Mein Freund und ich heiraten in zwei Monaten.
Mein großer Sohn zieht Ende des Jahres zu seinem Vater, ab da muss ich dann ja Unterhalt zahlen.
Ich will aber nicht, dass mein künftiger Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlen muss. Ist ja schließlich nicht sein Kind. Wenn wir alles einfach so lassen wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet oder?
Also werden wir Gütertrennung machen müssen oder sehe ich das falsch?
Wie und wo genau müssen wir das denn machen? Beim Anwalt, beim Notar?
Danke
Gütertrennung?wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet?
21. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2010 | 21:15
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 15x hilfreich)
Gütertrennung?wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2010 | 21:20
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Ich will aber nicht, dass mein künftiger Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlen muss
Muss er auch nicht. Dafür bist du zuständig,
quote:
Wenn wir alles einfach so lassen wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet oder?
Nein, nur dein Gehalt ist maßgeblich.
Du zahlst den Mindest-Kindesunterhalt?
quote:
Also werden wir Gütertrennung machen müssen oder sehe ich das falsch?
Nö, wegen Unterhalt sicherlich nicht.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 21. Juni 2010 | 21:28
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 15x hilfreich)
Der Vater meines Sohnes hat Gütertrennung bei seiner Hochzeit gemacht, damit ich nicht mehr Unterhalt für unseren Sohn bekommen kann. Deswegen komme ich da drauf.
Bislang muss ich noch gar keinen Unterhalt zahlen, da mein Sohn noch bei uns wohnt. Er wird aber Ende des Jahres zu seinem Vater zahlen. Ich würd mich nur schon gerne vorher informieren was ich beachten muss alles.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juni 2010 | 21:48
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Der Vater meines Sohnes hat Gütertrennung bei seiner Hochzeit gemacht, damit ich nicht mehr Unterhalt für unseren Sohn bekommen kann
Für den Kindesunterhalt nicht relevant.
quote:
Ich würd mich nur schon gerne vorher informieren was ich beachten muss alles.
Du unterliegst ab dem Zeitpunkt, an dem euer Sohn beim Vater wohnt, einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU zu leisten.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
Schon
266.627
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
32 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten