Freiberufler und Kindergeld

5. April 2001 Thema abonnieren
 Von 
Christmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler und Kindergeld

Hallo,
werde Ende des Jahres Vater und habe eine Frage. Habe ich als freiberuflicher Übersetzer Anspruch auf Kindergeld und wenn ja, in welcher Höhe (für das erste Kind)?
Patrick

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mfriedmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gezahlt. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Zur Zeit beträgt es 270,- DM für das erste und zweite Kind. Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt -Familienkasse-, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1191
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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