Frisch geschieden und Schuleinführung

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)
Frisch geschieden und Schuleinführung

habe gerade meinen scheidungstermin bekommen ist anfang sept. und eine woche später ist die schuleinführung unseres sohnes...
wie sieht es aus, muss ich meinen es einladen, muss erfür die feier mitzahlen? sorgerecht liegt bei beiden, das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, unterhalt bekomme ich nicht, nur den vorschuss, kümmern tut er sich auch nicht wirklich da er 1000 km weg wohnt und nur einmal im jahr da ist wenn überhaupt....

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24 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Was ist denn das für eine Frage, Andrea?

Was hat deine Scheidung vom Ex mit der Einschulung eures gemeinsamen Sohnes zu tun? Auch wenn ihr euch getrennt habt, ist es doch weiter euer gemeinsames Kind, ihr seid weiter beide die Eltern eures Sohnes. Auch mit Unterhalt hat das Ganze nix zu tun.

Auch wenn Papa sich nicht kümmert (vermutlich wird er aus seiner Sicht auch seine Gründe dafür haben....) würde ich den Junior beim Papa anrufen lassen und ihm den Termin mitteilen.

Es wäre für euren Sohn sicher gut, wenn ihr die Paarebene von der Elternebene trennt...



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"Viele Grüße mikkian"

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#2
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

ja das wäre ja kein problem wenn er sich kümmern würde, mein neuer freund kümmrt sich hingegen rührend um den kleinen und ist jetzt auch so etwas wie ein ersatzpapa geworden, also möchte ich ihn auch mitnehmen. beide zusammen glaube ich nicht das das funktioniert. möchte aber auch meinen neuen freund und dessen familie nicht aussshcließen, da wir seit 1,5 jahren alle zusammen unter einen dach wohnen.

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
muss erfür die feier mitzahlen


Was für eine Feier überhaupt?
Die feierliche Begrüßung der Eltern und neuen Schüler ist doch immer noch kostenlos, genau wie der Gottesdienst, der sich mancherorts anschließt.

Und so überraschend ist die Einschulung des Kindes doch wohl nicht?

Stelle Deinem zukünftigen Ex-Mann frei, daran teilzunehmen.
Wenn er meint, er muss sich nicht sehen lassen, dann versäumt er es eben.

Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie kein Paar mehr sind.
Da bin ich mit mikkian einer Meinung.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nun ja, solange Freunde "neu" sind, kümmern sie sich immer rührend um die Kids. Das kennen wir doch.

Ganz einfach: Du teilst ihm den Schultermin mit, und dann kann er entscheiden, ob er teilnehmen will oder nicht. Was Ihr hinterher an "Feier" macht, ist Eure Angelegenheit. Hat weder mit der Einschulung noch mit dem Vater zu tun. Auch nicht finanziell.

musswerden

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-- Editiert am 09.04.2010 11:53

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#5
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

aufgrund der größe der schule ist die begleitung der schulanfänger jedoch begrenzt auf 6 personen und ich bin nach wie vor der meinung das ich da lieber die personen mitnehme die sich auch um das kind kümmern oder nicht??? er hat sich jetzt seit 1,5 jahren nicht blicken lassen, weiß gar nicht ob das kind überhaupt ihn noch kennt, sprechen auch so gut wie nie darüber um ihn das zu ersparen, er war ja gerade mal 3 als wir uns getrennt haben...gottesdienst gibt es nicht bei uns...

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#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Das hört sich so an, als hättest Du Deine Entscheidung schon getroffen.


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"Lukas 7,23"

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#7
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

was heißt getroffen, ich wollte ja wissen wie das bei anderen gehandhabt wir bzw. ob er ein recht darauf hat da er mit dahin kommen kann....

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Andrea,

ich finde deine Einstellung grundsätzlich überdenkenswert.

Dein Kind hat einen leiblichen Vater. Das wirst du nie verleugnen können, so sehr du auch versuchst, ihn aus dem Leben deines Kindes zu drängen. Die Einschätzung, dass er sich nicht kümmert ist deine Sichtweise. Er hat dazu vielleicht eine ganz andere. Nämlich dass du ein Kümmern nicht zulässt...

