Gütertrennung?wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet?

21. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)
Gütertrennung?wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet?

Mein Freund und ich heiraten in zwei Monaten.
Mein großer Sohn zieht Ende des Jahres zu seinem Vater, ab da muss ich dann ja Unterhalt zahlen.
Ich will aber nicht, dass mein künftiger Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlen muss. Ist ja schließlich nicht sein Kind. Wenn wir alles einfach so lassen wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet oder?
Also werden wir Gütertrennung machen müssen oder sehe ich das falsch?
Wie und wo genau müssen wir das denn machen? Beim Anwalt, beim Notar?
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich will aber nicht, dass mein künftiger Mann für meinen Sohn Unterhalt zahlen muss


Muss er auch nicht. Dafür bist du zuständig,

quote:
Wenn wir alles einfach so lassen wird zur Unterhaltsberechnung mein u sein Gehalt zusammen gerechnet oder?


Nein, nur dein Gehalt ist maßgeblich.
Du zahlst den Mindest-Kindesunterhalt?

quote:
Also werden wir Gütertrennung machen müssen oder sehe ich das falsch?


Nö, wegen Unterhalt sicherlich nicht.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Vater meines Sohnes hat Gütertrennung bei seiner Hochzeit gemacht, damit ich nicht mehr Unterhalt für unseren Sohn bekommen kann. Deswegen komme ich da drauf.

Bislang muss ich noch gar keinen Unterhalt zahlen, da mein Sohn noch bei uns wohnt. Er wird aber Ende des Jahres zu seinem Vater zahlen. Ich würd mich nur schon gerne vorher informieren was ich beachten muss alles.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Vater meines Sohnes hat Gütertrennung bei seiner Hochzeit gemacht, damit ich nicht mehr Unterhalt für unseren Sohn bekommen kann


Für den Kindesunterhalt nicht relevant.

quote:
Ich würd mich nur schon gerne vorher informieren was ich beachten muss alles.



Du unterliegst ab dem Zeitpunkt, an dem euer Sohn beim Vater wohnt, einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU zu leisten.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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