Familienunterhalt und Kindesunterhalt an 22Jährigen

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gustaf123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienunterhalt und Kindesunterhalt an 22Jährigen

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Frau F hat ein 22 Jährigen Sohn S ist geschieden von Mann M und neu verheiratet mit Gatten G
F hat ein bereinigtes Einkommen von 1000€ wäre also nicht unterhaltspflichtig gegenüber dem Sohn, der Exmann M verdient 3000€
Frage 1a) Muss M alleine für den Sohn Unterhalt zahlen?
Frage 1b) Wird der Unterhalt dann in der Düsseldorfe Tabellen nach 4000€ gemeinsamen Einkommen berechnet?
Frage 2a) Oder wird das Einkommen von Gatte G (5000€ ) hier hinzugezogen? Hörte was von Familieneinkommen und das F theoretisch (5000-1000)/2 = 2000 Familieneinkommen zustehen würde, so dass M und F jeweils eine Haftungsaufteilung von 50% haben (beide 3000€ ).
Frage 2b) wird hier dann in der DüTab weiterhin nach 4000€ oder nach 6000€ gerechnet?

Und wie sieht es im umgekehrten Fall aus: F verdient 5000€ G verdient 1000€
Frage 3) Würde dann für die Haftungsaufteilung das fiktive Familienunterhalt hinzugezogen? So dass hier ebenfalls eine Haftungsaufteilung von 50% (beide 3000€ ) vorliegt?
Frage 4a) Oder trift das nur zu, wenn F und G sich trennen und eine tatsächliche Unterhaltspflicht eintritt und da G vorrangig zu Sohn S ist würde hier dieser Unterhalt bei der Haftungsquotelung einbezogen.
Frage 4b) oder würde sogar dieser Unterhalt bei der Einkommenberechnung schon abgezogen?

Tja, eine Menge Fragen für einen Neuling, hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank fürs lesen
Gustl


-- Editiert von Gustaf123 am 31.08.2018 13:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Gustel,

das mit deinen Buchstaben G= Gatte usw. ist verwirrend.

Ist der 22 Jährige überhaupt Unterhaltberechtigt?

aus den Leitlinien z.B. des OLG FFM:

Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


edy

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#2
 Von 
Gustaf123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das mit den Buchstaben dachte ich wäre ne gute Idee, um die Personen einfacher auseinzuhalten.

Ja, in meinem Konstrukt ist natürlich der 22 Jährige unterhaltsberechtigt (z.B. Ausbildung/Studium, o.ä.) und hat kein eingenes Einkommen.

Und ok, der Max Betrag ist somit gedeckelt, verstanden.
Eine Ergänzende Erweiterung meines Gedankenspiels:
Frage 5) Ändert sich was, wenn z.B. die Frau F 2000€ verdient und der Ehegatte von Ihr 4000€?
Dann wäre Ihr Familieneinkommen ja abenfalls 3000€ Ihr eigenes jedoch nur 2000€. Würde da bei der Qutotelung bei den Haftungsanteilen, das Familieneinkommen reinspielen?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Unterhalt müssen nur die leiblichen Eltern zaheln ( der neue Ehemann hat damit nichts zu tun).

Es geht hier nicht um Familieneinkommen, sondern um das EK beider getrennt/geschienener

Elternteile.

Und das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.

edy

-- Editiert von edy am 31.08.2018 15:58

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da die Frau nicht mehr der erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt, und sie somit nach Vorwegabzugs Ihres Selbstbehaltes nicht mehr leistungsfähig ist, bitet es sich an, hier nur das Einkommen des Vaters g für die Unterhaltsberechnung heranzuziehen. Dise dürfte, weil ihm dann das volle KG angerechnet wird, die für ihn günstigere Alternative zu sein. Wird auch von den Gerichten so durchgewunken.


Zitat (von Gustaf123):
Frage 5) Ändert sich was, wenn z.B. die Frau F 2000€
Wenn es 2000 € bereinigtes Einkommen sind, ändert sich selbstverständlich etwas, denn dann ist sie leistungsfähig.

Zitat (von edy):
Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


Die Aussage von Edy ist richtig, aber so solo stehend möglicherweise missverständlich. Mit Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ist der Tabellenbetrag nicht der bereinigte Betrag gemeint.

Berry

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#5
 Von 
Gustaf123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):

Unterhalt müssen nur die leiblichen Eltern zaheln ( der neue Ehemann hat damit nichts zu tun).

heißt also wenn eine Frau ohne Einkommen/geringem Einkommen mit einem Mann mit grossem Einkommen sich neu verheiratet, dann wird ihr kein fiktives Einkommen zugerechnet, sondern sie kann wie die Made im Speck leben und das Kind geht leer aus.

Und umgekehrt, wenn man sich neu Verheiratet, Geld verdient und für den Unterhalt des neuen Eheparteners (der kein Geld verdienen kann, warum auch immer) sorgen muss (Familienunterhalt), dann gehen diese Ausgaben nicht in die Aufteilung der Unterhaltszahlungen ein, obwohl man ja theoretisch unter dem Selbstbehalt kommen würde, wenn der dem Kinde vorrangige Ehepartner sein Anteil am Familienunterhalt einfordert!

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#6
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Gustaf123):
Und umgekehrt, wenn man sich neu Verheiratet, Geld verdient und für den Unterhalt des neuen Eheparteners (der kein Geld verdienen kann, warum auch immer) sorgen muss (Familienunterhalt), dann gehen diese Ausgaben nicht in die Aufteilung der Unterhaltszahlungen ein,


Doch, da das 22jährige, nicht priviligierte Kind nachrangig ist. Das heißt, dass das EK des KVs um den Unterhalt an die Frau gemindert wird und erst dann der KU berechnet wird.

gaestin

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#7
 Von 
Gustaf123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gaestin):

Doch, da das 22jährige, nicht priviligierte Kind nachrangig ist. Das heißt, dass das EK des KVs um den Unterhalt an die Frau gemindert wird und erst dann der KU berechnet wird.
Ok, verstanden.
(Das passt nicht ganz zum Sachverhalt. Hier ist es ja die Kindsmutter, die Unterhalt an den neuen Ehepartner zahlen müsste.)
Wird dieser Unterhalt schon bei der Berechnung des bereinigten Einkommens abgezogen, oder nur zur Haftungsaufteilung?

Wäre ein solcher Unterhalt auch einzuberechnen, wenn der neue Ehepartner eigenes Einkommen über 1200€ hat?

-- Editiert von Gustaf123 am 01.09.2018 09:04

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