Hallo,
werde Ende des Jahres Vater und habe eine Frage. Habe ich als freiberuflicher Übersetzer Anspruch auf Kindergeld
und wenn ja, in welcher Höhe (für das erste Kind)?
Patrick
Freiberufler und Kindergeld
5. April 2001
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Frage vom 5. April 2001 | 20:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler und Kindergeld
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#1
Antwort vom 9. April 2001 | 11:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gezahlt. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Zur Zeit beträgt es 270,- DM für das erste und zweite Kind. Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt -Familienkasse-, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2005 | 22:12
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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