Gehaltspfändung Unterhalt

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pucky33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltspfändung Unterhalt

Derzeit erfolgen Gehaltspfändungen von dem Gehalt meines Exmannes, meinen ausgeurteilten Unterhalt betreffend. Da das Gehalt meines Exmannes variabel ist, ist die Pfändungssumme nicht immer die selbe und schwankt auch in der abgeführten Höhe. Wegen einer anderen Sachen, mußten nun seine Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden und ich stellte fest, dass Beträge nach Lust und Laune abgeführt wurden und Sonderzahlungen, wie Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei den Pfändungen keine Berücksichtung fanden. ich weiß nun nicht wen kann ich für diese "Einbehaltungen" haftbar machen kann und wie schütze ich mich zukünftig vor unberechtigte Abzüge an den Pfändungsbeträgen. Mit dem Arbeitsgeber ist nicht zu rechnen, da der sich schützend vor meinen Exmann stellt.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Pucky33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt ist eine Summe von ca. 50.000€ angelaufen, durch jahrelange Nichtzahlung (trotz Anwalt und Gerichtsbeschlüsse!) an Unterhaltsschuld bis April 2008. Ab da wurde durch eine Klage der Gegenseite der Unterhalt um die Hälfe gemindert auf 367,00€ monatlich, den ich jetzt seit Dezember 2008 erhalte. Die Zahlungen der Pfändungen, wobei die Höhe variiert, wegen der wechselnden Höhe des Gehaltes, kassiert derzeit die ARGE, weil ich die erhaltenen Leistungen von Hartz4 zurückzahlen muß. Durch meine Abtretung, die zwangsweise an die ARGE erfolgte, wurden die montalichen Beträge direkt vom Arbeitgeber dorthin überwiesen. Nebenbei fechte ich noch mit der ARGE herum, um Einsicht in alles zu erhalten, mittlerweile habe ich mir eine Rückübertragung erfochten und durch den Eintritt in meine Rente werden zukünftig die Pfändungsbeträge über mein Konto laufen aber dann auch zur ARGE abgeführt werden müssen, bis die Schulden dort beglichen sind, erst dann komme ich dran mit meinem Anteil der mir noch zusteht. Und genau das ist auch der Punkt, dass ich mich schützen will, dass wieder die Pfändungsbeträge ausgesetzt und gekürzt werden, bzw. die Sonderzahlungen wie Erfolgsprämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mit in die Pfändungen einfließen.

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