Getrennte Veranlagung

16. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Getrennte Veranlagung

Ich lebe seid 05.2002 von meiner Exfrau getrennt und bin seid 5 Monaten geschieden. Meine Ex hat für 2000/2001 eine getrennte Veranlagung gemacht ( Sie hatte einen Halbtagsjob), daher musste ich auch eine eigene machen. Sie bekamm 5800€ und ich soll 7500€ bezahlen. Sie sagte vor Gericht,das ich die Zusammenveranlagung nicht wollte,was nicht stimmt,wäre ja auch sehr dumm. Ich will immer noch eine Zusammenveranlagung, Sie geht nur darauf ein, wenn ich ihr die finanziellen Verluste ausgleichen würde. Was ich nicht kann, ich bin inzwischen arbeitslos und auch wieder verheiratet, mit einer Polin,die erst seid kurzem eine Arbeitsgenehmigung hat, also auch noch keine Arbeit. Es kann doch nicht sein das Sie das Geld bekommt und ich die Pfändung! Es muss doch einen Weg geben, das Sie das Geld zurückzahlen muss,und das es eine neue gemeinsame Veranlagung gibt? Sie kann ja auch das Geld das dann kommt gerne behalten,ich will doch nur ein neues Leben anfangen,aber nicht mit Schulden. Bin für jede Post die hilft dankbar.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen