[color=red]Hallo ihr Lieben,
wir haben ein Problem. Der Mandant war zu einem Beratungsgespräch bezüglich des Elternunterhalts hier, weil er von der Versicherung eine Geldsumme erhalten hat. Nach unserer Berechnung muss er kein Elternunterhalt leisten, da er mit dieser Summe noch in dem Schonbereich liegt. Nach dem diesseitigen Schreiben an die Gegenseite ist diese verstorben. Wie ermittele ich nun den Gegenstandswert?
Danke schonmal
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Frage zur Gegenstandswertberechnung
4. Januar 2011
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Frage vom 4. Januar 2011 | 13:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Gegenstandswertberechnung
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 13:45
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Huch ... wer fragt denn da?
Ist das etwa ein Rechtsanwalt, der im Studium nicht aufgepasst hat?
Oder wer leistet da Rechtsberatung und wenn ja, mit welcher Legitimation?
[edit]
Uiiii ... da hat er sich auch schon wieder abgemeldet ... Das ging aber schnell ... *breites grins* (Extra für Jungsche)
-- Editiert am 04.01.2011 13:51
#2
Antwort vom 4. Januar 2011 | 14:11
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
quote:
Nach dem diesseitigen Schreiben an die Gegenseite ist diese verstorben
das war doch hoffentlich keine Briefbombe?
lg
edy
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