Hallo
Ich muss mich ein bisschen ausweinen.
Momentan hab ich mal wieder das Gefühl, dass meine Anwältin nur an mir verdienen und alles in die Länge ziehen will.
Mir reicht doch, dass mein Mann Geld und Rente von mir will.
Meine Frage ist; kann ich selbst mit dem Gericht Kontakt aufnehmen oder nur über meine Anwältin?
Danke im Voraus
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Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das klingt etwas dünn, um eine konkrete Antwort zu geben. In Ehe- und Ehefolgesachen gilt gem § 78 ZPO
Anwaltszwang, im normalen Parteiprozess hingegen nicht. Das bedeutet, in einem Anwaltsprozess können Prozesshandlungen nur durch einen Anwalt getätigt werden. Darüber hinaus ist es sicherlich nicht förderlich, hinter dem Anwalt irgendwelche eigenen Maßnahmen zu ergreifen.
Reden Sie mal konkret mit dem Anwalt, wie er sich das weitere Verfahren vorstellt. Wenn das vertrauensverhältnis aber zu sehr belastet ist, steht es Ihnen natürlich frei, dem Anwalt das Mandat zu entziehen und sich einen anderen zu suchen.
Gruß Justice
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"justice"
Hallo Justice Bei mir war das so, das die Rechtsanwälte sich gegenseitig die Briefe geschrieben haben und ich meinen Rechtsanwalt bezahlen mußte hingegen meine Ex nichts zahlen mußte(Armenrecht). darauf hin habe ich meinen Anwalt das Mandat entzogen und bin ohne Anwalt am Gericht erschienen,es gab keine Proleme.
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" Muß der Vater immer zahlen?"
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bei mir war es so, das ich meinem anwalt darauf hin weisen mußte, das es mi dem scheidungstermin aber lange dauern würde. vom gericht bekamm er die auskunft, das die sache, wohl irgendwie verschlammt wurde. das iist doch wirklich ein schlechter witz. normarlerweise hätte alles im oktober beendet sein sollen.und dafür zahle iich 3 monate zuviel unterhalt.
na vielen dank
@herm4:
Es kommt drauf an, ob man bei dem Familiengericht einen Anwalt benötigt. In Ehe- und Ehefolgensachen benltigt man gem. § 78 ZPO
definitiv einen Anwalt. Bei anderen Dingen, z.B. Kindesunterhalt benötigt man keinen Anwalt und kann auch alleine hin. Es kommt im Familienrecht darauf an, um was es geht.
@wolfgang vogtt:
Das ist natürlich ärgerlich, aber auch wenn ein Verfahren länger dauert, dürften normalerweise keine finanziellen Nachteile entstehen. Unter Umständen hat man wegen zuviel gezahltem Unterhalt einen Anspruch wegen ungerechtfertigter bereicherung und kann dann mit künftigen Unterhaltszahlungen aufrechnen. Aber auch dies kann man nicht pauschal sagen und ist vom Einzelfall abhängig.
Gruß Justice
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"justice"
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