Geschiedenen Unterhalt per Anwalt mit Pkh?

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)
Geschiedenen Unterhalt per Anwalt mit Pkh?

Hallo

ich bin derzeit in einer Umschulung und bin geschieden. In der Scheidung wurde Unterhalt für mich noch nicht geregelt. habe ich die Möglichkeit geschiedenen Unterhalt für mich per Anwalt mit PKH zu beantragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo GP2011,

Ist deine EX überhaupt leistungsfähig?

Kinder vorhanden?

Wie hoch ist ihr Einkommen?

lg
edy

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#2
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo

Mein Ex ist leistungsfähig. Ich bin weiblich

ich bin derzeit in einer Umschulung wie oben schon geschrieben, mein Einkommen liegt unter 1000 Euro.

das war aber nicht die Frage die Frage war ob sich hier Prozesskostenhilfe lohnt oder bzw. ob dies überhaupt geht mit PKH

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-- Editiert GP2011 am 02.01.2014 18:57

-- Editiert GP2011 am 02.01.2014 18:59

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#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Auch bei einem Einkommen unter 1000 Euro kann es sein, dass Du keine Prozesskostenhilfe bekommst oder die Kosten per Ratenzahlung abstottern darfst. Im Internet gibt es Kostenplanungen für den Antrag. Das Gericht will auch hier wissen, was von den monatlichen Beträgen übrig bleibt. Nicht alle Unkosten werden hier Gehör finden. Das heisst du kannst nicht schönrechnen, um die PKH zu bekommen. Das ist immer die Entscheidung eines Richters. Bei mir blieben 60 Euro übrig, um die Ratenzahlung selber zu übernehmen.

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#4
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

ich habe derzeit nur 750 Euro ---- die Umschulung wird vom Amt finanziert

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo GP2011 ,


quote:
das war aber nicht die Frage die Frage war ob sich hier Prozesskostenhilfe lohnt oder bzw. ob dies überhaupt geht mit PKH



O.k. du bist weiblich.

Hatte deine Frage schon verstanden.

Hat sich erledigt.

Ach: PKH nennt sich nun VKH.

lg
edy



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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
VKH ist möglich, wie sie sich ausgestaltet (volle Kostenübernahme bzw. Ratenzahlung) ist fallabhängig, i.d.R. sollten von €750 nicht allzu viel übrig bleiben. Ob du überhaupt nachehelichen Unterhalt bekommst ist allerdings von vielen Faktoren abhängig.
Gruß
Andreas

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