Spätestens mit der Pubertät wird euer Sohn wissen wollen, wo er wirklich herkommt. Du wirst dem nicht durch Ignorieren ausweichen können. Ihr seid ein Leben lang Eltern dieses gemeinsamen Kindes.

Warum lässt du dein Kind nicht mit dem leiblichen und sozialen Vater aufwachsen? Warum redet ihr nicht ganz offen darüber. Wenn dein neuer Partner wirklich so ein viel besserer "Vater" ist, dann wird der leibliche Vater dieser intensiven Bindung nie "schaden" können. Warum kannst du es nicht als Bereicherung für dein Kind sehen, wenn beide Männer in seinem Leben eine Rolle spielen?

Ich finde dein Verhalten mega-egoistisch. Es ist ein Armutszeugnis, wenn du noch nicht mal weißt, ob euer Kind sich noch an den Vater erinnert. Wenn der Mann für dich nicht mehr gut ist, dann ist er es auch für euer Kind nicht mehr? Neee, so einfach ist das nicht!! Weißt du eigentlich, was du deinem Kind da antust? Du verwehrst ihm die Hälfte seiner Wurzeln.

Ob du unter den genannten schulischen Rahmenbedingungen nun dem Vater einen Raum im Leben des Kindes bei der Einschulung gibst, ist für mich nur am Rande wichtig. Hier würde ich einfach das Kind mit einbeziehen.

Aber hör bitte im Interesse des Kindes auf, den Vater gnadenlos aus seinem Leben zu verbannen.



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"Viele Grüße mikkian"

-- Editiert am 09.04.2010 12:40

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
ich wollte ja wissen wie das bei anderen gehandhabt wir bzw. ob er ein recht darauf hat da er mit dahin kommen kann....


Ja, er ein Recht, bei der Einschulung seines Kindes dabei zu sein.
Die Einladung der Schule dürfte sich auch "an die Eltern" richten.

Aber auch ohne Recht kannst Du dem Kind und dem Vater nicht die Teilnahme verwehren.

Und wie es bei anderen gehandhabt wird... das dürfte so unterschiedlich sein, wie die Rituale der Einschulung sein können.

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"Lukas 7,23"

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#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

ich möchte mich vor allem mikkian und allen anderen Vorschreibern anschließen.

Der "Neue" auch wenn er sich noch so kümmert, kann den leiblichen Vater niemals ersetzen. Irgendwann fangen Kinder zu denken an und bilden sich Ihr eigenes Urteil.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass auch ein "Nicht kümmern", später auch noch große folgen haben kann.

Es ist eine kleine Kinderseele, die Du wenn auch indirekt beschädigst.

Ein Kind hat immer Recht auf beide Elternteile und nichts anderes.

Solltest Du ihn nicht den Termin mitteilen, wobei bei gemeinsamer Sorge, die Schulanmeldung hätte von beiden vorgenommen werden müssen, wirst Du ggf. die Quittung zu einem späteren Zeitpunkt von Deinem eigenen Kind erfahren.

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#11
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Solltest Du ihn nicht den Termin mitteilen, wobei bei gemeinsamer Sorge, die Schulanmeldung hätte von beiden vorgenommen werden müssen, wirst Du ggf. die Quittung zu einem späteren Zeitpunkt von Deinem eigenen Kind erfahren.



Wohl gesprochen und treffend formuliert.

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"Lukas 7,23"

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#12
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

mensch, sei doch froh, das überhaupt Kontakt besteht und Dein Ex kommen würde.Das ist ein wichtiger Tag im leben Deines Sohnes und es wird ihm wichtig sein,d as sein Papa dabei ist.
Das Du überhaupt so eine frage stellst....alleine gute Umgangsformen sowie ein Mindestmaß an respekt sollten eine einladung selbstverstädnklich machen.

Ich habe damals vor 4 Jahren zur Einschulung meiner Tochter meinen Exmann zusammen mit seiner Freundin eingeladen, das war an beide gerichtet! Das er nicht kam und sich seit 5 Jahren nie mehr gemeldet hat ist ne andere Geschichte.


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#13
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo,

lade den Vater zur Einschulung ein! Es ist wirklich wichtig für das Kind und auch für dich, dass du dich nicht mitschuldig machst an der Entfremdung von Vater und Kind!

Im Gegensatz zu anderen unterstelle ich dir nicht, die Beziehung zwischen Vater und Kind sabotieren zu wollen, denn ich weiß aus Erfahrung, dass man einen unwilligen Vater auch nicht mit Bitten und Betteln dazu bewegen kann, Kontakt zu seinem Kind zu halten.

6 Personen? Der Vater mit Partnerin, du mit Partner und entweder ein Großelternpaar oder je einer von jedem. Ich fände es auch gut, wenn der Vater mit Partnerin bei einer anschließenden privaten Feier dabei wären, vielleicht eine Gelegenheit, den vernünftigen Umgang miteinander einzuleiten?

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#15
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, möchte das thema jetzt schließen...denke nicht das hier jemand beurteilen kann ob ich den umgang verwehre oder nicht..er ist weggezogen zahlt keinen unterhalt und besucht ihn auch nicht, zweimal war er in den letzten beiden jahren in der nähe und hat auch nicht nach ihm gefragt, also warum soll ich so jemanden am a.... lecken und ich find es absolut nicht in ordnung mich deswegen anzugreifen...das alleinige aufenthaltsbest. liegt bei mir somit brauche ich auch keine unterschriften für schule hort etc...zumal er in einem anderen land lebt und mir sowieso jegliche unterschrift verwehrt sodass ich dem kind nicht einmal ein konto bei der bank eroffnen darf !!!
unterhaltsvotschuss bekomme ich 72 monate a 110 euro also auch nicht die welt und was nicht mal ansatzweise für ein kind in dem alter reicht, da die kita schon fast 200 kostet....naja

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#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ camper: sie begeht keinen Sozialbetrug. Die Bestimmung, auf die Du Dich hier beziehst, ist schon seit Jahren abgeschafft. Also, heute geht Zusammenleben mit neuem LG und Unterhaltsvorschusskasse. Vielleicht sollte man, ehe man jemanden des Betruges bezichtigt, sich schlau machen.

Zur Feier in der Schule hat der Vater, ohne wenn und aber eingeladen zu werden. Er ist der Vater! Ob es Dir passt oder nicht, ist einerlei. Hinterher muss er aber nicht dabei sein. Also, einfach anschreiben, um Antwort bitten, und darauf hinweisen, dass die Plätze begrenzt sind, Du im Falle seines Schweigens den Platz anderweitig vergeben würdest.

Das wäre fair für alle!

wirdwerden

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#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest-12306.03.2015 05:28:50
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

mich jetzt hier als betrügerin hinzustellen find ich echt der hammer, bevor du solche kommentare abgibst solltest du dich mit dem thema befassen, das geld steht mir zu weil der vater entweder nicht zahlen will oder kann (was er ja eigentlich machen müsste), ganze 72 monate, selbst wenn ich mit 5 männern in einen haushalt leben würde !!! es fällt erst weg wenn ich neu heirate, und in diesen 72 monaten habe ich zeit mein unterhalt einzuklagen was bei mir sehr schwierig ist da er sich mittler weile im ausland außerhalb der eu aufhält. und nicht mein neuer lebenspartner ist zuständig für den unterhalt des kindes. und das geld was ich da vom jugendamt bekomme muss er ja irgendwann zurück zahlen, spätestens wenn er irgendwann wieder deutschen boden betritt....aus diesen grund möchte ich bitten mal nicht beleidigend zu werden okay???

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#22
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Camper und das Wort Betrug in einen Zusammenhang - der Brüller des Tages...

quote:
Soviel ich weiss, werden in einem ALG II Fall erst mal alle Einkommen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Sind die Einkommen aller Mitglieder groß genug, wird weder auf die Unterhaltsvorschusskasse, noch auf den leiblichen Vater verwiesen. Auch ALG II entfällt.


Und woher nimmst du dein Wissen, dass die TE ALG II erhält? Ich konnte davon hier nix lesen.
Und den Rest, den du geschrieben hast ist mal wieder der übliche Quark. Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt sind zu beantragen, bevor es ALG II gibt. Man man man...

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"gruß azrael"

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#24
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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