Finanzielle Risiken bei Hausverkauf wegen Scheidung und Tochter zum Vater zieht

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neues Leben
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Finanzielle Risiken bei Hausverkauf wegen Scheidung und Tochter zum Vater zieht

Hallo, brauche mal wieder Ratschläge...
Also Scheidung läuft, lebe mit meiner Tochter noch im Haus, Nochehemann vor 1 1/2 Jahren ausgezogen, werden uns seitdem
aber nicht über Summe für Haushälfte einig. Eigentlich wollte ich meinem Mann ja seine Haushälfte unter Abzug von Schenkungen abkaufen, damit ist er aber nicht einverstanden. Inzwischen schaue ich mich daher nach einer Eigentumswohnung um, dann wird mein Mann wieder ins Haus einziehen und mich ausbezahlen.
Folgende Problematik: Meine 15 jährige Tochter wird dann im Haus bleiben und somit zum Vater wechseln, mein 20-jähriger Sohn wird auch mit ins Haus ziehen, fängt wahrscheinlich im Herbst mit seinem Studio an....
Das würde doch für mich bedeuten, dass ich dann für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss und auch die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen muss, oder? Möchte das Geld jedoch direkt in die Eigentumswohnung investieren.
War fast 20 Jahre nicht mehr berufstätig und bin froh, seit einem Jahr eine Teilzeitstelle gefunden zu haben.
Kann mein Mann auch dann rückwirkend Unterhalt für meinen Sohn verlangen? Bisher konnte ich, wegen geringer Einkünfte, keinen Unterhalt zahlen...Sollte ich daher doch um meine Haushälfte kämpfen, damit mir nicht so viele Nachteile entstehen?
Ab wann brauche ich einen Anwalt für den Zugewinnausgleich? Erst wenn die Sache, mit dem Haus geklärt ist?
Derzeit habe ich keinen Anwalt, habe bisher nur die Formulare über den Versorgungsausgleich ans Amtsgericht zurück geschickt. Übersehe ich etwas oder was sollte ich noch in die Wege leiten? Bin sehr unerfahren, was Scheidung betrifft....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Das würde doch für mich bedeuten, dass ich dann für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss und auch die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen muss, oder?
Genau. Wobei es bezüglich des Unterhalts an den Sohn noch auf andere Aspekte ankommen könnte, etwa einen Bafög-Anspruch, das Einkommen beider Elternteile, usw.

Zitat:
Möchte das Geld jedoch direkt in die Eigentumswohnung investieren.
Sie wollen das Geld also lieber für sich haben, als davon die Kinder zu ernähren, und den Scheidungskrieg lieber weiterhin sozialstaatlich bezahlen lassen. Diesen Wunsch haben bestimmt viele Menschen in diesem Land. Da das aber keine tragfähige Lösung wäre, ist es dem Gesetz völlig egal, was die Betroffenen wollen. Möglicherweise gibt es hier eine "geschickte" Lösung. Die sollte dann aber mit einem Anwalt besprochen werden. Grundsätzlich bleibt es nunmal dabei, dass Ihr Wunsch völlig uninteressant ist und die Zahlungspflichten bestehen.

Zitat:
Sollte ich daher doch um meine Haushälfte kämpfen, damit mir nicht so viele Nachteile entstehen?
Wie das? Jeder von Ihnen kann die Teilungsversteigerung anstreben, wenn er auf das ganze Hin und Her keine lusst mehr hat. Dann kommt es darauf an, wer von Ihnen (vielleicht aber auch ein Fremder) mehr Geld aufbringen kann. Ihrer Schilderung nach könnten Sie nicht genug aufbringen, um einen Sieg in diesem Kampf erwarten zu lassen.

Für den Zugewinnausgleich braucht man nicht zwingend einen Anwalt. Der ist nur für den Scheidungsantrag vorgeschrieben und auch nur für einen der Eheleute. Ob Sie sich mit Beratung besser fühlen, müssen Sie selber wissen. Meinem EIndruck nach sieht es danach aus.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Neues Leben):
War fast 20 Jahre nicht mehr berufstätig und bin froh, seit einem Jahr eine Teilzeitstelle gefunden zu haben.


Nu, ich kann mich sehr irren, aber das klingt nicht gerade danach, dass Sie finanziell in der Lage wären, die Immobilie übernehmen zu können. Denn schließlich müssen Sie nicht nur den Ex ausbezahlen, sondern Sie müssen die Belastung auch hinterher tragen ! Und wenn man nicht genügend Mittel hat, dann kann ein Haus schnell zum Albtraum und finanziellen Fiasko werden.

Die Entscheidung muss jeder selbst treffen. Aber nur um den Unterhalt zu vermeiden, sollte man m.E. keine Immobilie erwerben.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neues Leben
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Also inzwischen sieht es so aus, dass ich dann wohl doch meine Haushälfte an meinen Mann verkaufen werde, meine Tochter möchte dann zu meinem Mann, weil er das Haus bekommt. Dann leben meine 15-jährige Tochter, und mein 21-jähriger Sohn, der jetzt Studium begonnen und Bafög beantragt hat, bei meinem Mann.
Arbeite in Teilzeit und verdiene 970,00 € netto, wieviel Unterhalt muss ich dann für meine Kinder zahlen.
Mein Mann hat ein Einkommen in Höhe von 2.070,00

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Da der Selbstbehalt 1.080€ beträgt, musst Du keinen Kindesunterhalt zahlen. Allerdings hast Du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, d.h. Du musst alles tun um den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder aufbringen zu können. Dir kann zugemutet werden, Ganztags zu arbeiten um den Mindestunteralt von 348€ zahlen zu können.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neues Leben
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort...Was muss ich denn an meinen 21-jährigen Sohn bezahlen, der Studium begonnen hat?

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