Freundin mit Kinder umziehen

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490548-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin mit Kinder umziehen

Hallo Leute.ich Fass mich mal kurz.meine neue Freundin will zu mir ziehen.von Brandenburg nach Sachsen.hat 2 Kinder mit ihren geschiedenen ex Partner. 11 und 6 Jahre. Da ja bekannt muss er dsmit einverstanden sein und hat dies uns schriftlich gegeben das er einverstanden dsmit ist.auch die schulanmeldung für den kleinen hst er schon unterzeichnet für Schule in Sachsen.daraufhin hat meine neue Freundin Wohnung,Arbeit gekündigt und hier schon eine neue Arbeit gefunden.jetzt auf einmal will er dies zurücknehmen weil ihm ein gefallen ist das er den kleineren von beiden Brüdern doch in seiner Nähe haben will.der große ist ihm völlig egal.um ihn kümmert er sich kein bisschen mehr.jetzt wissen wir nicht was wir machen sollen.sie hst da oben ja nix mehr! Dsrf sie dennoch zu mir nach Sachsen ziehen!?sonst ist sie bald obdachlos und ohne Arbeit.lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Man kann nicht etwas schriftlich zusichern und bereits eine Schulanmeldung unterschreiben und es danach wieder zurücknehmen. Ein Umzug der Mutter mit den Kindern ist keine Amazon-Bestellung. Das überlegt man sich vorher und mMn kann sich die Mutter auf die erste Aussage und auch die Schulanmeldung verlassen. Im Streitfall bliebe nur noch eine gerichtliche Entscheidung über ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hat er auch geäußert was er sich konkret vorstellt?
Dass die Mutter umzieht kann er sowieso nicht verhindern. Allenfalls muss er dem Umzug der Kinder zustimmen. Wenn er dem nicht zustimmt, muss das zur Not durch das Familiengericht festgesteklt werden. Das entscheidet nach Kindeswohl. Er müsste also darlefen dass es für das Kind besser wäre ... Ja was denn eigentlich? Will er den Jleinen zu sich nehmen? Die Mutter zieht ja um, also ist "einfach da bleiben" keine Option.
Kann er das Kind betreuen(ER, nicht irgrndwelche Großeltern o.Ä.)? Wird die Trennung vom Bruder dem Kind nicht schaden? Das alles müsste er zur Zufriedenheit des Gerichtes beantworten. Und er müsste erklären wieso er ursprünglich zugestinmt hat.
Akso: ziemliche Hürden für den Vater, wenn er seinen Willen durchsetzen will. Ich würde mir da wenig Sorgen machen.

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#3
 Von 
fb490548-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja eben.erst sagen ok geht klar und jetzt wo schon alles geklärt und neu Versorgt ist auf einmal nicht mehr.in 5 Wochen zieht sie zu mir runter bis dahin ist doch beim Familien Gericht nicht mal ansatzweise eine Entscheidung in Sicht bzw wird der Fall behandelt. Also hat sie ja gar Keine andere Wahl als zu mir zu kommen da sie wie erwähnt sonst obdachlos wäre.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Sie darf wie zuvor schon erwähnt umziehen.

Für den Umzug der Kinder ist bei gem. Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sinnvoll, wenn eine größere Entfernung geschaffen werden soll. Vor mehr als 10 Jahren hat der BGH mal 150 Km als Richtwert in den Ring geworfen.

Hier geht es auch weniger um das Kindeswohl - dies wird selbstverständlich auch betrachtet, ist vermutlich aber auch am alten Wohnort nicht gefährdet.
Das Umgangsrecht und die Möglichkeit dies auch auszuüben steht im Vordergrund.

Ich würde nahellegen, die Rechtsprechung des für den aktuellen Wohnortes zuständigen OLG zum Thema Wegzug abzuklopfen, denn dadurch erkennt man die Tendenz in dem Gerichtsbezirk.

Zitat (von fb490548-91):
bis dahin ist doch beim Familien Gericht nicht mal ansatzweise eine Entscheidung in Sicht

Richtig, entschieden wird so schnell in aller Regel nicht. Aber eine einstweilige Anordnung ist u.U. vom Vater in wenigen Tagen zu erwirken.

Es hat in den letzten Jahren - das sei der Vollständigkeit halber erwähnt - aber vereinzelt auch schon Entscheidungen gegeben, die den Wegzug gestatteten obwohl das Umgangsrecht danach faktisch nicht mehr
ausgeübt werden konnte. Die Mallorca-Entscheidung des BGH ist sehr umstritten und wurde auch stark kritisiert.

Berry

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Für den Umzug der Kinder ist bei gem. Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sinnvoll


Diese liegt dem TE bzw. seiner Freundin sogar schriftlich vor, genauso wie die vom Ex unterschriebene Schulanmeldung für den neuen Wohnort.

Der Erzeuger hat es sich, jetzt mal eben spontan, anders überlegt und will das was er da von sich gegeben hat, wieder "kündigen".

-- Editiert von spatenklopper am 17.05.2018 17:01

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