Gericht melden

12. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Gericht melden

Hallo
Ich muss mich ein bisschen ausweinen. :(

Momentan hab ich mal wieder das Gefühl, dass meine Anwältin nur an mir verdienen und alles in die Länge ziehen will.
Mir reicht doch, dass mein Mann Geld und Rente von mir will.

Meine Frage ist; kann ich selbst mit dem Gericht Kontakt aufnehmen oder nur über meine Anwältin?

Danke im Voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das klingt etwas dünn, um eine konkrete Antwort zu geben. In Ehe- und Ehefolgesachen gilt gem § 78 ZPO Anwaltszwang, im normalen Parteiprozess hingegen nicht. Das bedeutet, in einem Anwaltsprozess können Prozesshandlungen nur durch einen Anwalt getätigt werden. Darüber hinaus ist es sicherlich nicht förderlich, hinter dem Anwalt irgendwelche eigenen Maßnahmen zu ergreifen.

Reden Sie mal konkret mit dem Anwalt, wie er sich das weitere Verfahren vorstellt. Wenn das vertrauensverhältnis aber zu sehr belastet ist, steht es Ihnen natürlich frei, dem Anwalt das Mandat zu entziehen und sich einen anderen zu suchen.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
herm4
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Justice Bei mir war das so, das die Rechtsanwälte sich gegenseitig die Briefe geschrieben haben und ich meinen Rechtsanwalt bezahlen mußte hingegen meine Ex nichts zahlen mußte(Armenrecht). darauf hin habe ich meinen Anwalt das Mandat entzogen und bin ohne Anwalt am Gericht erschienen,es gab keine Proleme.

-----------------
" Muß der Vater immer zahlen?"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

bei mir war es so, das ich meinem anwalt darauf hin weisen mußte, das es mi dem scheidungstermin aber lange dauern würde. vom gericht bekamm er die auskunft, das die sache, wohl irgendwie verschlammt wurde. das iist doch wirklich ein schlechter witz. normarlerweise hätte alles im oktober beendet sein sollen.und dafür zahle iich 3 monate zuviel unterhalt.
na vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@herm4:

Es kommt drauf an, ob man bei dem Familiengericht einen Anwalt benötigt. In Ehe- und Ehefolgensachen benltigt man gem. § 78 ZPO definitiv einen Anwalt. Bei anderen Dingen, z.B. Kindesunterhalt benötigt man keinen Anwalt und kann auch alleine hin. Es kommt im Familienrecht darauf an, um was es geht.

@wolfgang vogtt:

Das ist natürlich ärgerlich, aber auch wenn ein Verfahren länger dauert, dürften normalerweise keine finanziellen Nachteile entstehen. Unter Umständen hat man wegen zuviel gezahltem Unterhalt einen Anspruch wegen ungerechtfertigter bereicherung und kann dann mit künftigen Unterhaltszahlungen aufrechnen. Aber auch dies kann man nicht pauschal sagen und ist vom Einzelfall abhängig.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen