Gemeinsames Eigentum

8. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Messilia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Eigentum

Hallo liebes Forum,


ich hoffe das mir jemand einen Rat geben kann.


Ich wohne mit meinem Mann in einem Haus, was ihm und seiner Ex - Frau 50/50 gehört.Die beiden sind sich bis heute nicht einig geworden, damit er alleine die Imobilie behält.Verkauf des Hauses wurde schon mehrmals vergeblich versucht.

Eine Teilungsversteigerung möchte mein Mann verständlicher Weise nicht.Hätte seine Ex Frau die Finanziellen Mittel gehabt, hätte sie dies bereits in die wege geleitet.Mein Mann zahlt seit 4 Jahren sämtliche Kosten allein.Sicher steht ihr eine Nutzungsentschädigung zu, aber die Belastung fürs Haus ist viel Höher.

Mein Mann hat einen titel gegen seine Ex Frau, wo er noch Geld von ihr zu kriegen hat.Er war letzte woche beim Gerichtsvollzieher um von ihm das Geld von ihr einzutreiben.Vom Gerichtsvollzieher erfuhr mein Mann, dass Seine Ex Frau letztes Jahr die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe und der Gerichtsvollzieher letzte Woche noch die Unpfändbarkeit festegestellt habe.

Mein Mann hat nun angst, dass die Gläubiger von seiner Ex Frau an das Haus gehen.


Meine Frage: Gibt es rechtliche möglichkeiten, um sie aus dem hälftigen Miteigentumsanteil zu klagen?Oder was kann man überhaupt tun um das schlimmste zu verhindern?

Mein Mann hatte bei allem was seiner ex betraf keinen guten anwalt.Vielleicht bekomme ich hier rat was man tun kann und an was für einen Anwalt er sich wenden sollte.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine Frage: Gibt es rechtliche möglichkeiten, um sie aus dem hälftigen Miteigentumsanteil zu klagen?


Warum klagen? Dein Mann könnte die Hälfte, die der Ex gehört, ganz regulär kaufen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt. So könnte sie ihre Miesen begleichen und dein Mann hätte eine Immobilie ohne *Altlasten.*
Warum wurde das bei Scheidung nicht geregelt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Messilia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das Problem.Sie ist mit gar nix einverstanden.Bei der Scheidung ist das leider nicht geregelt worden.Sie würde nur einen Verkauf zustimmen.Tut aber nichts damit das Haus verkauft wird.Wir hatten mehrere Makler hier.Einer hat 1 Jahr vergebens versucht einen Käufer zu finden und die anderen sagten das Haus sei im moment nur mit Verlust zu verkaufen.


Mein Mann hatte auch schon selber Inserate gesetzt in zeitung Internet und co.Aber bei der momentanen Imobilienmarktlage ist es nicht einfach.Erschwerend kommt hinzu das das Haus an einer beliebten Trasse steht wo vielleicht mal die A46 lang laufen soll.Sicher steht das alles in den Sternen ob es mal so kommen wird aber verheimlichen darf man das auch nicht.


Was soll man denn in so einer Situation tun?Warten bis man Post vom Gericht bekommt das das ihre hälfte zur Zwangsversteigerung steht?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Eine Teilungsversteigerung möchte mein Mann verständlicher Weise nicht.


Das seh ich als einzige Möglichkeit. Dann kann dein Mann mitsteigern.

quote:
Warten bis man Post vom Gericht bekommt das das ihre hälfte zur Zwangsversteigerung steht?!


Versteigert wird dann wohl im Ganzen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

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