Grundstückskauf bei bevorstehender Heirat

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
far.away
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstückskauf bei bevorstehender Heirat

Mein Partner und ich werden nächstes Jahr heiraten. Zur Zeit haben wir ein Grundstück im Auge, das vermutlich meine Eltern komplett selbst kaufen würden. Die Frage ist, ob ich deshalb nun als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen werden soll oder mein Partner und ich zusammen ggf. zu einem bestimmten Anteil. Wir werden das Grundstück erst nach der Hochzeit bebauen. Fakt ist auch noch, dass ich einiges mehr an Eigenkapital habe und auch mehr verdiene. Was macht hier Sinn? Wenn ich Alleineigentümerin bin, gehört mir ja irgendwann auch das Haus alleine. Im Zugewinn zählt aber nur das Haus - also müsste ich ihn ggf. im Falle einer Scheidung ausbezahlen? Den Kredit müssten wir aber trotzdem beide zu gleichen Teilen zurückzahlen, wenn wir den Kreditvertrag beide unterschrieben haben?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Zur Zeit haben wir ein Grundstück im Auge, das vermutlich meine Eltern komplett selbst kaufen würden. Die Frage ist, ob ich deshalb nun als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen werden soll oder mein Partner und ich zusammen ggf. zu einem bestimmten Anteil.

Wennn Deine Eltern das Grundstück kaufen, werden diese auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Zitat:
Wenn ich Alleineigentümerin bin, gehört mir ja irgendwann auch das Haus alleine.

Dem Eigentümer gehört das Grundstück und das Haus.
Zitat:
Im Zugewinn zählt aber nur das Haus - also müsste ich ihn ggf. im Falle einer Scheidung ausbezahlen?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Eine Schenkung zählt zum Anfangsvermögen.
Zitat:
Den Kredit müssten wir aber trotzdem beide zu gleichen Teilen zurückzahlen, wenn wir den Kreditvertrag beide unterschrieben haben?

Richtig und nicht nur das - jeder Darlehensnehmer haftet für die gesamte Summe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
far.away
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie werden es nur bezahlen - und nachdem so etwas normalerweise beim Notar doch nicht festgehalten wird (oder etwa doch?), kann ich Eigentümer werden, oder?

Was ratet ihr uns bzw. mir denn? Sollte ich Alleineigentümer werden oder wir beide oder zu bestimmen Anteilen?

Wir möchten eigentlich keinen Ehevertrag und würden somit im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wir waren in einer ähnlichen Situation. Wir sind davon ausgegangen, dass wir bis das Haus abbezahlt ist, zusammenbleiben (ein bisserl Vertrauen in die eigene Beziehung schadet ja nicht) und haben ausgerechnet, wer wieviel eingebracht haben wird, wenn das Haus komplett abbezahlt ist - wobei das Anfangskapital klar war und wir für den Rest von 50/50 ausgegangen sind. Das hat dann bei uns dazu geführt, dass einem Partner 75% des Hauses/Grundstück gehört und dem anderen "nur" 25.

Und so haben wir das beim Grundstückskauf auch direkt eintragen lassen.

PS: Ehe hält noch (und zwar gut!) und Abzahlung des Hauses ist in Sichtweite ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen