Gesetzlicher Betreuer..

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sandy1974
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzlicher Betreuer..

Hallo,
Meine Mutter ist verheiratet,der Ehemann ist erkrankt und ist im Senioren/Pflegeheim.Sie hatte zuerst die Betreuung,ist dann selbst erkrankt und musste die Betreuung abgeben.Jetzt hat er seit ca 6mon.einen gesetzlichen Betreuer-ist damit total unzufrieden.Meine Mutter macht sachen die er eigentlich erledigen muss,einkaufen mit ihm,Zigaretten besorgen,Wäsche machen,Telefon beantragen,usw...Sie ist eigentlich auch wieder in der lage die Betreuung zu übernehmen.Kann man die Betreuung wieder wechseln?Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht?
Lg sandy

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sandy1974
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chavah,
Ja das weiss ich auch,aber das macht ja wie oben beschrieben alles meine Mutter...Auch Entscheidungen trifft sie...Sie hat nur nicht mehr das recht irgendwelche Geldsachen zu erledeigen-da darf sie dann nicht dran.Ansonsten macht sie alles und der betreuer regelt nur das Finanzielle..Sackt sich aber für 5 min die er im Heim war 35€ stundenlohn ein....er macht nix,kommt ab und zu und fragt wie es geht und das wars......

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sandy

habt ihr ein formblatt bekommen, auf dem die aufgaben des betreuers detailliert beschrieben sind?
ggf solltet ihr zum amtsgericht u. mit dem zuständigen leiter reden. so geht das nicht.

sunbee

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Sandy1974
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@
chavah
Nein,das erwarte ich nicht vom Betreuer...Aber meine Mutter hat z.z selbst kaum kohle....und bezahlt alles für Ihn-macht sie ja auch gerne aber ist das ok?Ist der Betreuer denn nur für geldangelegenheiten da? Muss er denn den Mann nicht betreuen? als betreuer....er bekommt 35€stundenlohn für 5 min die er im Heim verbringt...bringt ihm kurz etwas geld und gut ist....das geld reicht dann mal für 4 Pckungen Zigaretten.
Das geld wäre da,er hat ein wenig vermögen ....Er kommt einmal im monat-den rest an Zigaretten z.b für den alten Mann bezahlt Mutter dann.Es sind ja nicht nur die zigaretten...Sie muss sich extra frei nehmen damit einer mit Ihm zum Arzt gehen kann,Ihn neu einkleiden,Telefon beantragen, usw... Dafür braucht man dann einen Betreuer?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

chavah hat es doch schon erklärt: Das ist ein Betreuer für Finanzangelegenheiten. Dafür ist er vom Gericht eingesetzt. Im Übrigen kann die Mutter ja beim Amtsgericht beantragen, die Betreuung auf sich übertragen zu lassen. Das kostet dann zumindest nichts. An der Arbeit des Betreuers kann ich jedenfalls nichts Unkorrektes finden.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

...wird wohl offensichtlich Betreuer mit Pflegedienst verwechselt. Erhebt sich die Frage, warum ein Familienfremder die Betreuung übernommen hat.:(

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#8
 Von 
Sandy1974
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh mann....wenn meine Mutter die Betreuung selbst übernehmen könnte,würde sie das auch tun!!!Sie ist aber selbst nicht in der Lage dazu-psyschich Krank.Und wenn sie sich nicht aufraffen würde,dann würde Ihr Mann der im Heim ist und einen BETREUER hat gar nix an Hilfe bekommen!!!

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

ein betreuer MUSS alle verträge für den zu betreuenden schließen.
ihr wißt doch, was es ist, wenn ihr eine schrippe kaufen wollt?
genau, ein kaufvetrag. der betreuer muss mit der frau, ggf ohne sie, einkaufen, in die apotheke, zur bank, etc.
nicht aber putzen o. den po abwischen.

@meri

müßte ich mal nen betreuer haben, würde ich, soweit noch in der lage, alles tun, um einen betreuer aus der famile zu verhindern. das gibt häufig nur böses blut.willst du mein betreuer werden :devil:

sunbee

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Warum nicht......wenn da nicht die Entfernung wäre. Paris liegt für mich näher als Berlin:( ehemalige FBZ

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Sandy1974
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich erwate vom Betreuer nicht nur das er die Geldangelegenheiten erledigt....-wenn meine Mutter das alles nicht mehr machen würde,wer würd es dann tun? Ich meine nicht damit dem PO abzuwischen....Ich meine damit-Arztbesuche,Telefonate,wege zu Ämtern usw...Alleine kann er es nicht !

Also Sandy, der Betreuer verwaltet das, was da ist, sachgerecht. Mehr nicht. ....

Es ist genug da-er bekommt eine gute Rente ,hat mon.immer noch Geld übrig ,trotz Heimkosten....und er hat noch gespartes....

Nochmal zu der Betreuung...Meine Mutter hatte die Betreuung,sie musste sämtliche Kontoauzüge mit der Hand auflisten ,das Geld verwalten usw...Aber das war Ihr alles zuviel-sie wollte sich das Leben nehmen da alles aufeinmal kam...Darum hat man Ihr die Betreuung abgenommen---jetzt hat sie ne Therapie gemacht,geht wieder arbeiten und hat wieder alles im Griff.Die Betreuung würd sie ja wieder übernehmen!

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Der Wirkungskreis eines Betreuers umfasst:
a) Personensorge, oder
b) Vermögenssorge,
oder a) und b) zusammen.

Mit Arztbesuch, Zigaretteneinkauf und und und...hat der Betreuer mit dem Wirkungskreis Vermögensorge nichts am Hut. Mit den Ämtern hat er dann auch zu tun.

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#15
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Sandy, ließ Dir folgenden Link mal durch, vielleicht wird's dann klarer für Dich:

<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung</a>

Warum machst Du das eigentlich nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

:( traurig guck.
ich rauch nicht, ich trink nicht,wenn ich nen betreuer brauch, dann sicher nur, weil ich wieder über tempelhof rumfliegen will.


@chavah

hab nochmal meinen paps gefragt. es gibt zwei arten von betreuungen: die von geschäftsfähigen und die, bei denen auf antrag §104, bgb, geschäftsunfähigkeit vorliegt.

tatsächlich wurde das gesetz 99 reformiert. vorher war das persönliche gefordert, danach nach §1896, bgb, nicht mehr in der form.
heute üblich:
vermögenssorge, vertretung vor gericht u. behörden, wohnungsangelegenheiten, sorge f. d. gesundheit, aufenthaltsbestimmungsrecht, postangelegenheiten und weitere.

ich kenn es nämlich anders. mein vater (ich erwähnte das mal in nem anderen thread) hat betreuungen gemacht und mußte (und wollte) die junge frau zum einkaufen begleiten. sonst hätte diese nur unfug gekauft, von dem sie nicht satt wird. genau darum geht es bei betreuung.

die frage ist also, wie das bei der zu betreuenden hier im thread ist.

nach §1902, bgb, wird die betreute person in gerichtl. und außergerichtlichen, z.b. persönlichen angelegenheiten wie z.b. behördengänge, heilbehandlung(also drauf achten, dass die person regelmäßig zum arzt latscht)
betreut.


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 13.12.2007 18:21:35

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#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Vermutlich ist es auch heute noch so wie früher, dass bei Betreuungen über ---damals waren es 200.000,-DM--der Betreuer dem Vormundschaftsgericht jährlich eine sogenannte Rechnungslegung vorlegen musste, eine Aufstellung also über die Einnahmen und Ausgaben. Größere Ausgaben müssen vormundschftsgerichtlich genehmigt werden.

Um grösseres Vermögen 'reissen' sich die Berufsbetreuer - meistens Anwälte - die sonst nichts mehr anderes tun...als zu 'betreuen'.$$$$$$$

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

jetzt versteh ich, du willst mich nicht, weil ich ne arme sunbee bin:( :(

über das vermögen muss der betreuer nach wie vor rechenschaft ablegen zu einnahmen& ausgaben.

@chavah

berlin gruss ist erledigt:)in gedanken unterschreibste aber wenigstens für den erhalt tempelhofs als flughafen?!

ich kann nicht beurteilen, was die threadstellerin erwartet. würde aber einfach mal einen wechsel in betracht ziehen und vorher(!) informationen bei den betreuungsverbänden einholen.

sunbee

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#20
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

ach, immer wenn ich mal laufen kann, bin ich am flughafen. da hängen soo viele erinnerungen dran.
leider können nur berliner mit anmeldung unterschreiben. geh doch einfach ins meldeamt u. sag, dass du beim sunbee, wabe 3, den zweitwohnsitz anmelden willst.
die gucken dich dann genauso an, wie mich, wenn ich in der u bahn sitz u. den leuten, die reinkommen sag: schöne grüße von chavah aus 123. :grins:

nachdem ich den thread nochmals ganz gelesen habe, hat die threadstellerin wohl einfach einen anderen blickwinkel. die aufgaben soll und kann sie mit dem betreuer und eben ggf auch mit einem verband mal besprechen.

auch hier mein hinweis auf das persönliche budget, dass ab 01.01,08 pflichleistung wird.
damit könnte z.b. eine person finanziert werden, die solche dinge, wie zichten holen, im park spazieren fahren etc übernimmt.


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Sunbee1

Ich hätte da 'mal eine kleine parlamentarische Anfrage:

Was sind denn 'zichten'?

Ich meine, Fichten kenne ich, aber gibt's denn in Berlin Z(F)ichten?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

ich will mal nicht so sein, du betreuungsverweigerer
das wort zichte ist ein slangausdruck für zigarette.

in berlin gibt es mehr grünflächen, als in den meisten städten. damit auch fichten. das aber sind ja bekanntermaßen bäume, die besonders im dezember sich großer beliebtheit erfreuen.
zichten sind ab 18(jahren), fichten ab 30(euro)
der diebstahl ist sowohl bei zichten als auch bei fichten mit strafe belegt.

@chavah

ja, da sitz ich oft, früher mit zichte, heute ohne fichte;)

http://www.flughafen-berlin-tempelhof.de/


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 14.12.2007 20:18:33

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ach Sunbee1,
ich darf von amts wegen doch schon gar kein Betreuer sein...höchstens beim Sport.


Sind es eigentlich freilaufende Fichten oder aus der Gatterhaltung?
Da könntest Du nämlich Probleme mit den Grünen bekommen, die sind gegen Massenhaltung in Käfigen.
Bei uns kosten die Weihnachtsbäume nichts, die stehen einfach nur so im Wald herum und warten darauf, geschlagen zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

hehe,sportlich betreut, hat die drv bund nicht gereut. vielleicht gibts ja prämien, wenn man fußlahme sunbee wieder auf trab bringt. spart jedenfalls ne menge

mit zichten in die fichten, das ist im sommer verboten. :smoke:

sie werden an den baumständen für die beschmückung tatsächlich in massen, aber in drähten, nicht in käfigen gehalten.

vorsicht!die fichten werden, zumindest in berlin (kam heut im rbb) von privaten wachdiensten bewacht, denn:wer weihnachtsbäume klaut oder verfälscht oder verfälschte veruntreut, wird benadelt.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 14.12.2007 22:06:33

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@ Sunbee1,
ich glaub`, wenn wir weithin solchen Unfug hier ver(tannen)zapfen, bekommen wir in der Tat einen Betreuer.

Da Du aber so schön gereimt hast, gebe ich noch einen zurück:

Wer Tee verfälscht,
oder verfälschten Tee in Verkehr bringt,
der ist ein Falschminzer. :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Nee, da habe ich ja einen Teil unterschlagen:

Wer Tee nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachten oder verfälschten Tee in Verkehr bring, der ist ein Falschminzer, so muss es heissen.

Hab' mir eben `mal Deinen Flughafen bei Google-Earth angeschaut......ist ja wirklich nicht viel los, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sandy

sorry für die off topics. wir hören jetzt auf.

@meri

waaaas :neck:
geschichte, das ist geschichte und der senat macht sämtliche geschichte platt. in ein paar jahren wird rumgeheult, warum die weltkonzerne wieder abziehen o. gar nicht erst nach berlin kommen.
aber ich will das hier nicht weiter ausführen, das geht dann im familienrecht doch zu weit.

ich hasse tee ich trink nur bohnenkaffee, bin doch ein wessi :devil:

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 14.12.2007 22:52:24

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Und jetzt?

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