Gütertrennung - Wie formuliere ich das Schriftstück??

31. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)
Gütertrennung - Wie formuliere ich das Schriftstück??

Hallo, ich habe mich nach 10 jahren von meinem Lebensgefärten getrennt weil er eine andere hat. Wir haben uns ein gemeinsames Haus gebaut. Er muß mich nun auszahlen was er auch tut. Allesdings bekommt er von der Bank kein so hohen Kredit weil sein Einkommen nicht dementsprechend hoch ist. Er wird mir einen Anteil jetzt auszahlen und "wer weiß wann ich den Rest bekomme".
Ich möchte das gern schriftlich mit ihm vereinbaren.Man weiß ja nie ob er noch so kooperativ ist wenn seine neue erstmal mit in das Haus eingezogen ist. Nun meine Frage: Wie formuliere ich das Schriftstück?? wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

Danke chia

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo chia,

Was würde das Haus bei einem Verkauf bringen?

Wer hat was beim Haus bezahlt? ( Summe).

Seid ihr beide Kreditnehmer?

Stehen beide im Grundbuch?

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo edy,

danke für deine schnelle antwort. wir haben beide jeden monatslohn eingebracht und alles ohne kredit gebaut. wie haben im frühjahr nach kompletter fertigstellung mal alle ausgaben für das haus zusammen gerechnet. die summe beläuft sich auf 180.000€.

im grundbuch steht nur mein LG. da wir angebaut haben an das bestehende haus.


danke chia

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo chia ,

Du schreibst LG, ihr ward nicht verheiratet?

Wenn dein Ex-LG dir doch deinen Teil auszahlen will,dann ist es doch
möglich das du zur Sicherheit mit in Grundbuch eingetragen wirst.( zu einem
bestimmten Teil).

Von einem "selfmade" Vertrag würde ich abraten.

Hier wird ein Notar benötigt.

lg
edy





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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo edy, wir sind ja nun getrennt. Er wird mich nun im nachhinein sicher nicht mehr mit ins grundbuch eintragen. er hat ja schon eine neue. die wird sicher früher oder später bei ihm einziehen.

ich will ja nur irgendwas schriftlich machen wegen der auszahlung. er bekommt nicht soviel kredit weil sein einkommen ja nicht so hoch ist. er zahlt mir das was ihm die bank geben wird. es wird sicher eine restsumme geben die ich irgendwann mal bekomme (wann das wird - bleibt fraglich). über die restsumme die ich irgendwann mal bekomme will ich was schriftlich mit ihm vereinbaren. wenn die neue eingezogen ist wird sie sicher darauf einfluss nehmen wie ich die kenne. kann natürlich sein das er sich von ihr einwickeln lässt und zu mir sagt: du hast nichts schriftliches in der hand was willst du?? das ist méin eigentliches problem.

aber wie formuliere ich das???

danke chia

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo chia ,


quote:
Du schreibst LG, ihr ward nicht verheiratet?



lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich kann Dir nur dringend raten , eine notarielle Vereinbarung mit Deinem Ex abzuschließen. Bei Marke Eigenbau kann man so viele Fehler machen, dass man lieber auf Nummer sicher gehen sollte. Jetzt mögt Ihr ja noch einvernehmlich handeln, aber in 1 / 2 Jahren kann das schon ganz anders aussehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
ich habe mich nach 10 jahren von meinem Lebensgefärten getrennt .... Wir haben uns ein gemeinsames Haus gebaut. Er muß mich nun auszahlen


Im Grundbuch steht nur dein Lebensgefährte. Also ist das erst mal SEIN Haus.

Und damit ist zunächst mal völlig fraglich auf welcher Basis eine Auszahlung überhaupt von dir beansprucht werden kann. Hast du denn nachweislich Zahlungen geleistet? Hast du darüber Belege? In welcher Höhe hat dein Lebenspartner Leistungen erbracht? Also wenn es hart auf hart kommt, dann musst DU nachweisen können, dass du überhaupt auf irgend etwas Anspruch hast.

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts kann man hier m.E. überhaupt nichts sagen. Und deine Anspruchsbasis ist vermutlich mehr als dünn, so leid es mir auch tut! Diese Frage solltest du dringend mit einem Anwalt besprechen. Es könnte um hohe Beträge gehen und da solltest du dich NICHT auf irgend welches Geplapper hier im Forum verlassen.


-- Editiert am 31.10.2010 20:40

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

die Einwände vom lieben Marcus sind nicht von der Hand zu weisen.

Man könnte(besser sollte) jedoch, wenn alles unstrittig ist, einen Notar beauftragen.

Auch könnte eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden, um Deine ggf. vorhandenen Ansprüche dauerhaft zu sichern.



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"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

wir waren nicht verheiratet.
wir haben das grundstück gekauft und von anfang an ein gemeinsames konto von welchem alle zahlungen für den bau geleistet wurden gehabt. das kann ich nachweisen da ich alle kontauszüge von den gesamten jahren habe.


was nutzt aber ein eintrag einer grundschuld ins grundbuch wenn sein einkommen nicht so hoch ist bekommt er ja doch nicht so einen hohen kredit oder?



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

also die Grundschuld könnte man noteriell vereinbart nach der Kreditaufnahme tätigen.

Somit kann er dann zum Beispiel nicht das Haus verscherbeln ohne Dir die Grundschuld zu erstatten.

Das machen viele, ich auch, als Grundschuldsicherungshypothek, bei nicht zahlungfähigen.

Diese Grundschuld kann man nicht ohne Zustimmung, sprich Löschungsbewilligung, austragen lassen.

Woher willst Du in 20 Jahren wissen, ob er sein Wort hält?

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"Liebe Grüße"

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