Also ich bin mutter von 3 kindern die unehelich gebohren wurden.
Der kindes vater hat nun ein kind zu sich genommen. Weil das kind unbedingt zum vater wollte.
Nun meine frage um erfahrungen...
Ich bin seit 6 jahren mit jemandem befreundet den ich auch gerne heiraten will. Ich bekomme harz4 und mein freund hat einen geregelten job. Da stellt sich die frage ob mein zukuenftiger unterhalt fuer meinen sohn zahlen muss? Kann er dazu verdonnert werden? Oder ist das generell unwarscheinlich?
Ich hoffe auf gute antworten und danke in vorraus
Gruss
Bibi
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Frage wer hat erfahrung mit meinem problem?!
5. September 2013
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Frage vom 5. September 2013 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage wer hat erfahrung mit meinem problem?!
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#1
Antwort vom 5. September 2013 | 20:37
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
quote:<hr size=1 noshade>Da stellt sich die frage ob mein zukuenftiger unterhalt fuer meinen sohn zahlen muss? <hr size=1 noshade>
Nein, muss er nicht! Denn § 1601 BGB sagt:
quote:<hr size=1 noshade>Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. <hr size=1 noshade>
In Unkenntnis des Einkommens Deines Zukünftigen, könnte aber folgendes passieren... siehe dazu die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG (hier OLG Hamm)...
quote:<hr size=1 noshade>6.1 Für die unentgeltliche Führung des Haushalts eines leistungsfähigen Dritten, insbesondere eines neuen Partners, ist eine angemessene Vergütung zu fingieren und als Einkommen zu berücksichtigen. Dieses kann im Falle einer Vollversorgung mit Beträgen von 250 € bis 500 € angesetzt werden. <hr size=1 noshade>
Dieser Betrag könnte dann für den Kindesunterhalt eingesetzt werden.
LG nero
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#2
Antwort vom 6. September 2013 | 07:53
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Bibi,
quote:
Also ich bin mutter von 3 kindern die unehelich gebohr en wurden.
Kinder werden im allgemeinen nicht geboh rt sondern geboren.
Zu beachten ist:bei Heirat fällt der alleinerziehenden
Zuschlag beim ALGII weg.Ausserdem ggf. der Unterhalts-
vorschuss.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 06.09.2013 07:54
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#3
Antwort vom 6. September 2013 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14001x hilfreich)
Wenn sie dann noch ALG II bekommt. Allerdings hat sie eine erhöhte Obliegenheit, sich einen Job zu suchen, um für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen.
wirdwerden
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