Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Berechnung des Wohnraumes im Scheidungsverfahren.
Eckdaten: Frau (50) und Mann (60) haben ein gemeinsames unbelastetes Eigentumshaus. Beide verdienen aber jeder nur ca. 800,00 EUR. Im Haus lebt auch noch die 16jährige Tochter, die noch zur Schule geht und nach dem Abitur studieren möchte.
Frage: Wenn der Mann die Frau jetzt auszahlt und das Haus allein weiter bewohnt und für die Auszahlung sein Barvermögen aufwendet und das Haus belastet, muß er dann noch Unterhalt an die Tochter zahlen, die gemeinsam mit der Mutter ausziehen will? Wie stellt sich die Situation dar?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Grenze Selbstbehalt und Wohneigentum
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo, Haselstrauch,
was ist denn, wenn der Mann das Haus zu einem Preis in Höhe der notwendigen Hypothek an jemanden verkauft, der ihm als neuer Eigentümer lebenslanges Wohnrecht gewährt?
Übrigens, das meiste Kapital zur Abfindung der Frau ist in Form einer bereits ausgezahlten Lebensversicherung vorhanden. Nur ein Restbetrag von ca. 40.000 EUR fehlt.
Wie sieht die Situation dann aus?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Hallo,Loddars Schwester,
der Mann verfügt ja auch nur über die Hälfte des Barvermögens aus der Versicherung. Die bekommt also dann seine Frau. Die Differenz zum hälftigen an sie auszuzahlenden Haus-Wertes beträgt 40 Riesen.
Frage nochmal: Kann der Mann das Haus für 40 Riesen verkaufen (die er noch braucht, um seine Frau auszuzahlen), verbunden mit lebenslangem Wohnrecht für ihn beim Käufer? Und wie wird das für die Unterhaltszahlung berücksichtigt? Muß er das Haus teurer verkaufen?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wenn der Mann das Haus mit Zustimmung der Ehefrau für 40.000 Euro verkauft, dann dieses seiner Frau gibt, genau wie das Geld aus seinem LV-Anteil, dann hat er nichts mehr, kein Haus, kein Geld und auch nichts, wofür er seine Frau hätte auszahlen müssen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten