Gesamter Unterhalt vom KV??

29. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rolf H.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamter Unterhalt vom KV??

Hallo,Guten Morgen.
Hab da mal ne Frage die mich sehr beschäftigt,zur Vorgeschichte:
Mein Sohn 17 Jahre alt wird wohl nach dem Abi ein Studium beginnen.Die Mutter des Kindes hat sich von mir getrennt als er 6Monate alt war und lebt nun seitdem (über16Jahre!!!)von Sozialhilfe.Nun habe ich gelesen das dem Jungen bei Studium(außerhalb) 600€ zustehen.Da ich damit rechnen muss,das die Mutter weiterhin gar nicht daran denkt einer Arbeit nachzugehen,bleibt in dem Fall der gesamte Unterhalt nach Abzug des Kindergeldes an mir alleine hängen??Ich zahle seit der Geburt regelmäßig den Unterhalt ans JA(soll ja auch so bleiben),aber das wäre dann jawohl etwas heftig!!

Gruß Rolf

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

HAllo,
stimmt, ist heftig, aber leider Realität.
Die Mutter ist dann zwar auch gesteigert erwerbspflichtig, sprich: Sie muss Bewerbungen und Bemühungen um einen Job nachweisen aber solange sie nichts verdient, musst du allein zahlen.
Lebt sie denn in einer Beziehung? Dann kann ihr ein fiktives Gehalt angerechnet werden.
Die 600 EU ( In einigen Gegenden nur 550 bzw. 555 EU ) stehen ihm im übrigen nur zu, sofern die Eltern leistungsfähig sind. Wenn dir nach den evtl. anzurechnenden Abzügen nicht genügend Einkommen verbleibt, musst du auch nicht alles zahlen. Ausserdem hast du dann einen Selbstbehalt von 1000 EU ihm gegenüber.
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rolf H.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.Sie lebt in keiner neuen Beziehung(Bei Besuchen der Großeltern So-morgens waren oft immer wieder andere Männer am frühstücken)aber das geht mich ja auch nichts an.Er soll ja auch ne vernünftige Ausbildung haben.Was mich daran ein bißchen nervt ist,das meine Ehefrau sich jahrelang krummgebuckelt hat ,jetzt durch Bandscheibenleiden kürzer treten musste(325€EK)und ich ihr nicht viel ermöglichen kann.Während die Mutter des kindes die Beine hochlegt geht meine Frau sogar mit Schmerzen zur Arbeit.Naja,kann mann wohl nichts machen.:(
Wem müsste die KM denn Arbeitsbemühungen nachweisen?
Gruß Rolf

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