kein Jurist.

Eingangs wollte ich nur klar machen, ob das jeweilige Vermögen für den Unterhalt eine Rolle spielt.

Aber wenn wir schon dabei sind, 1. wie werden denn die Möbel aufgeteilt, wenn man sich nicht einig wird?

2. Wie verhält es sich mit Tapete, eingebaute Spülmaschine, Regale an der Wand, Dinge die man nicht einfach entfernen kann? Wie hoch ist die Abpfindung?

3. Wie verhält es sich mit Zuwendungen, z.b. zu ihrem Auto. Da steht ja der Mann nicht im Brief?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
gemeinsam angeschaffter Hausrat wird geteilt. Sollte das nicht gütlich klappen, freut sich letzten Endes nur der Anwalt, eine einfache Scheidung ohne Vermögensaufteilung etc. gibts für kleines Geld (je nach Nettoeinkommen der Eheleute), alles was oben drauf kommt erhöht den Gegenstandswert und bringt den Anwälten bares.
Dinge die sich vorher im Eigentum der einzelnen Betroffenen waren verbleiben dort, ebenso in der Ehe angeschaffter Ersatz (z.B. defekte Waschmaschine).
Tapeten da mit einzubeziehen ist wohl eher Erbsenzählerei und führt zu nichts (ausser zusätzlichen Kosten). Über Abfindungen nach Zeitwert sollte man sich ebenfalls einigen.
Gruß
Andreas

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