Familienrecht - Recht auf Unterhaltszahlung bei böswilligem Verlassen?

22. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Oesen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht - Recht auf Unterhaltszahlung bei böswilligem Verlassen?

hat meine frau ein recht auf unterhaltszahlung bei böswilligen verlassen .sie hat keine arbeit

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo oesen,
die schuldfrage gibt es seit den 70`er jahren nicht mehr.
Also ist es unterhaltstechnisch egal, warum sie dich verlassen hat.
Sicherlich musst du erst einmal unterhalt zahlen.
Sie muss sich aber um arbeit bemühen, sofern keine kinder da sind.
Gruss.
rogitec

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#2
 Von 
guest123-55
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau Sie kann mit 5 Männern gleichzeitig ins Bett gehen und der Gesetzgeber verlangt von Dir dass Du auf der Bettkante sitzt und Beifall klatschst.
Dann darf Sie Dich auch noch zur Kasse bitten weil Du ja nicht so viel im Bett bringst wie die 5 anderen.

That's Germany live and german Law and Order !!!!

Denn über der Pfalz da lacht die Sonne und über Deutschlands Männer die ganze Welt.

-- Editiert von excalibur am 22.06.2004 21:22:34

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

da hat excalibur vollkommen recht ...

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#5
 Von 
Elli123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wollen uns trennen. Mein Mann schlägt mir eine Gütertrnnung vor. Ist diese sinnvoll ?

Könnte er Kredite aufnehmen, für seinen jetzigen neuen Haushalt, die ich dann mit bezahlen muß, da wir noch ein gemeinsames Konto besitzen.

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Für Kredite haftest du nur, wenn er den Dispo eures gemeinsamen Kontos nutzt, bzw. überzieht. Ansonsten haben Kredite nichts mit dem gemeinsam existierenden Kontos zu tun!
@Elli,
ob Gütertrennung sinnvoll ist, musst du in deinem Fall selbst entscheiden. Wie der Name schon sagt, bedeutet das für jeden von euch, dass er nach der Trennung die Dinge wieder mitnimmt, die er eingebracht hat, bzw. die Dinge, die ihr jetzt in einem Ehevertag auflistet. Es gibt keinen Zugewinn. Potentielle Unterhaltszahlungen, bzw. Verzicht darauf hat mit Gütertrennung nichts zu tun, da ein Verzicht auf Unterhalt u.U. sittenwidrig sein kann.
@Kanalmeister: Du brauchst nicht die Unterschrift des Partners, um aus dem gemeinsamen Konto "auszusteigen". Lediglich die evtl. momentan bestehenden Überziehungskredite musst du noch mittilgen. Ist das Konto in den Schwarzen oder auf 0, kannst du dich jederzeit "streichen" lassen.

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Nein, es ist nicht so, dass man noch für das Konto haftet. Man haftet nur bis zu dem Tag, wo der Trennungszeitpunkt der Sparkasse bekannt ist, selbst wenn es ein gemeinsames konto ist.
Habe das selbst erlebt. Habe immer noch ein Gemeinschaftskonto, die Bank lässt mich nicht raus, haben mir aber gesagt, jeder Kredit oder überzogene Summe, die über den Stichtag Trennung hinausgeht, haftet mein Mann alleine, weil ich den Trennungstag anwaltlich dokumentiert habe. Sie lassen mich nur nicht raus, weil das Konto überzogen ist. Nur für die Summe, wo wir noch ein Paar waren, haften wir gemeinsam.

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